Diskussion:SS-Helferinnenkorps
SS oder Waffen-SS?
BearbeitenDie angeführte Literatur und die Anzeige suggerieren, dass das eine reine Waffen-SS-Angelegenheit war und also mit der Allgemeinen SS nichts zu tun hatte. Auch redet der Literatur-Titel von Angehörigen, nicht Mitgliedern (vgl. Kategorie:Angehöriger der Waffen-SS vs. Kategorie:SS-Mitglied, erstere übrigens keine Unterkategorie von letzterer). Ist sicher, dass die Angehörigen des SS-Helferinnenkorps "vollwertige Mitglieder der SS" und nicht "bloß" Angehörige der Waffen-SS waren? --Widerborst 18:13, 22. Mär. 2013 (CET)
- Vorweg ein offenes Geständnis: Ich bin von Hause aus für’s 19. Jahrhundert mit vorsichtigen Nachwirkungen zuständig, das Thema war ein reiner Zufallsfund, und überhaupt gehört der NS nicht zu meinem normalen Interessenbereich. Ich hatte keine Ahnung, dass es überhaupt einen Unterschied zwischen „Mitglied“ und „Angehöriger“ der SS gab (und was der Unterschied war).
- Mühlenberg definiert (S. 15): „Die Bezeichnung SS-Helferin war den Frauen vorbehalten, die auf die Reichsschule-SS in Oberehnheim einberufen wurden, dort erfolgreich den Grundlehrgang abgeschlossen und anschließend durch das Gelöbnis sowohl in die Waffen-SS als auch in die Sippengemeinschaft der SS aufgenommen wurden.“ Im weiteren Verlauf spricht sie überwiegend, praktisch ausschließlich von „SS-Angehörigen“ bzw. „Angehörigen der Waffen-SS“, wie auch im Titel. Wenn es also einen Unterschied gibt, dann geht es hier wohl um ‚Angehörige‘, nicht ‚Mitglieder‘. Allerdings: Zum Thema der Rekrutierung sagt Mühlenberg, dass sich die Frauen „bei der SS um eine Mitgliedschaft“ (S. 64) bewarben und redet auch mal von „Mitglied[ern] in der Gemeinschaft der SS“ (S. 63). Am Ende, als es um den Entnazifizierungsprozess geht, wird dann noch mal über SS-Mitgliedschaft gesprochen, und eine Menge der von ihr untersuchten Frauen gaben in den Verfahren offen an, dass sie „Mitglieder“ der SS gewesen seien (S. 384, 392) – das kann jedoch sowohl auf Missverständnissen aufseiten der Frauen oder auf unzutreffende Begriffsverwendung aufseiten der alliierten Untersuchungsorgane zurückzuführen sein. Zum Einzelfall des Verfahrens von Ilse Staiger (‚Reichsbeauftragte im SS-Helferinnenkorps‘ und damit ranghöchste Frau in der ganzen Organisation, also vermutlich relevant genug für einen Artikel) führt Mühlenberg ausführlicher aus, dass Staiger in ihrer Verteidigung behauptete, sie sei nicht Mitglied der Waffen-SS gewesen und sich stattdessen mal als Angehörige des BDM, dann sogar als Angehörige des weiblichen Wehmachtsgefolges bezeichnete. Am Ende wurde im Februar 1949 durch das Amtsgericht in Heilbronn festgestellt, dass „Wehrmachtshelferinnen-Korps“ eine ausreichend zutreffende Beschreibung gewesen sei (S. 408–410). Was davon zu halten ist, weiß ich nicht – wie gesagt, ich bin kein Experte zum Thema.
- Auf jeden Fall aber, das kann ich nach der Lektüre eindeutig sagen, gehörte das SS-Helferinnekorps nicht zur Allgemeinen SS, sondern zur Waffen-SS.--Cardinal Ximinez (Diskussion) 22:27, 22. Mär. 2013 (CET)
- Das Thema ist nicht einfach (siehe auch Kategorie_Diskussion:Förderndes Mitglied der SS). Sippengemeinschaft der SS ist auch noch so ein zu klärender Begriff. Gelöst werden muss das Rätsel nicht sofort, aber angesprochen haben wollte ich die Problematik zumindest. Danke für deine ausführliche Antwort. Liebe Grüße, --Widerborst 04:22, 23. Mär. 2013 (CET)
- Nachtrag: In Ihrer Rezension von Mühlenberg für H-Soz-u-Kult (04.04.2013) schreibt Franka Maubach: „Die SS-Helferinnen waren, anders als die Helferinnen der Wehrmacht, nicht Gefolge, sondern reguläre Mitglieder der SS-Sippengemeinschaft.“ und: „Dass die Helferinnen vollgültige Mitglieder des elitär-rassistischen SS-Ordens sein sollten (und wollten, wie die ausgewerteten Bewerbungsschreiben eindrücklich zeigen), wird auch an vielen anderen, von Mühlenberg erforschten Details erkennbar: etwa daran, dass die Frauen, waren sie noch nicht feierlich vereidigt und in die SS aufgenommen, als bloße ‚Kriegshelferinnen‘, gleichsam als Helferinnen zweiter Klasse also, firmierten.“ (Hervorhebungen von mir). Hilft das weiter?--Cardinal Ximinez (Diskussion) 12:12, 4. Apr. 2013 (CEST)
Es herrschen in der Tat unklare Vorstellungen beim Autor des Artikels. Wir wollen doch festhalten, dass das Personal der Waffen-SS, soweit nicht im Soldaten- oder Militärbeamtenverhältnis (= unmittelbare Heeresangehörige), Heeresgefolge war - Heeresgefolge der deutschen Armee. Es handelt sich hier um einen völkerrechtlichen Begriff. Damit waren diese Menschen den internationalen Schutzbestimmungen für Heeresgefolge der Unterzeichnerstaaten der entsprechenden Verträge unterstellt. Und weiter zur Klarstellung: die Waffen-SS, (soweit im Kriegseinsatz) kämpfte im Rahmen der Wehrmacht- Ist das so schwer einzusehen? Ob sie in die SS-Sippengemeinschaft aufgenommen worden waren, oder ähnlicher Propaganda-Käse, hat jedenfalls in der zweiten Kriegshälfte niemand mehr interessiert, weil Not an Mann (Frau) war. Natürlich hat Himmler in seinem Machterhaltungstrieb versucht, die Leute über ihre dienstliche Funktion hinaus zu ideologisieren (siehe dasselbe Phänomen in der DDR, wo selbst die Landwirtschaft "parteilich" betrieben wurde). Jedoch gelang ihm dieses nichtmal bei der Kripo und Sipo zur Gänze. Nicht wenige wußten durchaus zu verhindern, in die Reihen der SS integriert zu werden, trotzdem trugen sie im Angleichungsdienstgrad SS-Ränge und SS-Dienstuniform. Und das mit der Freiwilligenmeldung ist bei vielen wohl so gelaufen wie von Günter Grass dargestellt... Jorge.jh@gmx.de (nicht signierter Beitrag von 77.22.41.27 (Diskussion) 02:52, 2. Nov. 2014 (CET))
Datum
BearbeitenBei der Abbildung der Stellenanzeige fehlt leider das Datum. -- Ilja (Diskussion) 06:27, 31. Jan. 2015 (CET)