Diskussion:Roger de Weck

Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von 46.88.107.16 in Abschnitt Adelsprädikätchen
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Adelsprädikätchen

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Gemäss Weltwoche vom 27. Mai 2010 (Seite 33) ist das "de" nicht offiziell, es wurde 1782 eingeführt und 1830 abgeschafft. --Fernrohr 21:28, 27. Mai 2010 (CEST)Beantworten

Gemäss Handelsregisterauszug schreibt er sich de Weck. Weitere Abklärungen vor Änderung von nöten. --KurtR 21:41, 27. Mai 2010 (CEST)Beantworten
Das Handelsregister schreibt ja was der Notar stempelt, und der Notar stempelt was der Anmeldende schreibt, und da wird schon mal ein bisschen geschönt, unliebsame Vornamen weggelassen usw. Prominentes Beispiel der geheime zweite Vorname des Ex-Bundesrats Christoph B. --Fernrohr 21:45, 27. Mai 2010 (CEST)Beantworten
Trotzdem muss es genauer abgeklärt werden, bevor so eine sensible Sache geändert wird. Hast Du WP:BIO gelesen? Auch interessant, dieser Handelsregisterauszug schreibt den Namen mit den Vornamen, aber auch wieder mit de: Roger François Philippe de Weck. Habe den Weltwocheartikel noch nicht gelesen, Du hast ihn nicht verlinkt, ist er überhaupt online abrufbar? Ich kann die Weltwoche noch heute auftreiben. --KurtR 21:54, 27. Mai 2010 (CEST)Beantworten
Es ist immer empfehlenswert, Quellen zu lesen. Darum werden sie zitiert. Schönen Abend, --Fernrohr 21:56, 27. Mai 2010 (CEST)Beantworten

Ja, leider hast Du die Quelle nicht verlinkt, dann wäre es einfacher gewesen. Weltwoche: "Der Blick von oben" (nur für Abonnenten abrufbar). So habs gelesen. Interessant. Hier die Textpassage: Nach dem Protest des beleidigten Offiziers sah sich Demokrat Minger veranlasst, «die Frage der Zulässigkeit der freiburgischen Adelsprädikate durch das Justiz- und Polizeidepartement überprüfen zu lassen». Die Recherchen der Bundesjuristen ergaben tatsächlich, dass das Freiburger Volk die Verwendung der Namenspartikel «de» und «von» in der Kantonsverfassung von 1830 offiziell abgeschafft hatte. So dass Minger in seiner Direktive betonte: «Es gibt also heute keine amtlich anerkannte Schreibweise freiburgischer Familiennamen mit vorangestellter Partikel ‹de› mehr.» Diese Regelung, so der EMD-Chef, gelte nun «im gesamten amtlichen Verkehr, in den Registern, im Staatskalender und im Offiziersetat».

Wenn ich im Historischen Lexikon der Schweiz schaue (Suchwort "Weck"), sind alle Namen mit "de" vorangestellt, auch solche, die nach 1830 geboren wurden. Ich kann aber nicht sagen, ob alle zur gleichen Freiburger-Familie gehören. Für mich ist das ganze immer noch nicht klar. Andere Meinungen/Abklärungen von Nöten. --KurtR 22:29, 27. Mai 2010 (CEST)Beantworten

Ich habe die Freiburger Kantonsverfassung von 1831 (nicht von 1830) zur Hand. Artikel 6 lautet wie folgt: Tout privilège de lieu, de naissance, de personne et de famille demeure à jamais aboli. --ZRH 16:31, 29. Mai 2010 (CEST)Beantworten

