Diskussion:Resolution 242 des UN-Sicherheitsrates

Letzter Kommentar: vor 4 Monaten von 2A02:1210:522B:4400:E452:AE80:3A90:9AA8 in Abschnitt Israelische Propaganda

Übersetzung

Bearbeiten

Hallo allerseits.
Ich bitte darum, die Resolution ins Deutsche zu übersetzen, bzw. nur in Auszügen zu erklären, worum es dort geht. Der Originaltext ist wohl eher für http://www.wikisource.org geeignet. Da die Resolution zu den wichtigeren gehört, denke ich, dass eine deutsche Übersetzung in die Wikipedia gehört. Englische Texte sind hier aber nicht angebracht. --Jofi 10:36, 8. Mai 2004 (CEST)Beantworten

Genau, schließe mich dem an. Der Wortlaut sollte für die deutschsprachigen interessierten Leser schon hier angeboten werden. Soviel Platz haben wir noch. - 87.79.102.100 20:57, 5. Dez. 2007 (CET)Beantworten

Habe den resolutions text durch die uno version der uebersetzung getauscht http://www.un.org/Depts/german/sr/sr_67u73/sr242-67.pdf Bisher war diese uebersetzung verlinkt, aber die uebersetzung des aussenamtes(AFAIK?) im artikel. Die uno hat den text erst vor ein paar jahren in deutsche uebersetzt. Die uebersetzngen sind sinn gleich, einige formulierungen sind anders zb:

'Auf der 1382. Sitzung des Sicherheitsrats einstimmig verabschiedet.' vs 'Einstimmig angenommen bei der 1382. Versammlung.'

oder

'Beendigung jeder Geltendmachung des Kriegszustands beziehungsweise jedes Kriegszustands' vs 'Einstellung aller Behauptungen oder Formen eines Kriegszustandes'

--129.27.12.4 13:02, 20. Jan. 2010 (CET)Beantworten

Bei der Übernahme der von den UN selbst veröffentlichten deutschen Fassung wurde das notorische "(den)*" samt Fußnote mit englischer und frz. Variante weggelassen. Da es bekanntlich ein wesentlicher Streitpunkt ist, ersetzt die Erläuterung im Artikel nicht die quellentreue Wiedergabe des Texts. Unter der Annahme, dass sich kein fundierter(!) Widerspruch regt, habe ich diese kleine, aber wesentliche Korrektur nachgetragen. --mibo 23:13, 16. Jun. 2010 (CEST)Beantworten

Israelische Propaganda

Bearbeiten

Es ist schon abenteuerlich zu schreiben „Rückzug aus den besetzten Gebieten, die während des Krieges besetzt wurden” und dann im Namen von Wikipedia zu schreiben „also wird der Rückzug nicht gefordert”.

Ist Wikipedia ein unabhängiges Lexikon, das sich an selbständig denkende Menschen richtet, oder muss hier einem die pro-israelische Interpretation in den Mund gelegt werden? Absolut unwissenschaftliche Propaganda. --90.134.8.209 11:11, 11. Aug. 2007 (CEST)Beantworten

Zumindest ein schönes Beispiel für die Gepflogenheiten und Verlogenheiten diplomatischer Texte. Mit solchen "Mätzchen" steht Israel ja nicht allein. Man kann mE aber auch den englischen Text durchaus so verstehen, dass sämtliche besetzten Gebiete zu räumen sind. Dafür spricht, dass der Punkt andernfalls substanzlos wäre, weil bereits durch Räumung eines Quadratmeters erfüllbar. --mibo 23:50, 16. Jun. 2010 (CEST)Beantworten

Mibo: Das ist ja gerade der Grund, weshalb Israel auf der Streichung des Artikels beharrte und im Anschluss erklärte, dass es nur den englischen Text als verbindlich ansieht.
--2A02:1210:522B:4400:E452:AE80:3A90:9AA8 13:52, 9. Jul. 2024 (CEST)Beantworten

