Auszug:
In der Theorie waren Frauen bereits 1861 wahlberechtigt: Das Kurienwahlrecht ermöglichte es Reichen und Gebildeten ihre Stimme abzugeben, doch konnten Frauen dieses nicht persönlich, sondern nur über Bevollmächtigte ausüben. Das Bestreben, politisch zu partizipieren, wurde mit Argwohn betrachtet. "Wollte man die Weiber zulassen, ... so müsste man aus gleichem Grunde auch die Kinder und Narren zulassen", höhnte der Abgeordnete Rudolf Brestel damals.