Diskussion:Rudolf Aschenauer
Deutsche Reichspartei
BearbeitenAschenauer vertrat die Deutsche Reichspartei, eine rechtsradikale Organisation in den Gründerjahren der Bundesrepublik Deutschland. Das wird hier unterschlagen. Dabei erklärt das, warum er viele Nazis verteidigt hat. In den Einzelnachweisen kommt das rüber, aber nicht im Artikel. In den Einzelnachweisen heißt es es zum Beispiel" Martin A. Lee nennt Aschenauer in The Beast Reawakens, Taylor & Francis, 1999, ISBN 0-415-92546-0, einen attorney with close ties to Remer's SRP and the postwar Nazi underground (S. 70), pro-Nazi attorney (S. 83) und Germany's big-wheel ultranationalist attorney." Maybe, das manche Fans von Faschenauer kein englisch können. Dann darf ich das mal übersetzen. Er gehörte zum nationalsozialistischen Untergrund nach 1945. --Caedmon12 (Diskussion) 22:43, 24. Dez. 2013 (CET)
P.S.: Hier noch ein Link zu einer älteren Spiegel-Ausgabe zum Thema http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-28957747.html
NSDAP-Austritt
BearbeitenDarüber wüsste ich nun wirklich gern mehr. Behauptet worden ist schon von vielen, man habe die NSDAP- oder gar SS-Mitgliedschaft "ruhen lassen". Aber man konnte nicht einfach so in die NSDAP eintreten (im Gegenteil: zahlreiche Eintrittswünsche wurden zurückgewiesen) und ebenso wenig konnte man einfach so austreten. Mir ist kein einziger Fall bekannt. Und zugleich soll Aschenauer von 1939 bis 1945 für das "Propagangdaamt München" (?) gearbeitet haben? Also das klingt mir sehr nach Sagen und Märchen.--Mautpreller (Diskussion) 20:55, 8. Mär. 2014 (CET)
- Das sehe ich irgendwie auch wie Mautpreller. Die Angabe im Text in Hinsicht auf die Zeit 1939-1945 ist nicht irgendwie belegt. Ich werde mal versuchen, die Frage aufzuklären. Manchmal finden sich gerade in Hinsicht auf solche Leute wie Aschenauer Quellensplitter aus trüben Quellen.--Kdgruen (Diskussion) 21:20, 8. Mär. 2014 (CET)
- Ich glaub, das beruht auf meinem Edit: Ich hab mich auf Christoph Bachmann: Schuld und Sühne? ZBLG 68 (2005), S. 1164 gestützt. ich dachte, dass der Einzelnachweis beim Austrittsdatum und das Einordnen unter Literatur genügt. Und wie ich am snippet view sehe, hab mich im Monat vertan: März statt Mai. Das mit dem Propagandaamt scheint mir ein Teil der NSDAP-Kreisleitung. Ich glaube mich zu erinnern, dass da im Bachmann nix drin stand. Istt auch nicht von mir.--Wiguläus (Diskussion) 21:36, 8. Mär. 2014 (CET) P.S. Zum Ruhenlassen bis 1944: Wehrgesetz § 26. Politik in der Wehrmacht. (1) Die Soldaten dürfen sich politisch nicht betätigen. Die Zugehörigkeit zur NSDAP oder zu einem der ihr angeschlossenen Verbände ruht für die Dauer des aktiven Wehrdienstes.