Danke für den Hinweis. --KurtR 16:55, 29. Mai 2010 (CEST)Beantworten
Beschlossen offenbar 1830, Inkrafttreten 1831. Den Artikel 6 gab es auch auf deutsch : "Jedes Vorrecht des Orts, der Geburt, der Personen und der Familie bleibt auf immer aufgehoben." Damit wurde u.a. das "de" in den Patriziernamen abgeschafft. --Fernrohr 18:37, 31. Mai 2010 (CEST)Beantworten
Das muss man nicht so verstehen. Das Vorrecht einer Familie abgeschaffen ist das eine, ein Teil des Namens eine andere. Und Roger de Weck ist ja nicht der einzige Freiburger, der ein "de" im Namen führt (vgl. z.B. Dominique de Buman). Auch die "von" gibt es noch (z.B: Familie von Niederhäusern), oft hat man das "von" aber zum Namen gezogen (vgl. Vonlanthen, ...) --Brian67 15:36, 1. Jun. 2010 (CEST)Beantworten
Wenn sogar ein Angehöriger der Familie in der Weltwoche zum Besten gibt, man führe das nicht mehr amtliche "de" nur noch aus Tradition, dann wird es wohl so sein. --Fernrohr 16:34, 1. Jun. 2010 (CEST)Beantworten
Das ändert aber hier nur wenig bzw. nichts. Er nennt sich de Weck, ist unter diesem Namen bekannt und so genannt. Bei "Adelsprädkaten" ist das immer das selbe "Gschtürm", als ob es nichts wichtigeres auf der Welt gäbe ... --Brian67 16:47, 1. Jun. 2010 (CEST)Beantworten
sic. Wie Brian67 sagt, und um hier eine weitere Meinung geben zu können, Roger nennt sich de Weck, er ist unter dem Namen de Weck bekannt, er nennt sich in offiziellen Schriften de Weck. Ob da was historisches dagegen spricht, darf die wirtschaftsliberale-nationalkonservative und de Weck-Gegnerin die Weltwoche auskauen. --dodo  (disk) 17:56, 1. Jun. 2010 (CEST)Beantworten
Das hat doch nichts damit zu tun, ob man die Weltwoche mag oder nicht. Wikipedia Namenskovention: "...wobei die volle Namensform im Artikeltext im Kopf erwähnt wird." Wenn er nun offenbar anders heisst als er sich nennt, nämlich RFPW (anstatt RdW), dann sollte das in der Einleitung des Artikels eben stehen. Gar nicht geht, es hier in vorauseilendem Gehorsam zu verschweigen. Hier ist Enzyklopädie, nicht PR-Broschüre. --Fernrohr 19:23, 1. Jun. 2010 (CEST)Beantworten
Richtig, aber die Namenskonvention meint hier etwas anderes, beispielsweise Übernamen, Zweitnamen, Künstlernamen. Und das ist de Weck nicht. Ich heisse mein Nachname beginnt auch mit Maria-, aber durch einen Fehler in der Verwaltung Anfangs des 20. Jahrhundert lautet es nun Marja-. Die Weltwoche versucht wiedermal in die Rolle einer Gegen-PR-Agentur zu schlüpfen, in dem sie auf sowas beharrt. --dodo  (disk) 06:26, 2. Jun. 2010 (CEST)Beantworten
Was ist es anderes als ein Zweitname, wenn er einen Namen verwendet, der offenbar nicht seinem amtlichen entspricht? --Fernrohr 07:57, 2. Jun. 2010 (CEST)Beantworten
Sein bürgerlicher Name, oder was auch immer. Der Name des Namens spielt auch keine Rolle. Oder möchtest du, dass Jean Ziegler neuerdings sich wieder Hans nennt, so unterschreibt, wenn doch jedermann ihn unter einem anderen Namen, nämlich Jean, nennt und kennt? Und tut mir leid Fernrohr, aber was bringts, weiter darüber zu diskutieren? de Weck wird anscheinend amtlich als de Weck im Handelsregister eingetragen. Du widersprichst den Fakten. Ich kann mir vorstellen, dass mit Amtsantritt sogar der Bundesrat in seinen Bulletins von einem gewissen Roger de Weck sprechen wird. Und bis die Vorstellung widerlegt ist, sehe ich nicht den Grund, dass man weiter darüber diskutiert. Freundliche Grüsse, --dodo  (disk) 16:57, 2. Jun. 2010 (CEST)Beantworten
wobei der tatsächliche Name beim Herrn Ziegler in der WP erwähnt werden darf, beim Herrn Weck aber offenbar nicht. --Fernrohr 18:09, 2. Jun. 2010 (CEST)Beantworten
Man sollte den Umstand, dass das Adelsprädikat 1831 abgeschafft wurde, im Artikel erwähnen. Viele Personen tragen ihr Adelsprädikat im Alltag, obwohl sie dazu gar nicht mehr berechtigt sind. Behörden überprüfen solche Dinge üblicherweise nicht, ich erlebte beispielsweise schon familienrechtliche Entscheidungen mit falschen Namen … --ZRH 17:53, 2. Jun. 2010 (CEST)Beantworten

Gab es in der Zwischenzeit einen Konsens, dass der Name im Artikel wieder ohne 'de' geschrieben wird? --KurtR 22:05, 4. Jun. 2010 (CEST)Beantworten

Habe die Seite wg. Edit-Wars schützen müssen. Bitte diskutiert die Sache hier aus, bei Konsens/Kompromiss kann schnell entsperrt werden. Gruß --Happolati 16:20, 1. Jun. 2010 (CEST)Beantworten