Meine Übersetzung

Bearbeiten

Unter http://www.un.org/documents/sc/res/1967/scres67.htm kann der Originaltext heruntergeladen werden. Hier also meine Übersetzung des englischen (nicht des französischen) Textes:

Resolution 242 (1967)

Bearbeiten

vom 22. November 1967

Der Sicherheitsrat,

im Ausdruck fortwährender Sorge um die schwierige Situation im Nahen Osten,

unter Betonung der Unzulässigkeit von Landerwerb durch Krieg und des Bedürfnisses nach einem gerechten und dauernden Frieden, unter dem jeder Staat in der Region in Sicherheit leben kann,

weiters unter Betonung, dass alle Mitgliedsstaaten durch die Anerkennung der UN-Charta die Verpflichtung zur Einhaltung des Artikels 2 der Charta eingegangen sind,

1. bekräftigt, dass die Erfüllung der Prinzipen der Charta die Errichtung eines gerechten und anhaltenden Friedens im Nahen Osten verlangt, [eines Friedens,] der die Anwendung folgender beider Richtlinien beinhalten sollte:

(i) Rückzug der israelischen Streitkräfte aus den im jüngsten Konflikt erworbenen Gebieten;
(ii) Beendigung aller Kriegsaufrufe bzw. Kriegszustände [„all claims or states of belligerency”] und Respekt und Anerkennung für die Souveränität, territoriale Integrität und politische Unabhängigkeit jeden Staates in der Region und dessen Recht, in Frieden innerhalb sicherer und anerkannter Grenzen zu leben, frei von Gewaltdrohungen und Gewalthandlungen;

2. bekräftigt außerdem die Notwendigkeit

(a) der Garantie freier Schifffahrt durch die internationalen Gewässer der Region;
(b) einer gerechten Schlichtung [„settlement”] des Flüchtlingsproblems;
(c) der Garantie der territorialen Unantastbarkeit und der politischen Unabhängigkeit jeden Staates in der Region durch Maßnahmen, die die Schaffung entmilitarisierter Zonen beinhalten;

3. ersucht den Generalsekretär, einen Sonderbeauftragten zu ernennen, der in den Nahen Osten reist, um dort Kontakt mit den betroffenen Staaten aufzunehmen und aufrecht zu erhalten, mit dem Ziel, Einigkeit zu fördern und Anstrengungen zu unterstützen, um eine friedliche und anerkannte Schlichtung in Übereinstimmung mit den Bestimmungen und Richtlinien dieser Resolution zu erreichen;

4. ersucht den Generalsekretär, dem Sicherheitsrat über den Fortschritt der Anstrengungen des Sonderbeauftragten so früh wie möglich zu berichten.

Einstimmig angenommen bei der 1382. Versammlung.


--Mekka 01:22, 30. Mai 2004 (CEST)Beantworten

Andere Version:

Resolution 242 des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen vom 22 November 1967


Der Sicherheitsrat,

in Bekundung seiner ständigen Sorge über die ernste Lage in Nahost, in Betonung der Unzulässigkeit, Gebiete durch Krieg zu erwerben, und der Notwendigkeit, für einen gerechten und dauerhaften Frieden zu arbeiten, in dem jeder Staat des Gebietes in Sicherheit leben kann, in Betonung ferner, daß alle Mitgliedstaaten durch die Annahme der Charta der Vereinten Nationen die Verpflichtung eingegangen sind, in Übereinstimmung mit Artikel 2 der Charta zu handeln,

