Diskussion:Rheinbundakte

Letzter Kommentar: vor 6 Jahren von Hvs50 in Abschnitt Sonderfall Liechtenstein

Hallo ich habe die Inhalte aus http://www.rechtsgeschichte.jku.at/Lehrveranstaltungen/Allgemeines/Lernbehelfe/WS/03.Aufgekl.%20Absolutismus-Fruehkonstitutionalismus/Rheinbundakte.pdf entnommen. Ich bin davon ausgegangen, dass es bei der inhaltlichen Wiedergabe von Gesetzestexten keine Urheberrechtsverletzungen geben kann. Tomreplay, 09.12.2005.

Es ist ja keine inhaltliche Wiedergabe, sondern eine Abschrift. Ich bin kein Jurist, dies mögen die Kollegen aus der Rechtsabteilung prüfen. Sollte ich falsch gelegen haben, bitte ich meinen falschen Verdacht zu entschuldigen. --MacPac Talk 18:53, 9. Dez 2005 (CET)



Umleitung von "Vertrag von Paris"

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Die Umleitung vom Stichwort "Vertrag von Paris (1806)" hierher ist unsinnig; bin gerade auf einen Vertrag zwischen Preußen und Frankreich vom Februar 1806 gestoßen (Nachfolgevertrag des nicht-ratifizierten Vertrags von Schönbrunn), den es laut Wikipedia gar nicht gibt. Habe keine Zeit, den Artikel dazu schreiben, relevant wäre er aber auf jeden Fall. Zumal der Artikel "Vertrag von Schönbrunn" auf diesen Vertrag von Paris hinweist und verlinkt (der Link ist aber zum jetzigen Stand leider falsch, weil er hierher führt, und diese Seite hat mit dem Thema nichts zu tun). Also, mein Vorschlag: Verfassen eines Artikels "Vertrag von Paris (Preußen-Frankreich)" o.ä. und Aufnahme desselben in die Übersichtsseite. Entfernen der Umleitung von "Vertrag von Paris (1806)" hierher, weil nicht eindeutig und irreführend. --85.177.52.33 12:37, 21. Mär. 2008 (CET) Nachtrag: Der Vertrag zwischen Preußen und Frankreich ist vom 15.2.1806 --85.177.52.33 12:40, 21. Mär. 2008 (CET)Beantworten

Sonderfall Liechtenstein

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Auf der Diskussionsseite zum Artikel Rheinbund wurde vorgetragen, dass das Fürstentum Liechtenstein eine Unterschrift unter die Rheinbundakte nicht geleistet hat. Dennoch wird im Artikel die Lehrmeinung wiedergegeben, dass das Fürstentum Liechtenstein ein Gründungsmitglied des Rheinbundes gewesen sei. Auf offiziellen Seiten des Fürstentums (auch aus Anlass einer 200-Jahrfeier der Rheinbundakte) wird davon gesprochen, dass Liechtenstein in den Rheinbund "aufgenommen" worden sei und dadurch seine Souveränität erlangt habe. In diesem Zusammenhang habe ich eine Frage an die Interessierten: Gibt es irgendein Dokument, aus dem sich ergibt, dass der Fürst zu Liechtenstein oder ein von ihm Bevollmächtigter die Rheinbundakte ratifiziert hat. Sollte sich ein solches Dokument nicht belegen lassen, sollten die Lehrmeinung und die sich mit dem Rheinbund befassenden Wikipedia-Artikel unbedingt an diese neue historische Erkenntnis angepasst werden. Ich nehme stark an, dass Liechtenstein nie ratifiziert hat und dass trotzdem die Legende von einer Gründungsmitgliedschaft Liechtensteins entstanden ist, vermutlich weil sich niemand der Historiker(innen) die Mühe gemacht hat, die Ratifizierung der Rheinbundakte zu prüfen. Vielmehr sind sie einfach vom Text der Rheinbundakte ausgegangen, in welchem der Fürst zu Liechtenstein als Vertragspartner erwähnt wird. Ohne Unterschrift ist Liechtenstein aber wohl kaum in die Rechte und Pflichten des Rheinbundes eingetreten. Völkerrechtliche Verträge sind in diesem Punkt mit simplen Mietverträgen vergleichbar. Tfjt 20:10, 21. Feb. 2009 (CET)Beantworten

