Der Artikel ist aus meiner Sicht unvollständig:

Er befasst sich nur mit dem Rechtsbegriff "Revers" im speziellen Zusammenhang mit dem Verlagswesen bzw. dem Buch-/Zeitschriftenhandel. Ein Revers im Rechtssinne kommt aber auch in anderen Rechtsbereichen vor, etwa im Zusammenhang mit einem Konnossement, vgl. dortiger Artikel, der seinerseits auf "Revers (Recht)" verweist.

Es sollte daher der Eintrag "Revers (Recht)" von einem/r Fachkundigen - das bin ich in dieser recht speziellen Materie leider nicht hinreichend - dahingehend überarbeitet werden, dass eine allgemeingültige Definition vorangestellt wird. Erst im Anschluss daran sollten die verschiedenen Anwendungsfelder eines Revers vorgestellt werden. (Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von 217.228.250.16 (DiskussionBeiträge) 18:41, 20. Mai 2008)

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