Diskussion:Richtlinie 2004/39/EG über Märkte für Finanzinstrumente

Letzter Kommentar: vor 5 Jahren von JFKCom in Abschnitt "appropriateness" und "suitability"

"appropriateness" und "suitability"

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Zusätzlich zu "best execution" sollte noch "appropriateness" und "suitability" erwähnt und erklärt werden. (Der vorstehende, unsignierte Beitrag wurde um 2007-11-04T14:07:11, von 77.56.205.89 erstellt.) (Überschrift nachgetragen --Saibo (Δ) 17:01, 20. Mai 2010 (CEST))Beantworten

Ist mittlerweile umgesetzt. Gruß--JFKCom (Diskussion) 16:34, 31. Aug. 2019 (CEST)Beantworten
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führt zu error 404. Kann da mal jemand von den fachkundigen Autoren nachsehen? --Cami de Son Duc 16:36, 20. Mai 2010 (CEST)Beantworten

alt: http://www.bafin.de/schreiben/89_2005/051026_info.htm
Archiv: http://web.archive.org/web/20071023064341/http://www.bafin.de/schreiben/89_2005/051026_info.htm
Über die Suche nach 2005/0021 zu folgendem gekommen (URL auf das wesentliche gekürzt)
neu: http://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Service/Schreiben/BaFin/sc__051026__mifid.html
Sieht aus, als habe die bafin ihre URL-Struktur umgestellt. :( Da werden noch einige Links in unseren Artikeln falsch sein. Viele Grüße --Saibo (Δ) 16:56, 20. Mai 2010 (CEST)Beantworten
scheint doch nur dieser Artikel zu sein. --Saibo (Δ) 16:59, 20. Mai 2010 (CEST)Beantworten

Auf Grund starker struktureller Veränderungen in den Wertpapiermärkten Europas kann die Richtlinie als Antwort auf viele offene Fragen gesehen werden.

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Unbestritten sind ist das Vorhandensein "starker struktureller Veränderungen der Wertpapiermärkte". Allerdings ist der weitere Teil weitestgehend inhaltsfrei. (nicht signierter Beitrag von Borodan (Diskussion | Beiträge) 00:27, 13. Jul 2012 (CEST))

Formulierung

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"Diese Aufgaben hat sich die EU-Kommission auf die Fahne geschrieben und scheint diesen Schutz auch sicherstellen zu wollen." Was ist das bitte für eine umgangssprachliche Ausdrucksweise? (nicht signierter Beitrag von 193.25.183.52 (Diskussion) 20:16, 25. Apr. 2013 (CEST))Beantworten

Lücken beim Anlegerschutz

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"Bei Falschberatung liegt die Beweislast weiterhin beim Anleger. Dieser kann nicht auf die Aufzeichnungen zugreifen."

1) Wenn der Anleger Aufzeichnungen führt, kann dieser sehr wohl auf Aufzeichnungen zugreifen. 2) Würde das nicht als Lücke bezeichnen. Dem Gesetzgeber war das sehr wohl bewusst, dass die Beweislast beim Anleger liegt. Ich würde, das einem anderen Abschnitt zuordnen. --Luckyseven77 (Diskussion) 22:17, 18. Okt. 2015 (CEST)Beantworten

Ohne WP:Belege ist das ohnehin in dieser Form nicht nachvollziehbar (Wer kritisiert das wo und wen hat das interessiert?), ich habe es daher entfernt. Gegen eine belegte Darstellung von Fehler, Lücken und Kritik ist natürlich nichts einzuwenden. --Millbart talk 13:40, 19. Okt. 2015 (CEST)Beantworten
ok, super toll ! glg

--Luckyseven77 (Diskussion) 19:10, 19. Okt. 2015 (CEST)Beantworten


Zweck und Inhalt: zu sehr auf Anlegerschutz statt auf Wettbewerb ausgelegt

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Ich finde, der Inhalt ist zu sehr auf Anlegerschutz (Best Execution..) ausgelegt. Dort fehlen komplett die Bestimmungen zur Steigerung des Wettbewerbs, welche MTFs & co erst hervorgebracht haben. Seht ihr das genauso?

--Hille181 (Diskussion) 12:04, 30. Nov. 2017 (CET)Beantworten

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Der Link Risikokapital passt hier m.E. nicht

Richtig. Habe ihn entfernt.--JFKCom (Diskussion) 20:19, 21. Nov. 2018 (CET)Beantworten