Diskussion:Rundfunkbeitragsstaatsvertrag
Bundesweite Gesamtdatenerhebung 2018
BearbeitenDie jetzige (wiederholte) bundesweite Gesamtdatenerhebung verstößt schon gegen den Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (pdf-Fassung: https://www.rundfunkbeitrag.de/e175/e4794/Rundfunkbeitragsstaatsvertrag.pdf) in seiner aktuellen Fassung, zuletzt in 2015 geändert (http://sl.juris.de/sl/gesamt/RdFunkBeitrStVtr_SL.htm#RdFunkBeitrStVtr_SL_rahmen). Der relevante § 14 Abs. 9 spricht von der Zulässigkeit eines "einmaligen Abgleich zum Zwecke der Bestands- und Ersterfassung ... innerhalb von längstens zwei Jahren ab dem Inkrafttreten dieses Staatsvertrages"; er ist 2013 in Kraft getreten und war Grundlage für die erste volle Bestandserhebung (ob damals legal, ist mindestens fraglich, aber hier nicht das Thema). Jetzt, in 2018, gibt es keine Rechtsgrundlage für diese Maßnahme. Der Verstoß gegen §§ 4 Abs. 1, 3a BDSG auch in seiner noch bis 24.05.2018 geltenden Fassung ist offensichtlich. Wo bleiben die Landesdatenschutzbeauftragten?
Inhalt falsch dargestellt
BearbeitenEntgegen der Behauptung wird im Inhalt des Vertrages nicht die Höhe des Beitrags geregelt oder einen Umbenennung der GEZ in Beitragsservice. Die Höhe des Beitrags definiert der Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag in seinem §8. Ein Beitragsservice wird nirgendwo in den Staatsverträgen erwähnt. --SiebenBergeGrizzly (Diskussion) 09:34, 13. Sep. 2014 (CEST)
- Im Artikel steht: Fassung vom: 13. Dezember 2011, Inkrafttreten am: 1. Januar 2013. Und in dieser Fassung steht NICHTS über eine monatliche Gebühr von jedem Haushalt. Man beruft sich beim Geldeintreiben auf § 2 Abs. 1, doch da steht wörtlich: "Im privaten Bereich ist für jede Wohnung von deren Inhaber (Beitragsschuldner) ein Rundfunkbeitrag zu entrichten." Da steht NICHT 17,50 Euro monatlich, sondern "ein Beitrag". Was ist nun ein Beitrag? 1 Euro jährlich oder eine Weihnachtskarte? Die Gebühreneintreibung beruht auf keinem legalen deutschen Gesetz! Abgsehen davon hätte ich gerne mal das Original vom 13. Dezember 2011 gesehen, wer da seinen Wilhelm drunter gesetzt hat. Gruss
Es handelt sich nicht um einen Staatsvertrag sondern um ein Informationsblatt zudem fehlt den Rundfunkanstalten die rechtliche Grundlage Geld von uns Bürger zu fordern! Siehe dieses Youtube Video! ---> https://www.youtube.com/watch?v=C8uRYtVE6SM (nicht signierter Beitrag von 178.25.154.92 (Diskussion) 11:24, 6. Mai 2015 (CEST))
Die Behauptung, es wäre kein Staatsvetrag, sondern irgendwas seltsames (BGB-Vertrag, Flyer der Rf-Anstalten etc ad nauseam) ist FALSCH. Es wurde ein Staatsvertrag zwischen den Bundesländern (=öffentlich-rechtlicher Vertrag) geschloßen (1. Unterschrift Ministerpräsidenten MP), zur Einführung von gleichlautenden Landesgesetzen. Die Länder haben anschließend jeweils mit Transformations- oder Zustimmungs-Gesetz daraus das jeweilige Landesgesetz "RBStV" gemacht (per 2. Unterschrift des jeweiligen MP in Kraft gesetzt). 2.9.2017 (Michael)
Besteht Auskunftspflicht der Landesrundfunkanstalt zu den "tatsächlichen Anhaltspunkten"?