Ich kenne das Schweizer Namensrecht nicht aber in Deutschland ist der richtige Name der der beim Standesamt eigetragen ist.Entsprechend deutschem Recht waere sein richtiger Name so wie er beim Standesamt bzw. der schweizer Equivalenzbehoerde eingetragen ist.Oder ist das schweizer Namensrecht anders? --46.88.107.16 11:10, 18. Jun. 2023 (CEST)Beantworten

Das ist völlig egal. Der Mann selbst und alle ausser Roger Köppel nennen ihn so, ob das amtlich oder ist oder nicht. Sollte das «de» nicht amtlich sein, dann kann man das auch in den Artikel schreiben, aber das Lemma ist weiterhin «Roger de Weck» --Sstoffel 18:56, 6. Jun. 2010 (CEST)Beantworten

Ich gehe davon aus, dass dies dem Konsens dieser Diskussion entspricht, zumal der Artikel nun ja auch so daherkommt. --ZRH 20:44, 19. Jun. 2010 (CEST)Beantworten
Nicht ganz. Wie ich bei der Diskussion:Philippe de Weck geschrieben habe, bin ich der Meinung, dass es einen Nachweis vom Zivilstandsamt braucht, dass das "de" nicht amtlich ist. Ein Weltwoche-Artikel und die ehemalige Freiburger Verfassung reichen da nicht. --Brian67 21:20, 24. Jun. 2010 (CEST)Beantworten
Art. 6 der Freiburger Verfassung von 1831 lautet auf Deutsch wie folgt: Jedes Vorrecht des Orts, der Geburt, der Personen und der Familie bleibt auf immer aufgehoben. Damit verloren unter anderem die damalige Familie de Weck zu ihrem Leidwesen ihr Adelsprädikätchen. Da es seither nicht wieder eingeführt wurde, bleibt es bei diesem Verlust, auch wenn sich die Wecks genauso wie andere Familien weiterhin damit schmücken. Ich finde schade, dass Wikipedia diesen Umstand erwähnt, aber qualifizierte Wikipedia-Benutzer wissen ja um die zahlreichen Lücken dieser Art … nicht weiter mein Problem. --ZRH 18:20, 26. Jun. 2010 (CEST)Beantworten
Bei der Adressauskunft Stadt Zürich wird er als "de Weck" geführt. Ich kenn mich mit Adressauskünften zu wenig aus, inwieweit die genau geprüft sind nach gesetzlichen/amtlichen Vorschriften etc. Wer kennt sich aus? --KurtR 21:48, 24. Jun. 2010 (CEST)Beantworten
Mehrheitlich findet keine Prüfung statt, ich kenne selbst Scheidungsurteile mit falschen Namen … wie oben erwähnt habe ich aber keine Lust mehr, mich mit Freunden der Familie Weck und ihrem Adelsprädikätchen herumzuschlagen. Mir genügt, dass ich weiss, dass die Familie ihr «de» zu Unrecht trägt. --ZRH 18:20, 26. Jun. 2010 (CEST)Beantworten

Hier wird der Bock zu Revisor gemacht

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(Aktuell | Vorherige) 22:52, 30. Jul. 2014‎ KurtR (Diskussion | Beiträge)‎ . . (5.595 Bytes) (-1)‎ . . (Änderung 132641055 von 188.108.231.106 rückgängig gemacht; egal, standartisiert das wort fuer den artikel) (rückgängig) [automatisch gesichtet] (Aktuell | Vorherige) 20:38, 30. Jul. 2014‎ 188.108.231.106 (Diskussion)‎ . . (5.596 Bytes) (+1)‎ . . (Die Zeit (Hamburg, Deutschland) hatte und hat immer noch einen "Chefredakteur", der auch dann so heißt, wenn der Amtsinhaber Schweizer ist.) (rückgängig) [gesichtet von Fossiy]

Leute die "standartisiert" schreiben, sollten bei Wikipedia nicht die Lizenz zum Revertieren haben - schon gar nicht in sprachlichen Angelegenheiten. Wenn ein Deutscher in der Schweiz mal "Vorsteher des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten" werden sollte, wird er wohl kaum als "Herr Außenminister" angeredet werden. (nicht signierter Beitrag von 92.76.68.238 (Diskussion) 23:11, 3. Aug. 2014)

Leute, die in Wikipedia schreiben, machen Tippfehler. Fehler sind mänschlich; in Bearbeitungskommentaren sind sie ohne größeren Aufwand nicht wieder rauszubekommen. Alles klar? Grüße, --Bellini   05:11, 5. Aug. 2014 (CEST)Beantworten
Ach, die IP hat wohl keine anderen Probleme. :-) Zur Sache Chefredaktor/Chefredakteur siehe Diskussion:Roger_Köppel#Schweizbezogen. --KurtR (Diskussion) 02:06, 6. Aug. 2014 (CEST)Beantworten