Diskussion:Richard Schulze (SS-Mitglied)

Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von Sanandros in Abschnitt US Trials ref

Klee und Weitkamp als Quellengrundlage des Artikels

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Während Ernst Klee in seinem Lexkon nur ein Dutzend Zeilen auf Richard Schulze verwendet, geht Sebastian Weitkamp in seiner Dissertation zu Horst Wagner und Eberhard von Thadden ausführlich und auf ca. 15 Seiten auf Schulze ein. Zudem gibt Weitkamp im Unterschied zu Klee die vewendeten Archivalien aus dem Bundesarchiv Berlin exakt an, während Klee nur allgemein auf das BAL (=Zweigstelle des Bundesarchivs in Ludwigsburg)verweist. Im Zweifelsfall scheint es ratsam sich an Weitkamp zu halten. -- Miraki 19:48, 22. Aug. 2010 (CEST)Beantworten

Danke für den Hinweis. Ich habe daraufhin als Sterbetag den bei Weitkamp gefundenen eingetragen. Die meisten der hier im Text eingearbeiteten Informationen stammen überdies aus Weitkamps Buch (es liegt noch auf dem Tisch...) und stehen nicht im Widerspruch zu Klee. MfG --Holgerjan 19:32, 23. Aug. 2010 (CEST)Beantworten

US Trials ref

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Wir haben zur Zeit der ref "Dachau-trials Case US223 (US vs. Georg Baumann et al) (Memento vom 15. September 2011 im Internet Archive)" drin um die Todestrafe zu belegen. Der verweist jedoch allgemein auf alle Trials der Dachauprozesse. Es gibt jedoch den hier, wo auf den Fall Baumann verweist. Allerdings steht dort nicht dass Baumann zum Tode verurteilt wurde. Jetzt was soll der Beleg genau belegen, bzw wo ist belegt dass Baumann zum Tode veruteilt wurde?--Sanandros (Diskussion) 14:43, 24. Sep. 2023 (CEST)Beantworten