1 bekräftigt, daß die Erfüllung der Grundsätze der Charta die Errichtung eines gerechten und dauerhaften Friedens in Nahost verlangt, der die Anwendung der beiden folgenden Grundsätze einschließt:

i Rückzug der israelischen Streitkräfte aus Gebieten, die während des jüngsten Konfliktes besetzt wurden

ii Einstellung aller Behauptungen oder Formen eines Kriegszustandes sowie die Beachtung und Anerkennung der Souveränität, der territorialen Unversehrtheit und der politischen Unabhängigkeit eines jeden Staates in diesem Gebiet und die seines Rechtes, innerhalb sicherer und anerkannter Grenzen frei von Drohungen und Akten der Gewalt in Frieden zu leben;

2 bekräftigt ferner die Notwendigkeit

a die freie Schiffahrt auf den internationalen Wasserstraßen des Gebietes zu garantieren;

b eine gerechte Regelung des Flüchtlingsproblems zu verwirklichen;

c die territoriale Unversehrtheit und die politische Unabhängigkeit eines jeden Staates in dem Gebiet durch Maßnahmen sicherzustellen, zu denen die Schaffung entmilitarisierter Zonen zählt

Packt das doch in den Artikel! Wenigstens das Datum sollte da schon stehen! --

Es gibt doch eine offizielle deutsche Übersetzung von der UN, die lautet:

Bearbeiten

Vereinten Nationen Sicherheitsrat Resolution 242 (1967) vom 22. November 1967

Der Sicherheitsrat,

mit dem Ausdruck seiner anhaltenden Besorgnis über die ernste Situation im Nahen Osten,

unter Betonung der Unzulässigkeit des Gebietserwerbs durch Krieg und der Notwendigkeit, auf einen gerechten und dauerhaften Frieden hinzuarbeiten, in dem jeder Staat der Region in Sicherheit leben kann

ferner unter Betonung dessen, dass alle Mitgliedstaaten mit der Annahme der Charta der Vereinten Nationen die Verpflichtung eingegangen sind, in Übereinstimmung mit Artikel 2 der Charta zu handeln,

1. erklärt, dass die Verwirklichung der Grundsätze der Charta die Schaffung eines gerechten und dauerhaften Friedens in Nahost verlangt, der die Anwendung der beiden folgenden Grundsätze einschließen sollte:

i) Rückzug der israelischen Streitkräfte aus (den) Gebieten, die während des jüngsten Konfliktes besetzt wurden

ii) Beendigung jeder Geltendmachung des Kriegszustands beziehungsweise jedes Kriegszustands sowie Achtung und Anerkennung der Souveränität, territorialen Unversehrtheit und politischen Unabhängigkeit eines jeden Staates in der Region und seines Rechts, innerhalb sicherer und anerkannter Grenzen frei von Androhungen und Akten der Gewalt in Frieden zu leben;

2. erklärt ferner, dass es notwendig ist,

a) die Freiheit der Schifffahrt auf den internationalen Wasserwegen in der Region zu garantieren;

b) eine gerechte Regelung des Flüchtlingsproblems herbeizuführen;

c) die territoriale Unverletzlichkeit und die politische Unabhängigkeit eines jeden Staates der Region durch Maßnahmen zu garantieren, die auch die Schaffung entmilitarisierter Zonen einschließen;

3. ersucht den Generalsekretär, einen Sonderbeauftragten zu ernennen, der sich in den Nahen Osten begeben soll, um mit den beteiligten Staaten Verbindung aufzunehmen und zu unterhalten, mit dem Ziel, eine Einigung zu fördern und die Bemühungen zur Herbeiführung einer friedlichen und akzeptierten Regelung im Einklang mit den Bestimmungen und Grundsätzen dieser Resolution zu unterstützen;

4. ersucht den Generalsekretär, dem Sicherheitsrat baldmöglichst über den Stand der Bemühungen des Sonderbeauftragten zu erstatten

Lode 11:55, 14. Jul 2004 (CEST)

Artikelinhalt vor Überschreibung mit Resolutionstext

Bearbeiten
Die '''UN-Resolution 242''' fordert den Rückzug Israels „aus besetzten Gebieten” im Gegenzug für eine Anerkennung [[Israel|Israels]] und die Respektierung seiner Sicherheit „frei von Bedrohung und Gewalt”. 

