Diskussion:Richtlinie 2008/115/EG (Rückführungsrichtlinie)

Letzter Kommentar: vor 7 Jahren von Alexpl in Abschnitt unsinnger Revert

Neufassung des Artikels

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Ich habe mir die Mühe gemacht, den Artikel zu recherchieren und völlig neu zu schreiben. Bei den Vorautoren bitte ich dafür um Nachsicht und Verständnis. Verbesserungen sind stets willkommen. --Opihuck 17:44, 16. Jan. 2011 (CET)Beantworten

Wenn Du einige Anregungen willst,

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dann kann ich Dir das Dokument von Winkelmann empfehlen.

http://www.migrationsrecht.net/doc_download/1189-zur-nationalen-umsetzung-der-rueckfuehrungsrichtlinie.html

Hier werden alle Probleme angesprochen und abgehandelt.

Das ist mir durchaus bekannt, denn das Dokument ist im Text längst verarbeitet. Gruß --Opihuck 23:08, 2. Feb. 2011 (CET)Beantworten

unsinnger Revert

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Benutzer:Opihuck meint, dass die Regelungen, die Irland und das V. Königreich alternativ zur Richtlinie 2008/115/EG anwenden würden, nicht Artikelrelevant wären und revertiert entsprechend herum.[1] Er argumentiert es sei ein "unsinniger Beitrag". Die Richtlinie gelte in GB und IRL doch gar nicht. Ich solle den Artikel lesen. Natürlich ist das keine gültige Argumentation, denn das ist die Wikipedia und keine "Sammlung von Abschriften Gesetzestexten" . Wenn erwähnt wird, dass EU Mitglieder nicht der Richtlinie unterworfen sind - dan gehört selbstverständlich auch rein was diese Staaten statt dessen für Regelungen vorgezogen haben. Natürlich wäre es schöner, Artikel anzulegen die diese Alternativen im Detail beleuchten, aber auch dann wäre hier in diesem Artikel eine Kurzzusammenfassung nötig. Kurz: Neutraler Standpunkt - "'eine Thematik so zu präsentieren, dass sowohl deren Gegner als auch deren Befürworter die Darstellung tolerieren können.". Wenn ganzen Staaten Gegner dieser "Richtlinie" sind, verdient das unsere Aufmerksamkeit - um es höflich auszudrücken. Alexpl (Diskussion) 00:18, 3. Sep. 2017 (CEST)Beantworten

Hier geht es um einen juristischen Text, nämlich den Inhalt und die Bedeutung der Richtlinie 2008/115/EG. Dazu heißt es in der Richtlinie im Erwägungsgrund 26: ... ferner beteiligt sich das Vereinigte Königreich gemäß den Artikeln 1 und 2 und unbeschadet des Artikels 4 des dem Vertrag über die Europäische Union und dem Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft beigefügten Protokolls über die Position des Vereinigten Königreichs und Irlands nicht an der Annahme dieser Richtlinie, die daher für das Vereinigte Königreich in allen ihren Teilen nicht bindend oder anwendbar ist. Im Erwägungsgrund 27 heißt es: ... ferner beteiligt sich Irland gemäß den Artikeln 1 und 2 und unbeschadet des Artikels 4 des dem Vertrag über die Europäische Union und dem Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft beigefügten Protokolls über die Position des Vereinigten Königreichs und Irlands nicht an der Annahme dieser Richtlinie, die daher für Irland in allen ihren Teilen nicht bindend oder anwendbar ist.
Da die Richtlinie weder im Vereinigten Königreich noch in Irland gilt, bedarf es hier genauso wenig einer Darstellung, welche Regelungen in diesen beiden Ländern stattdessen gelten, wie es in diesem Beitrag interessiert, was in China, Russland, den USA oder Australien gilt.
Deine Bemerkungen - ein "Sorry, habe ich übersehen, bin kein Jurist" hätte völlig ausgereicht - sind leider nur ein wiederholter Beleg für die Verarmung der Wikipedia. Leute, wie du, die sich anmaßen, überall mitzureden, aber nicht den Hauch von Kompetenz besitzen, vertreiben die, die Qualität in die Artikel bringen könnten. --Opihuck 12:52, 3. Sep. 2017 (CEST)Beantworten
Keine Ahnung, ich habe jetzt nichts gesehen was es wert wäre, dir nachzustellen, deshalb weiß ich nicht, worauf sich deine kryptische "überall"-Ausführung beziehen soll. Ich denke aber nach deinem hölzernen Beitrag noch immer nicht, dass Gesetzestexte in die Wikipedia zu kopieren, einen weiterführenden Beitrag leistet - trotzdem versuch zumindest gelegentlich einen Bezug zum Alltag in die Artikel einzubauen. Alexpl (Diskussion) 17:23, 3. Sep. 2017 (CEST)Beantworten
Danke, versuch du gelegentlich, von Artikeln des Migrationsrechts die Finger zu lassen. Für die Wikipedia wäre dies ein echter Qualitätsschub. --Opihuck 18:00, 3. Sep. 2017 (CEST)Beantworten
"Artikel"? Meinst du etwa die "Eur-lex"-Abschrift? Darauf habe ich eh keinen Zugriff. Alexpl (Diskussion) 18:12, 3. Sep. 2017 (CEST)Beantworten

So. Ich habe das entsprechend der Kritik überarbeitet und den internationalen Diskurs um die Richtlinie, der dummerweise auch außerhalb der Teilnehmerstaaten stattfindet, unter "Kritik" kurz angerissen. Alexpl (Diskussion) 11:54, 4. Sep. 2017 (CEST)Beantworten