- Hm, das Snippet zeigt das tatsächlich so. Ich habe aber bislang noch keine Biografie aus der Nazizeit gelesen, und davon kenn ich eine ganze Mnge, in der ein so exzeptionelles Ereignis vorgekommen wäre. Man konnte aus der NSDAP ausgeschlossen werden, die Mitgliedschaft konnte ruhen, beides korrekt. Die NSDAP-Mitgliedschaft musste man beantragen und sie wurde in vielen Fällen nicht gewährt, ich halte es für äußerst unwahrscheinlich, dass die NSDAP es zugelassen hätte, dass jemand nach seinem eigenen Willen wieder die Partei verlässt (wenn die Partie das selbst entschied, dann könnte ichs mir noch eher vorstellen). Muss mal Bachmanns Text nachlesen, woher er das hat. --Mautpreller (Diskussion) 23:30, 8. Mär. 2014 (CET)
- Mir kam das auch aussergewöhnlich vor, drum hab ich das ausdrücklich referenziert. Christoph Bachmann ist der da. Ich kenn das Problem nur indirekt, dass Beamte uä. sich in den Spruchkammern verteidigten, eine möglicher Austritt sei ihnen ohne Verlust des Beamtenstatus nicht möglich gewesen.(Runderlaß des RuPrMinIn vom 27. Februar 1936 (DJ S. 350)) Ein Austritt ohne Ausschlussverfahren (vgl. SRP-Urteil: „Erfolgt der Austritt, um dem Ausschluß zuvorzukommen, so ist das ordentliche Parteigerichtsverfahren trotzdem durchzuführen. (Organisationsbuch der NSDAP, 3. Aufl. 1937, S. 6/7“) von dem man hin und wieder liest, sehe ich als verdächtig nach Spruchkammeraktenwissen an. Zumal in diesem Fall hier: Eine Tätigkeit in der NDSAP als KdöR und ein Austritt beißt sich.--Wiguläus (Diskussion) 09:39, 9. Mär. 2014 (CET)
- Hochinteressante Links, vielen Dank dafür. Erweitert mein Wissen. Tatsächlich wäre es schon interessant, worauf Bachmann zurückgreift: auf Aussagen Aschenauers oder seiner Freunde vor der Spruchkammer oder auf Daten der NSDAP, welch Letzteres ja deutlich überzeugender wäre. Aber mei, zunächst mal ist der jetzige Stand ja ganz in Ordnung, weil man ja die Referenz hat und von dort aus weitersuchen kann. Grüße --Mautpreller (Diskussion) 11:27, 9. Mär. 2014 (CET)
- scnr...den Link muss ich noch loswerden: Kein Pardon für Mautpreller. Bis denn --Wiguläus (Diskussion) 11:38, 9. Mär. 2014 (CET)
- Hu, dann tret ich mal lieber wieder aus der Mautprellerpartei aus, das wird mir zu heiß.--Mautpreller (Diskussion) 12:03, 9. Mär. 2014 (CET)
- scnr...den Link muss ich noch loswerden: Kein Pardon für Mautpreller. Bis denn --Wiguläus (Diskussion) 11:38, 9. Mär. 2014 (CET)
- Hochinteressante Links, vielen Dank dafür. Erweitert mein Wissen. Tatsächlich wäre es schon interessant, worauf Bachmann zurückgreift: auf Aussagen Aschenauers oder seiner Freunde vor der Spruchkammer oder auf Daten der NSDAP, welch Letzteres ja deutlich überzeugender wäre. Aber mei, zunächst mal ist der jetzige Stand ja ganz in Ordnung, weil man ja die Referenz hat und von dort aus weitersuchen kann. Grüße --Mautpreller (Diskussion) 11:27, 9. Mär. 2014 (CET)
- Mir kam das auch aussergewöhnlich vor, drum hab ich das ausdrücklich referenziert. Christoph Bachmann ist der da. Ich kenn das Problem nur indirekt, dass Beamte uä. sich in den Spruchkammern verteidigten, eine möglicher Austritt sei ihnen ohne Verlust des Beamtenstatus nicht möglich gewesen.(Runderlaß des RuPrMinIn vom 27. Februar 1936 (DJ S. 350)) Ein Austritt ohne Ausschlussverfahren (vgl. SRP-Urteil: „Erfolgt der Austritt, um dem Ausschluß zuvorzukommen, so ist das ordentliche Parteigerichtsverfahren trotzdem durchzuführen. (Organisationsbuch der NSDAP, 3. Aufl. 1937, S. 6/7“) von dem man hin und wieder liest, sehe ich als verdächtig nach Spruchkammeraktenwissen an. Zumal in diesem Fall hier: Eine Tätigkeit in der NDSAP als KdöR und ein Austritt beißt sich.--Wiguläus (Diskussion) 09:39, 9. Mär. 2014 (CET)
- Hm, das Snippet zeigt das tatsächlich so. Ich habe aber bislang noch keine Biografie aus der Nazizeit gelesen, und davon kenn ich eine ganze Mnge, in der ein so exzeptionelles Ereignis vorgekommen wäre. Man konnte aus der NSDAP ausgeschlossen werden, die Mitgliedschaft konnte ruhen, beides korrekt. Die NSDAP-Mitgliedschaft musste man beantragen und sie wurde in vielen Fällen nicht gewährt, ich halte es für äußerst unwahrscheinlich, dass die NSDAP es zugelassen hätte, dass jemand nach seinem eigenen Willen wieder die Partei verlässt (wenn die Partie das selbst entschied, dann könnte ichs mir noch eher vorstellen). Muss mal Bachmanns Text nachlesen, woher er das hat. --Mautpreller (Diskussion) 23:30, 8. Mär. 2014 (CET)
- Ich glaub, das beruht auf meinem Edit: Ich hab mich auf Christoph Bachmann: Schuld und Sühne? ZBLG 68 (2005), S. 1164 gestützt. ich dachte, dass der Einzelnachweis beim Austrittsdatum und das Einordnen unter Literatur genügt. Und wie ich am snippet view sehe, hab mich im Monat vertan: März statt Mai. Das mit dem Propagandaamt scheint mir ein Teil der NSDAP-Kreisleitung. Ich glaube mich zu erinnern, dass da im Bachmann nix drin stand. Istt auch nicht von mir.--Wiguläus (Diskussion) 21:36, 8. Mär. 2014 (CET) P.S. Zum Ruhenlassen bis 1944: Wehrgesetz § 26. Politik in der Wehrmacht. (1) Die Soldaten dürfen sich politisch nicht betätigen. Die Zugehörigkeit zur NSDAP oder zu einem der ihr angeschlossenen Verbände ruht für die Dauer des aktiven Wehrdienstes.