Der Rückzugs Israels wird somit nicht bedingungslos gefordert. Nach einigen Interpretationen wird auch nicht der Rückzug aus ''allen'' im [[Sechs-Tage-Krieg]] [[1967]] eroberten Gebieten gefordert.

<!-- Wikipedia ist keine Textsammlung, schon gar nicht für englischsprachige Texte -->

''Siehe auch'' [[Portal Vereinte Nationen]]

[[Kategorie:Vereinte Nationen]]

[[en:UN Security Council Resolution 242]]
[[nl:Resolutie 242 Veiligheidsraad Verenigde Naties]]


Kommentar

Bearbeiten

Ein Artikel über eine UN-Resolution soll nicht (nur) den Originaltext beinhalten, sondern vielmehr erläutern, wie es zu der Resolution kam, was die Resolution bewirken will/soll, und was die Resolution tatsächlich bewirkt hat. Den Original-Text kann man verlinken, IMHO am Besten in Deutsch und Englisch. --addicted 13:34, 2. Sep 2004 (CEST)

Ich finde, der Text ist sehr bedeutend und wird besonders viel diskutiert und durchaus kontrovers interpretiert. Er sollte deshalb sowohl im Original auftauchen als auch in seinen Interpretationen. Eine ausreichend genaue Darstellung des Nahostkonflikts benötigt auch diese Resolution. Eine Übersetzung ist aber für die deutschen Nutzer wohl notwendig. Aber natürlich ist das nur dann mögliche wenn die Resolutionen wirklich frei sind. Hoheit
Gleich vorweg: Ich spreche hier nicht nur von dieser Resolution, sondern von UN-Resolutionen im allgemeinen, was aber hier, glaub ich, keinen Unterschied macht.
Wie ich oben schon schrieb, sollte der Resolutionstext auf jedenfall verlinkt werden, denn mit der Übernahme des offiziellen Originaltextes (englisch, möglicherweise auch andere UN-Sprachen wie französisch) sehe ich, neben der (unnötigen) Aufblähung der Wikipedia, vor allem ein (für mich noch ungeklärtes) Urheberrechtsproblem (URV!).
Ich stimme dir vollkommen zu, dass eine deutsche Übersetzung des Textes auch notwendig ist, aber wie du schon selbst angedeutet hast, werden Resolutionstexte schon im Original verschieden interpretiert, und aus diesem Grund bin ich der Meinung, sollte auf jeden Fall von einer Eigenübersetzung abgesehen werden, sondern nur die offizielle Übersetzung verwendet werden, wo wir aber wieder bei oben angesprochenem Urheberrechtsproblem wären.
Sollte die Urheberrechtsfrage geklärt sein, und eine Übernahme des Textes möglich sein, so bin ich jedoch der Ansicht, dass es besser wäre, einen eigenen Artikel anzulegen, der rein nur den Resolutionstext enthält, und die Erläuterungen dazu in einem gesonderten Artikel erfolgen sollten, sodass jene, die hauptsächlich an Geschichte und Folgen einer Resolution interessiert sind, nicht unnötig große Artikel vorfinden (In der Kürze liegt die Würze.), und andererseits jene, die den Resolutionstext lesen wollen, und eventuell auch in Hinsicht auf einen WikiReader Vereinte Nationen *g*, dies auch tun können.
Was zu meinem obigen Eintrag noch zu erwähnen wäre, ist, dass in einem solchen Artikel natürlich auch Kritik an Resolutionen, entsprechende Kontroversen, usw. zu erwähnen sind.
--addicted 14:51, 2. Sep 2004 (CEST)
Erstens: Der Vorwurf der Urheberrechtsverletzung bezieht sich wohl nicht auf den ganzen Artikel, sondern nur auf die Resolution. Wieso wird dann alles gelöscht? Zweitens: Wenn auf einer UN-Resolution ein Copyright liegen sollte, wer sollte das dann haben? Die Vereinten Nationen? Von denen stammt der Text doch eigentlich nicht, sondern von den Vertretern der Mitgliedsstaaten. Also müssten bei Resolutionen der Vollversammlung die UN-Vertreter bzw. Regierungen von 200 Staaten einzeln um Erlaubnis gefragt werden, ob die Resolutionen in Wikipedia veröffentlicht werden dürfen? Ich denke, hier ist es ähnlich wie bei Gesetzen. Die dürfen auch weiterverbreitet werden. Die englische Ausgabe von Wikipedia hat den Text übrigens im Original [1].
Bitte URV-Anträge nicht ins Blaue hinein stellen. Gruß --Lou Gruber 03:05, 1. Okt 2004 (CEST)
Die Resolutionen werden unter dem Logo der Vereinten Nationen veröffentlicht und sind deswegen entsprechend s:en:Administrative Instruction ST/AI/189/Add.9/Rev.2 gemeinfrei. --Matthiasb   (CallMeCenter) 08:51, 17. Jun. 2010 (CEST)Beantworten

