Diskussion:Saarländische Rettungsmedaille

Letzter Kommentar: vor 14 Jahren von PimboliDD in Abschnitt Landtag oder Regierung

Landtag oder Regierung

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Im Einleitungssatz heißt es, dass der "Landtag, vertreten durch den Ministerpräsidenten ...". Das sind aber doch zwei verschiedene Staatsorgane. Vertritt der MP den Landtag? Ich dachte, das ist Aufgabe des Landtagspräsidenten? Oder wurde der MP durch den Landtag beauftragt? Oder war es in seinem Amtsbereich liegende Enstcheidung des MP? Wie genau lautet denn das GEsetz? Thomasmuentzer 10:38, 12. Feb. 2010 (CET)Beantworten

Grüß dich, schön dich mal wieder zu treffen. Die Eingangsworte lauten: Der Landtag des Saarlandes hat folgendes Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird: .... Unterschrieben ist das mit: Der Minister des Innern Conrad. Die Vorgängerversion hatte aber den Ministerpräsidenten als Stifter genannt. Insoweit war ich jetzt auch verunsichert. Das kann aber nicht so sein. Ich gehe davon aus, dass der Saarländische Landtag das Gesetz beschlossen hat und der Ministerpräsident die Ausfertigung des Gesetzes und deren Verkündung auf den Innenminister übertragen hatte.--PimboliDD 11:12, 12. Feb. 2010 (CET)Beantworten
Vorgängerversion? Des Gesetzes? Im Text steht nämlich auch das Datum "1949"! und nicht 1959 wie oben. Gab es also schon zur Zeit der Hoffmann-Regierung eine Rettungsmedaille? Dann sollten wir das auch erwähnen, oder? Thomasmuentzer 11:34, 13. Feb. 2010 (CET)Beantworten
War ein Typofehler mit 1949. Es gab vorher keine Rettungsmedaille. Es konnte aber Rettungstaten ab 8. Mai 1945 bis 1959 anerkannt werden.--PimboliDD 11:54, 13. Feb. 2010 (CET)Beantworten