Die "Aufnahme" Liechtensteins in den Rheinbund spielte sich so ab, dass Napoleon durch die Rheinbundakte verkünden ließ, Liechtenstein sei im Rheinbund. Damit hatten sich weitere Rechtsakte erübrigt. Der überraschte Fürst Johann I. Josef wollte allerdings weiterhin österreichischer Heerführer bleiben und übergab die Regentschaft einem Sohn. Wer genaueres wissen möchte, dem sei ein Blick in die Zeitschrift "Der Rheinische Bund" empfohlen. Sie wurde ab 1806 von Peter Adolph Winkopp herausgegeben und erschien bis 1814 in Frankfurt am Main. Darin findet sich u. a. auch die Angabe zum vierzigköpfigen Heer Liechtensteins in der Armee des Rheinbundes: http://www.ub.uni-bielefeld.de/cgi-bin/neubutton.cgi?pfad=/diglib/aufkl/rheinbund/187061&seite=00000480.TIF --Gloser 21:56, 22. Feb. 2009 (CET)Beantworten
Vielen Dank für die Recherche! Derartige Listen über aufzustellende Truppenkontingente sind mir schon bekannt. Diese Quellen sagen nichts darüber aus, ob Liechtenstein da wirklich mitgemacht hat. Man stelle sich vor, dass die 40 Liechtensteiner auf ihren Fürsten, der in österreichischen Diensten war, hätten schießen sollen! Das wäre ja wohl sehr absurd gewesen! Der Sohn als interimistischer Regent Liechtensteins führt im Rheinbund einen Krieg gegen den Vater, der für Österreich streitet? Das wäre ja doch sehr merkwürdig, doch bin ich gerne bereit, Belege für eine Mitgliedschaft oder militärische Kooperation Liechtensteins im Rheinbund zur Kenntnis zu nehmen, wenn sie existieren. Übrigens: Der Vertrag von Paris, die Rheinbundakte, war keine unilaterale Erklärung Napoleons, die weitere "Rechtsakte" entbehrlich machte, sondern ein multilateraler völkerrechtlicher Vertrag; das zeigt allein schon das gesamte Vertragskonzept, das dem üblichen Handeln unter Völkerrechtssubjekten entspricht (Aushandlung und Paraphierung durch Bevollmächtigte; anschließend Ratifizierung). Es erübrigte sich also eine Ratifizierung durch Liechtenstein mitnichten. Was ich suche, ist ein Beleg für eine Ratifizierung der Rheinbundakte durch Liechtenstein oder zumindest Belege dafür, dass Liechtenstein im Rheinbund tatsächlich konkludent kooperiert hat (tatsächliche Entsendung von Truppen; Mitwirkung an den Beratungen des Rheinbundes etc.). Tfjt 14:29, 23. Feb. 2009 (CET)Beantworten
Der Text der Rheinbundakte war den anwesenden Bevollmächtigten der Reichsstände etwa zehn Tage vor der Vertragsunterzeichnung einzeln und formlos zur Kenntnis gegeben worden. Zum Zustandekommen am 17. Juli 1806 in Paris teilt Ludwig Häusser (Deutsche Geschichte vom Tode Friedrichs des Großen bis zur Gründung des Deutschen Bundes, Meersburg, Naunhof, Leipzig, Zweiter Band, 1933, S. 574, mit: Eine gemeinsame Unterzeichnung fand so wenig statt als eine eigentliche Unterhandlung; jedem einzelnen wurde die Akte vorgelegt zum Unterzeichnen, und es bedachte sich natürlich keiner, wo die Wahl zwischen Rheinbund und Mediatisierung gegeben war. Die Bedenkzeit betrug 24 Stunden, denn am 25. Juli war die Auswechselung der Ratifikationen in München bei Berthier angesetzt und am 1. August sollten die nötigen Lossagungserklärungen an den Reichstag bekannt gegeben werden, was dann auch geschah (übrigens fehlt auch hierbei die Unterschrift Liechtensteins - damit war es formal noch im Reich, das es freilich nicht mehr gab). Die Mitgliedschaft im Rheinbund bedeutete für die Unterzeichner das politische Überleben. Es gab nur die Wahl, mitzumachen oder mediatisiert zu werden. Die Aufnahme des Fürsten von Isenburg-Birstein, des Herzogs von Aremberg, des Fürsten von Liechtenstein und des Grafen von der Leyen geschah infolge Protektion und einflussreicher Familienverbindung zum Teil ohne deren Vorwissen (S. 575). Also war das eine Gnade. Bei Winkopp heisst es einmal, der ganze Schwäbische Kreis (des Deutschen Reiches) sei nunmehr im Bund. Im Atikel 29 der Rheinbundakte wird Liechtenstein als zahlungspflichtig bei der Übernahme der Kreissschulden aufgezählt. Meiner Meinung nach kann es keinen Zweifel geben, dass Liechtenstein im Rheinbund war. Ein Beleg dafür in Form einer Quittung für Zahlungen oder andere archivaliche Überlieferungen können vermutlich nur vor Ort beigebracht werden.--Gloser 22:38, 23. Feb. 2009 (CET)Beantworten
Dass manchmal die spätere Erinnerung an historische Abläufe getrübt ist, mag ja verständlich sein, aber hier beantwortet sich die Frage, ob der Fürst von Liechtenstein Mitglied des Rheinbundes geworden ist, wenn man auf die denkbare Alternative schaut: wer nicht Mitglied wurde bzw. werden „durfte“, der wurde mediatisiert - und die lange Liste der prestige-schädlich anderen Fürsten unterworfenen, späteren „Standesherren“ lässt erkennen, weshalb der Fürst sich jedenfalls hütete, offenen Widerspruch zu äußern (wenn es denn überhaupt gegen seinen Willen gewesen wäre, zum erlauchten Kreis der Rheinbundfürsten zu gehören). --Hvs50 (Diskussion) 10:04, 22. Sep. 2018 (CEST)Beantworten
Schon in der Rheinbundzeit galt es übrigens als sicher, dass der Fürst jedenfalls die Akte weder unterzeichnet noch offiziell zur Gründung des Rheinbundes einen Vertreter gesandt hätte. Allerdings hat er durch sein Verhalten entsprechend Art VII der Akte (Abdankung zugunsten seines 4-jährigen Sohnes, um nicht aus fremdem Militärdienst austreten zu müssen) zu erkennen gegeben, dass es ihm recht ist, dass seine Herrschaften Vaduz und Schellenberg als Fürstentum Liechtenstein Rheinbundstaat wurden. --Hvs50 (Diskussion) 10:21, 22. Sep. 2018 (CEST)Beantworten