Diskussion:Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen

Letzter Kommentar: vor 7 Jahren von Nothingserious in Abschnitt Überarbeiten

Notwendige Erklärungen

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1. Welches sind die sieben Vorläuferrichtlinien? --House1630 (Diskussion) 15:57, 28. Aug. 2012 (CEST)Beantworten

Im ersten Satz unter der Überschrift "Anlass" werden die Vorläuferrichtlinien genannt (IVU-Richtlinie und 6 weitere) (nicht signierter Beitrag von 91.52.228.49 (Diskussion) 23:50, 28. Sep. 2012 (CEST)) Beantworten

2. Was ist mit Industrieanlagen, die radioaktive Substanzen verarbeiten bzw. erzeugen? Werden die nicht erfasst? --House1630 (Diskussion) 15:57, 28. Aug. 2012 (CEST)Beantworten

Artikel 3 besagt: " ...Im Sinne dieser Richtlinie bezeichnet der Ausdruck:
1. "Stoff" chemische Elemente und ihre Verbindungen, ausgenommen folgende Stoffe:
a) radioaktive Stoffe gemäß Artikel 1 der Richtlinie 96/29/Euratom des Rates vom 13. Mai 1996 zur Festlegung der
grundlegenden Sicherheitsnormen für den Schutz der Gesundheit der Arbeitskräfte und der Bevölkerung gegen die
Gefahren durch ionisierende Strahlungen [20] ..."
- also werden diese von der Euratom-Richtlinie erfasst. --Fmrauch (Diskussion) 20:17, 28. Mai 2013 (CEST)Beantworten

3. "Problematisch ist, dass Behörden von den mit BVT assoziierten Emissionswerten abweichen können." Was genau und warum ist das problematisch? Wo ist der Beleg dafür? --House1630 (Diskussion) 17:52, 28. Mai 2013 (CEST)Beantworten

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GiftBot (Diskussion) 09:50, 2. Feb. 2016 (CET)Beantworten

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Die Abschnitte Weblinks und Siehe auch sollten an WP:WWNI und WP:WEB angepasst werden. Da müsste mal entrümpelt werden. --Nothingserious (Diskussion) 08:37, 16. Nov. 2017 (CET)Beantworten