Diskussion:Richard Neumann (Jurist)

Letzter Kommentar: vor 10 Monaten von Stechlin in Abschnitt Senatspräsident

Senatspräsident

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Im Artikel steht, N. habe im "Spätherbst" 1951 den Vorsitz des 5. Strafsenats übernommen. Zum Senatspräsidenten ernannt wurde er bereits am 30. November 1950. Ist "1951" ein Schreibfehler und "1950" richtig, oder gibt es Erkenntnisse, welche Funktion N. zwischen 1950 und 1951 am BGH ausgebüt hat? -- Stechlin (Diskussion) 09:30, 29. Jan. 2024 (CET)Beantworten