Diskussion:Rezeptgebühr

Letzter Kommentar: vor 26 Tagen von Wschlei in Abschnitt Was soll das bedeuten?

Was ist denn ein "für den Patienten massgeblicher Abgabepreis"? --Anathema 22:35, 30. Jan 2004 (CET)

hhmm..Du kommst nicht aus dem Bereich Gesundheitswesen..oder? Das ist die allgemeine Formulierung in allen Verträgen und SGB V für den hier gemeinten Preis. Es gibt ja unterschiedliche Preise und für z.B. die Zuzahlungsberechnung ist der für den Patienten maßgebliche Preis wichtig. Sonst könnte z.B. auch der Preis für den Sprechstundenbedarf etc. gemeint sein...okay?

Übrigens ist letzte Woche ein Zusatz zum Bundesmanteltarif gemacht worden. Wäre hier auch ganz spannend.

Gruß Matthias


Wieder was gelernt. Und: doch, eigentlich komme ich aus dem Bereich Gesundheitswesen, aber mit dem Kassenkram will ich nix zu tun haben. ;-) --Anathema 22:58, 30. Jan 2004 (CET)

hihi..mit dem Kassenkram :-) In dem bin ich voll verstrickt. In meinem Job müssen wir dies umsetzen...leider. hauptberuflich arbeite ich im Bereich Arzneimittelinformationen. Matthias

Aktualität

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Habe eben den Überarbeiten-Baustein reingesetzt. Vielleicht kann jemand, der sich damit besser auskennt als ich, mal überprüfen, ob die Angaben noch aktuell sind. --webkart 11:50, 11. Jan. 2008 (CET)Beantworten

Sorry hat sich erledigt! Rezeptgebühr wurde durch Zuzahlungspflichten abgelöst. --webkart 16:11, 11. Jan. 2008 (CET)Beantworten
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  1. Wiedergegeben in:Ch. Herber; J. Weidenholzer (Hrsg.): Beurteilungsansatz der Umsetzung der Gesundheitsreform 2005. Linz 2007, S. 133 (PDF, ooegkk.at, abgerufen am 20. Juli 2014) – dort „Ziniel (2005)“ ohne nähere Angabe.

GiftBot (Diskussion) 04:09, 27. Nov. 2015 (CET)Beantworten

Dauerrezept

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Es fehlt noch ein Abschnitt über die Situation bei Dauerrezepten (bspw. bei chronischen Belangen), die ist dort meines Wissens nämlich etwas anders. --145.253.221.228 12:50, 16. Aug. 2018 (CEST)Beantworten

Krankenkasse bekommt Rezeptgebühr???

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Im Artikel steht folgendes: "Die Gebühr wird von der Krankenkasse durch die Apotheke eingezogen und fließt zu 100 Prozent der jeweiligen Krankenkasse zu."

Das ist nicht richtig . Der Betrag den der Kunde an die Apotheke bzw. das Sanitätshaus zahlt wird entspr. weniger von den Krankenkassen an die eintspr. Einrichtung gezahlt. --92.198.10.245 11:28, 10. Jun. 2024 (CEST)Beantworten

Was soll das bedeuten?

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"Bis 2003 und galt die so genannte Rezeptgebühr in Abhängigkeit zur Packungsgröße." --Wschlei (Diskussion) 13:12, 26. Nov. 2024 (CET)Beantworten