BearbeitenMöglicherweise würden sich auch andere freuen, wenn das in diesem Artikel erläutert würde. Im einzelnen:
- Laut § 9 (1) RBStV kann die "zuständige Landesrundfunkanstalt" "von jedem Beitragsschuldner oder von Personen oder Rechtsträgern, bei denen tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen, dass sie Beitragsschuldner sind und dies nicht oder nicht umfassend angezeigt haben, Auskunft über die in § 8 Abs. 4 genannten Daten verlangen". (In zumindest einem Schreiben des "Beitragsservice" wurde das Wort "tatsächliche" beim Zitat weggelassen.) Laut diesem RBStV kann Auskunft verlangt werden - reicht es aber aus, dass die Landesrundfunkanstalt (oder ein Beauftragter) ohne weitere Erklärung und lediglich mit allgemeinem Verweis auf den Staatsvertrag um Auskunft bittet? Oder muss die Landesrundfunkanstalt vor der Entstehung einer Auskunftspflicht der Person die "tatsächlichen Anhaltspunkte" in diesem Einzelfall darlegen? (Ja, ich weiß natürlich, dass die WP keine Rechtsberatung leistet - aber sie soll doch das geltende Recht und seine Auslegung im allgemeinen darstellen; schließlich ist das gesamte Thema ja für viele Nutzer interessant.) --Lu (Diskussion) 09:38, 27. Aug. 2015 (CEST)
Änderung 2014 mit rückwirkender Befreiung
BearbeitenEine Gerichtsvollzieherin wies mich darauf hin, daß es Anfang 2014 eine Änderung, bzw. Ergänzung zu diesem Vertrag gegeben hat, nach der bis zu diesem diesem Zeitpunkt der Änderung Befreiungsanträge rückwirkend möglich sind. D.h. Berechtigte können sich (bis auf das erste Jahr [2013]) rückwirkend befreien lassen. Ich hab dazu noch nichts im Netz gefunden, aber vielleicht weiß das ja jemand, der sich mit der Materie berufsmäßig befasst? --2A02:8109:9A40:1778:D4D8:D031:6F14:9F36 10:40, 18. Feb. 2016 (CET)
- Ergänzung:
- Ich hab am 23.2.2016 alle meine Belege zusammen mit dem Antrag eingereicht, wobei für einen Monat wegen verschlafenem Weiterbewilligungsantrag sogar der Nachweis fehlte, und habe heute den Bescheid zur Befreiung bis einschließlich zurück auf 2013 bekommen, selbst für den fehlenden Monat.
- Die Einschränkung im ursprüngl. Vertrag von 2013, daß die Befreiung vor Ablauf von 2 Monaten nach Ausstellung der Bescheinigung durch das Jobcenter beantragt werden muß, um eine rückwirkende Befreiung zu erhalten, ist also nicht mehr gültig. --2A02:8109:9A40:1778:89B4:ED69:80EF:58B6 15:53, 1. Mär. 2016 (CET)
Abschnitt Kritik und Gerichtsverfahren
BearbeitenHallo, kann mal jemand den Satz „wodurch auch mit lange Zeit zu Unrecht verbreiteten Irrtümern zum Beitragsmodell des RBStV aufgeräumt werden konnte.[23]“ ins Deutsche übersetzen? Danke! - Und noch dazu mit Wikipedia-Artikel als „Quelle“! --∫ e π a – Martin KreuzwortKreuzstreit 16:28, 16. Jul. 2016 (CEST)
Die angeblichen Irrtümer sind teilweise (soweit sie EU-Recht betreffen) zur Zeit Bestandteil einer Vorlage des LG Tübingen am EuGH, Rechtssache C-492/17. Quelle: gez-boykott.de / Forum / Aktuelles / "Neuer Beschluß Dr. Sprißler, 5. Zivilkammer LG Tübingen", dort sind auch Links zum EuGH zu finden. 2.9.2017 (Michael)
Woher kommt der Vertrag?
BearbeitenWer hat den Vertrag aufgesetzt, wer hat ihn genehmigt? Gibt es Namen? Welche Parteien haben dafür gestimmt? Wie ist das entstanden? Warum haben die Länder zugestimmt, welchen Profit hatten beteiligte Politiker an dieser unpopulären Entscheidung? Das soll keine Kritik am Wikipedia Artikel sein, ich konnte selbst nicht viel finden.
Vorsitzender des ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice(Freimersdorfer Weg 6, 50829 Köln): Dr. Stefan Wolf
Wenn jemand mehr weiß, bitte sagen. Danke :) --RhabarberBarbar (Diskussion) 19:26, 17. Mai 2018 (CEST)
- Im Artikel ARD_ZDF_Deutschlandradio_Beitragsservice steht in der Infobox, ich zitiere wörtlich: "Rechtsform: öffentlich-rechtliche, nicht rechtsfähige Gemeinschaftseinrichtung. Leitung: Stefan Wolf (Geschäftsführer). Branche: Inkasso". Somit ist das schon mal keine staatliche Behörde. Genaugenommen ein Inkassobüro wie 100.000 andere auch. Und wer sagt das man einem Inkassobüro Zahlungen leisten muß? Aber schlimmer ist doch die Tatsache das die Politik hier einem Inkassobüro alleinige Aufträge zuspielt. Gruss
- Die Inkassofirma hat von der Politik Befugnisse erhalten, Geld für Gedichte übers Ziegen ficken einzutreiben. Dieser Artikel sollte eine Liste aller daran beteiligter Politiker enthalten. So wäre für den geneigten Leser sofort ersichtlich, bei wem man sich für dieses Meisterwerk an Vertrag bedanken kann. In einer Demokratie wäre es nicht möglich, dass so etwas weitgehend im Schutze der Anonymität ausgegoren wird. Die Beteiligten hätten sich ihre Prominenz redlich verdient. Es wäre ein Jammer, Ihnen diesen Ruhm zu verwehren. --RhabarberBarbar (Diskussion) 22:01, 8. Sep. 2019 (CEST)