Diskussion:Richtlinie (EU) 2022/2464 (CSRD)
Zur Tabelle im Abschnitt Umsetzungsfristen
BearbeitenIch habe zwei Punkte zur Tabelle:
1. In dem gelb markierten Feld (zweite Zeile, dritte Spalte) sollte m.E. klargestellt werden (notfalls in der Fußnote), dass die Umsetzung für Unternehmen ab 2024 nur erforderlich ist, soweit die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres Beschäftigten 500 überschreitet.
2. Der Artikel befasst sich mit der Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung. Diese Pflicht bezieht sich aber immer nur auf Unternehmen, deren übertragbare Wertpapiere zum Handel an einem geregelten Markt zugelassen sind (s. § 19 a Abs. 1 S. 1 Bilanz-RiLi 2013/34/EU, der auf Artikel 2 Nummer 1 Buchstabe a Bezug nimmt). Solche Unternehmen sind immer PIE (Unternehmen von öffentlichem Interesse – s. Artikel 2 Nummer 1 Buchstabe a Bilanz-RiLi 2013/34/EU). Von daher habe ich ein Problem mit der Angabe in der vierten Spalte der 2 Zeile. Richtig ist zwar, dass die Umsetzungspflicht für die Artikel 1 bis 3 der CSR-Richtlinie (EU) 2022/2464 sich ab 2025 auch auf die Nicht-PIE bezieht (s. Art. 5 Abs. 2 Buchst. b dieser RiLi). Die Berichtspflicht, um die es in dem Artikel geht, bezieht sich aber nicht auf diese Unternehmen. --Sator~dewiki (Diskussion) 12:33, 24. Aug. 2023 (CEST)