SMA bedeutet auch: Sozial-medizinische-Assistentin Diese ist vor allem in Gesundheitsämtern tätig. Voraussetzung für die Tätigkeit ist eine Ausbildung zur Gesundheits- u. Krankenpflegerin. Danach eine Zusatzausbildung über das Gesundheitsamt, meißt beim LGL. (nicht signierter Beitrag von 2003:63:2302:2601:594E:7EA9:B6F2:623B (Diskussion | Beiträge) 06:52, 12. Jun. 2014 (CEST))
- Der Begriff lautet Sozialmedizinische/r Assistent/in -> Sozialmedizinischer Assistent ergänzt. Gruß --Cvf-psDisk+/− 09:10, 12. Jun. 2014 (CEST)