Artikel über Robert Genin

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Sehr geehrter Herr Dr. Fäthke,

danke für Ihren Artikel über Robert Genin. Ich würde mit Ihnen gerne Material dazu austauschen, da ich über Genin seit 2007 aktiv forsche und sammle. So habe ich z.B. viel Material mit Herrn Dr. Fischer ausgetauscht, der 2011 seinen Beitrag für die Veröffentlichung des Museums Basel vorbereitete und den Sie reichlich zitieren. Wahrscheinlich haben Sie meinen umfangreichen Beitrag auf russisch nicht gesehen: http://chagal-vitebsk.com/node/275 Das war der Beitrag für die 2011 Tagung am Marc Chagall Museum in Vitebsk. Es gibt noch eine Veröffentlichung auf Deutsch: Alexej Rodionov, Robert Genin. Auf der Suche nach dem Paradies: Bali, 1926, St-Petersburg 2013, 96 Seiten, herausgegeben anlässlich der Ausstellung im Regionalen Kunstmuseum (Mogilev), Marc Chagall Museum (Vitebsk) und Nationalen Kunstmuseum der Republik Belarus (Minsk) im September 2013 - Januar 2014.

Mit besten Grüssen, Alexej Rodionov rodionofff@yandex.ru --Rodionofff (Diskussion) 18:09, 28. Aug. 2014 (CEST)Beantworten

Kopie zur Urheberrechtsfrage aus Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2014/08#Bilder_zu_Robert_Genin

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Eine Beratung zum Urheberrecht der Bilder von Robert Genin wurde im August 2014 durchgeführt. Mit der Bitte um Prüfung des Verschiebens der Dateien auf Commons gebe ich die Frage und die Antwort hier noch einmal wieder. --Erbslöh (Diskussion) 04:29, 26. Dez. 2014 (CET)Beantworten

Ich möchte zu dem heute erstellten Artikel über den russisch-deutschen Maler Robert Genin vier seiner Bilder in den Artikel einstellen. Nun ist der Maler 1941 verstorben, nach deutschem Urheberrecht wären die Bilder also gemeinfrei. Nun handelt es sich aber auch um einen russischen Maler, der allerdings während seiner Schaffensperiode hauptsächlich in Deutschland gelebt und gearbeitet hat. Eines der einzustellenden Bilder wurde in Berlin gemalt, eines in der Schweiz und zwei Bilder in Bali. Gilt hier das russische Urheberrecht (74 Jahre)? Können diese Bilder zum jetzigen Zeitpunkt hochgeladen werden? Wenn ja, auf Commons oder in die de.Wikipedia? Herzliche Grüße und vielen Dank für eine Auskunft.--Erbslöh (Diskussion) 20:10, 28. Aug. 2014 (CEST)

Gemäß dem Schutzlandprinzip gilt im Regelfall das Urheberrecht des Landes, in dem der Schutz beansprucht wird. Dies ist in Zeiten des Internets sehr schwierig geworden, für die deutschsprachige Wikipedia und für Commons gelten daher folgende pragmatische Regelungen, die der tatsächlichen Rechtslage nahe zu kommen versuchen: Auf Commons gilt das Urheberrecht der USA und das des Herkunftslandes. Was dabei in diesem Fall konkret das Herkunftsland wäre, ist wohl noch eine andere Frage. Aber auch in den USA wäre das Bild wahrscheinlich nicht gemeinfrei. Ich würde das Bild daher nicht auf Commons hochladen. In der deutschsprachigen Wikipedia gilt das strengste der Urheberrechte aus Deutschland, Österreich und der Schweiz. In allen drei Ländern gilt die Regelschutzfrist von 70 Jahren p.m.a., das Bild ist also in allen drei Ländern gemeinfrei. Daher sehe ich keine Probleme bei einem lokalen Upload hier auf der de.wp. Viele Grüße, Yellowcard (D.) 20:22, 28. Aug. 2014 (CEST)

Da steht aber auf WP:BR#Probleme_mit_der_Gemeinfreiheit_in_den_USA aber was anderes. Dank URAA und Nichtanerkennung des Schutzfristenvergleichs der USA haben wir nicht das strengste der Urheberrechte. Wenn die lokalen „deutschen“ Bilder in den USA nicht gemeinfrei sein sollten, werden sie trotzdem gelöscht, Zitat „Diesen Bildern hilft es nichts, wenn sie nur hier lokal hochgeladen werden, da die grundsätzliche Linie der Wikimedia Foundation dahin geht, dass nur auf US-Servern legale Bilder in den einzelnen Projekten zulässig sind.“ Also ist das hier nur eine Spiegelfechterei, wenn man es streng auslegt, dürfen solche Bilder überhaupt nicht auf Wikmedia-Server hochgeladen weden! --Ras67 (Diskussion) 17:30, 26. Dez. 2014 (CET)Beantworten