- Das sehe ich irgendwie auch wie Mautpreller. Die Angabe im Text in Hinsicht auf die Zeit 1939-1945 ist nicht irgendwie belegt. Ich werde mal versuchen, die Frage aufzuklären. Manchmal finden sich gerade in Hinsicht auf solche Leute wie Aschenauer Quellensplitter aus trüben Quellen.--Kdgruen (Diskussion) 21:20, 8. Mär. 2014 (CET)
Ich wärme diesen alten Thread mit neuerer Literatur mal wieder auf: Es stimmt zwar, dass Christoph Bachmann die Behauptung kauft, Aschenauer sei aus der NSDAP ausgetreten.Link zur entsprechenden Seite bei der Digitalen Bibliothek Das hat Aschenauer in seinem Spruchkammerverfahren behauptet. Aber, in den Worten des Historikers Jens Westemeier: Aschenauer "log, dass sich die Balken bogen - und hatte Erfolg." (Himmlers Krieger, 2014, S. 480.) Bachmann behauptet auch, dass Aschenauer Peiper nach dem Einsatzgruppenprozeß vor dem Dachauer Militärgericht verteidigt habe. Daran stimmt nichts. Der Malmedy-Prozess war schon 1946. es gab keine offiziellen deutschen Verteidiger (amerikanisches Militärgericht) und Peipers Anwalt war später Eberhard Engelhardt. Aschenauer war besonders rührig bei der Organisation der Hilfe für die Malmedy-Männer. Sollte man das stillschweigend berichtigen oder die Darstellung Bachmanns erwähnen?--Assayer (Diskussion) 01:18, 7. Apr. 2017 (CEST) Ich pinge für Feedback @Mautpreller: --Assayer (Diskussion) 11:06, 15. Apr. 2017 (CEST)
- Ich bekomme keine Pings, Miraki hat mich informiert. Ich finde die Lösung gut, es mangelt ja ein wenig an zuverlässigen Belegen. Aschenauers Stellungnahme in seinem eigenen Spruchkammerverfahren kann kaum ausreichen. Aschenauer war mir vom Artikel Georg Schallermair bekannt, wo ein gewisser User:Schallermair es für richtig hielt, aus seinem Büchlein "Macht gegen Recht" abzuschreiben. Ob er "Verteidiger" Schallermairs war? Stimmt, vor dem Militärgericht gab es keine solchen, vielleicht eher Rechtsberater; im "Review" des Spruchs wird er nicht erwähnt (nur Leumundszeugnisse, die zur Verteidigung vom Angeklagten eingebracht und nicht zugelassen wurden). Norbert Frei schreibt etwas dazu (müsste ich erst nachschlagen). Er war jedenfalls politisch recht umtriebig in div. Kampagnen zu den "Landsbergern" und versorgte u.a. auch Thomas Dehler mit Material.--Mautpreller (Diskussion) 10:37, 20. Apr. 2017 (CEST)
Defekter Weblink
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- http://www.mazal.org/archive/nmt/04/NMT04-T0011.htm
- Vielleicht ist eine archivierte Version geeignet: archive.org
- Artikel mit gleicher URL: 316101 710798 4369201 (aktuell)
Mitglied einer Studentenverbindung
BearbeitenNach HIER war er Mitglied einer "katholischen Burschenschaft Ottonia". Eine solche Burschenschaft gab es in München nicht. Es gab die K.St.V. Ottonia München. Vielleicht ist die gemeint. Weiß jemand mehr?--Hsingh (Diskussion) 15:56, 19. Apr. 2017 (CEST)
- Da die Ottonia offensichtlich zum Kartellverband katholischer deutscher Studentenvereine gehörte, der im September 1933 mit dem Ring katholischer Burschenschaften zur Katholischen Burschenschaft fusionierte, sehe ich da keinen Widerspruch.--Assayer (Diskussion) 20:12, 19. Apr. 2017 (CEST)
- Danke, das hatte ich übersehen.--Hsingh (Diskussion) 20:27, 19. Apr. 2017 (CEST)