Diskussion:Richtlinie 2006/43/EG (Abschlussprüfungsrichtlinie)

Letzter Kommentar: vor 15 Jahren von 80.108.29.25 in Abschnitt Ungenauigkeiten

Ungenauigkeiten

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Die "Bundesregierung hat diese EU-Vorlage noch nicht in geltendes nationales Recht umgesetzt."

das ist schrecklich: 1. im deutschsprachigen Raum muss man präzisieren, welche "Bundesregierung" man meint. Es gibt mehrere Staaten, deren Regierung als "Bundesregierung" bezeichnet wird

2. Regierungen sind in Demokratien nicht zuständig, Recht zu schaffen, das machen immer noch Parlamente.

3. Um wessen "nationales Recht" soll es hier denn gehen ? deutsches? österreichisches? schweizerisches?

4. Mit "EU-Vorlage" ist wohl eher eine "Vorgabe" oder eine Richtlinie gemeint?

(nicht signierter Beitrag von 80.108.29.25 (Diskussion) 11:21, 25. Jan. 2009‎ (CET))Beantworten