Diskussion:Richtlinie 2001/95/EG über die allgemeine Produktsicherheit
Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von GiftBot in Abschnitt Defekter Weblink
Das deutsche ProdSG sieht explizit ein CE-Kennzeichnung vor (§7) und die Europäische Richtlinie verbietet die CE-Kennzeichnung nicht. Mir ist unklar woher die Feststellung kommt, das eine CE-Kennzeichnung nach dem Produktsicherheitsgesetz verboten wäre.
- Mit dem deutschen ProdSG wird - im Gegensatz etwa zum österr. PSG 2004 - nicht nur die Produktsicherheitsrichtlinie 2001/95/EG umgesetzt, sondern eine Reihe anderer "vertikaler" Richtlinien (New Approach Richtlinien), die explizit eine CE-Kennzeichnung für die jeweils geregelte Produktgruppe verlangen.
- Eine CE-Kennzeichnung ist tatsächlich nur dort zulässig, wo dies ausdrücklich vorgesehen ist. Die Verordnung (EG) 765/2008 legt dazu Folgendes fest: "Art 30 Abs 2.: Die CE-Kennzeichnung gemäß Anhang II wird nur auf Produkten angebracht, für die spezifische Harmonisierungsrechtsvorschriften der Gemeinschaft deren Anbringung vorschreiben, und wird auf keinem anderen Produkt angebracht."
- Im ProdSG findet sich analog dazu folgende Bestimmung: "§ 7 (2) Es ist verboten, ein Produkt auf dem Markt bereitzustellen, 1. wenn das Produkt, seine Verpackung oder ihm beigefügte Unterlagen mit der CE-Kennzeichnung versehen sind, ohne dass die Rechtsverordnungen nach § 8 Absatz 1 oder andere Rechtsvorschriften dies vorsehen oder ohne dass die Anforderungen der Absätze 3 bis 5 erfüllt sind...." --Glossa (Diskussion) 13:19, 30. Aug. 2013 (CEST)
Defekter Weblink
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