Kategorie Ehemalige Gemeinde (Rhein-Wupper-Kreis)

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Die Gemeinde Schlebusch gehörte als selbstständige Gemeinde zu keinem Zeitpunkt ihres Bestehens dem Rhein-Wupper-Kreis an. Also stimmt die Zuordnung dieser Kategorie nicht. Harry8 12:12, 15. Jul. 2010 (CEST)Beantworten

stimmt, der frühere Name des Rhein-Wupper-Kreis bis 1931 war der Name Kreis Solingen-Lennep und diesem gehörte Rheindorf bis 1930 an. --Nobbi 20:53, 15. Jul. 2010 (CEST)Beantworten
also stimmt die Zuordnung dieser Kategorie nicht: Das kommt auf die Kat-Definition an, die bisher fehlt. Es wäre ja möglich (und evtl. auch sinnvoll), auch die ehemaligen Gemeinden des KSL dort einzugruppieren, wenn man in die Defintion schreibt, dass es sich um den RWK und seine Vorgänger handelt (macht IMHO jedenfalls mehr Sinn als eine eigene Kat dafür). Genauso war die Zuordnung zu "ehemalige Gemeinde in NRW" nicht grundsätzlich falsch, da es sich ja um die geographische Region des heute von NRW abgedeckten Gebietes handelt und nicht "ehemalige Gemeinde des Landes NRW" heißt. --HyDi Sag's mir! 07:26, 10. Aug. 2010 (CEST)Beantworten
Wenn man wirklich ehemalige Gemeinde auf dem Gebiet des heutigen Landes Nordrhein-Westfalen meint, muss man eine zeitliche Beschränkung einführen, oder gelte dies auch für Gemeinden, die vor 1870 aufgelöst wurden? Und man muss sich über die Folgen für die Kategorie im Klaren sein; denn es käme eine große Anzahl von Gemeinden hinzu, sodass ich mit einer Verdopplung der Eintragungen rechne. Harry8 09:19, 10. Aug. 2010 (CEST)Beantworten