War die Republik China damals wirklich Ständiges Mitglied des Sicherheitsrates?

Bearbeiten

Bitte prüfen und ggf. verbessern ... --129.143.161.27 16:59, 10. Sep. 2012 (CEST)Beantworten

Völkerrechtlich nicht haltbar

Bearbeiten

Ich zitiere: "Andererseits wurde angeführt, dass in der Präambel ausdrücklich von „der Unzulässigkeit, Gebiete durch Krieg zu erwerben“ die Rede ist. Israel bezog diesen Satz jedoch auf Offensivkriege und betonte, Eroberungen im Gefolge eines Verteidigungskrieges zu verbieten würde jeden Aggressor gerade zum Krieg einladen. Diese Argumentation war jedoch völkerrechtlich nicht haltbar, und der Sicherheitsrat folgte auch nicht Israels ursprünglicher Darstellung, dass es angegriffen worden wäre. Anschließend sprach Israel von einem Präventivkrieg."

Warum war diese Argumentation "völkerrechtlich nicht haltbar"? Warum? Quelle? Ich finde die Argumentation sehr ganz schlüssig. --12:09, 24. Mär. 2019 (CET)

UN-Teilungsplan (1947) vs. "palästinensischer" Staat

Bearbeiten

Im Abschnitt Interpretation steht: "Das Thema eines palästinensischen Staates, wie ihn der UN-Teilungsplan für Palästina von 1947 vorsieht, wurde von der Resolution nicht adressiert." Der UN-Teilungsplan beschreibt die Gründung zweier Staaten im Gebiet Palästina (damals britisches Mandatsgebiet), nämlich einen "arabischen" und einen "jüdischen", nicht aber einen "palästinensischen". Im gesamten Text der UN-Resolution ist ständig von "Arab State" die Rede. Wo "Palestinian citizen(ship)" bzw. "two Palestinian peoples" vorkommen, sind Bürger des Mandatsgebiets gemeint, Araber und Juden. Ich schlage vor, den Satz im Artikel so zu korrigieren: "Das Thema der Gründung eines unabhängigen arabischen Staats in Palästina, wie ihn der UN-Teilungsplan für Palästina von 1947 vorsieht, wurde von der Resolution nicht adressiert." Einfach nur "palästinensischen" durch "arabischen" zu ersetzen, finde ich hier zu ungenau, da es ja weitere arabische Staaten bereits gab und gibt. Vergleiche dazu UN-Teilungsplan für Palästina und den Originaltext der Resolution 181. --Candkyb (Diskussion) 17:12, 26. Nov. 2023 (CET)Beantworten

Hab das jetzt mal so geändert. --Candkyb (Diskussion) 20:11, 23. Jan. 2024 (CET)Beantworten