Diskussion:Sacrosanctum Concilium
Letzter Kommentar: vor 10 Jahren von 160.45.6.124 in Abschnitt Soll kann
Ich habe folgenden Satz geändert:
Punkt 3.3.2, Punkt 5. Es stand vorher da:
- Der Gottesdienst soll weitestgehend in der Muttersprache gehalten werden. Dennoch soll die Kenntnis um die lateinischen Formeln nicht verloren gegeben werden.
NEU:
- Der Gottesdienst kann weitestgehend in der Muttersprache gehalten werden. Dennoch soll die Kenntnis um die lateinischen Formeln nicht verloren gegeben werden.
Ich denke, dass es ganz entscheidend ist, dass das Wort "soll" in "kann" geändert wird, da die Kirchensprache nach wie vor Latein ist.
--Christoph 10:18, 22. Aug 2005 (CEST)
- geändert : das taufsakrament kann jeder spenden der den taufwillen besitzt (nicht nur der gläubige -> cic ) Theophilius 23:31, 28. Feb. 2008 (CET)
Soll kann
BearbeitenDas mag für Laien etwas befremdlich sein, dieses eine Wort pervertiert die Intenionen des Konzils vollständig, ich werde daher wieder soll schreiben, was ja nichtz muss heisst--Martin S !? 10:52, 22. Aug 2005 (CEST)
- Vielleicht wäre es angemessen, in dieser Frage nicht nach "der Intention des Konzils", sondern nach dem Wortlaut zu fragen. Da heißt es:
- 54. Linguae vernaculae in Missis cum populo celebratis congruus locus tribui possit, praesertim in lectionibus et "oratione communi", ac, pro condicione locorum, etiam in partibus quae ad populum spectant, ad normam art. 36 huius Constitutionis. Provideatur tamen ut christifideles etiam lingua latina partes Ordinarii Missae quae ad ipsos spectant possint simul dicere vel cantare.
- 54. Der Muttersprache darf im Sinne von Art. 36 dieser Konstitution in den mit dem Volk gefeierten Messen ein gebührender Raum zugeteilt werden, besonders in den Lesungen und im "Allgemeinen Gebet" sowie je nach den örtlichen Verhältnissen in den Teilen, die dem Volk zukommen. Es soll jedoch Vorsorge getroffen werden, daß die Christgläubigen die ihnen zukommenden Teile des Meß-Ordinariums auch lateinisch miteinander sprechen oder singen können. Wenn indes darüber hinaus irgendwo der Gebrauch der Muttersprache bei der Messe in weiterem Umfang angebracht zu sein scheint, so ist die Vorschrift des Artikels 40 dieser Konstitution einzuhalten.
- Da ist von "soll" keine Rede, auch von "weitestgehend" nicht. "Kann" oder "könnte" (lat.) oder "darf" (dt.) trifft den Sachverhalt eher. Und was den Umfang des Gebrauchs der deutschen Sprache angeht, so ist offenbar von ganz lateinisch bis ganz deutsch alles möglich. Normalfall scheinen die Lesungen und das Allgemeine Gebet zu sein; die anderen "Teile, die dem Volk zukommen", sind "je nach den örtlichen Verhältnissen" zu regeln, und was darüber hinausgeht, scheint ein absoluter Spezialfall.--160.45.6.124 11:58, 4. Dez. 2013 (CET)