Diskussion:Sainte-Laguë-Verfahren
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Rundungsfehler? Wie viele Nachkommastellen werden offiziell beim Runden berücksichtigt?
BearbeitenZitat: "Standardrundung der Quotienten 7,8 : 2,55 : 4,6 verteilt 8 : 3 : 5 Sitze."
Für Partei Z ergibt sich 3.100 / 667 = 4,64767616191...
Wenn ich diese Zahl runde, käme man nur dann auf die obige gerundete Zahl von "4,6", wenn man lediglich die ersten beiden Nachkommastellen berücksichtigt.
>> Denn 4,64 ist abzurunden und ergibt dann 4,6.
Aber wenn man eine etwas weiter reichende Auflistung an Nachommastellen betrachtet (also etwas genauer arbeitet), kommt man zu folgendem Ergebnis:
>> 4,647 ist eher 4,65 als 4,64 (da wegen der dritten Nachkommastellenziffer "7" ja AUFgerundet werden muss)...und diese 4,65 wiederum wären dann aufgerundet 4,7.
Wenn man es NOCH genauer nimmt:
3.100 / 666,666666.... = 4,6500000... >> Und auch nach dieser Betrachtung wären es dann aufgerundet 4,7 (und nicht 4,6).
Das wirft folgende Frage auf:
Wie viele Nachkommastellen werden offiziell beim Runden berücksichtigt?
--79.193.221.141 04:31, 14. Mär. 2024 (CET)
- Wenn ich das richtig verstehe, soll eigentlich nur einmal gerundet werden, nämlich am Ende. Daher sollte man das Beispiel wohl umformulieren, damit das klarer wird. --D3rT!m (Diskussion) 11:59, 14. Mär. 2024 (CET)
- Wahrscheinlich wäre es noch erwähnenswert, dass in § 5 Absatz 3 Bundeswahlgesetz eine spezielle Regelung zum Runden existiert. --Pistazienfresser (Diskussion) 13:12, 14. Mär. 2024 (CET)
- Es werden so viele Nachkommastellen berücksichtigt, bis eine klare Entscheidung möglich wird, ob der Nachkommarest ALS GESAMTES kleiner als ein Halb (abrunden) oder größer als ein Halb (aufrunden) ist. Der Nachkommarest von 3.100 / 667 = 4,64767616191... ist 0,64767616191...; weil dieser Rest ALS GESAMTES größer ist als ein Halb (1/2 = 0,5), wird hier aufgerundet. Es ist zwar richtig, dass "eine etwas weiter reichende Auflistung an Nachkommastellen" mehr Genauigkeit sichtbar macht. Wenn aber dann schrittweise von hinten nach vorne jeweils für eine einzelne Stelle Rundungsentscheidungen getroffen werden, türmen sich die Auswirkungen dieser vielen Rundungsentscheidungen übereinander, weshalb NACH den vielmaligen Rundungen weniger Genauigkeit übrigbleibt, auch wenn VOR den Rundungen mit mehr Genauigkeit gestartet wurde. Weil aber der Nachkommarest ALS GESAMTES gewertet wird, ist nur einmal zu runden und nicht vielmals. Ein verwandtes Beispiel ist der Rundungsstreit von Mallersdorf-Pfaffenberg. Dort war mit zwei Nachkommastellen keine klare Entscheidung möglich, wohl aber dann mit drei Nachkommastellen. --Repp2 (Diskussion) 10:23, 16. Mär. 2024 (CET)
- Mir ist das noch nicht klar. Was ist, wenn es nur 2 Parteien gibt, beide gleich viele Stimmen bekommen und die Zahl der zu vergebenden Sitze ungerade ist? -- UKoch (Diskussion) 14:30, 2. Dez. 2024 (CET)
- Dann entscheidet das Los. --D3rT!m (Diskussion) 14:36, 2. Dez. 2024 (CET)
- Bei einem absoluten Unentschieden in der Auseinandersetzung um 1 Stück kann die Entscheidung nicht aus einem Verteilverfahren erwartet werden, sondern es wird ein "Merkmal von Außen" (außerhalb des Verfahrens) benötigt. Z. B. Losentscheid oder "wie war es beim letzten mal? Machen wir es heute also umgekehrt" oder aus einer Entscheidungswahl o. Ä.. Bitte die Antwort abstrahiert von allen konkreten Fällen verstehen! Man muß sich also was "Zusätzliches" einfallen lassen. Viele Grüße! GS63 (Diskussion) 14:54, 2. Dez. 2024 (CET)
- OK, danke! Klar, dieses Problem besteht bei allen Zuteilungsverfahren. -- UKoch (Diskussion) 17:13, 2. Dez. 2024 (CET)
- Bei einem absoluten Unentschieden in der Auseinandersetzung um 1 Stück kann die Entscheidung nicht aus einem Verteilverfahren erwartet werden, sondern es wird ein "Merkmal von Außen" (außerhalb des Verfahrens) benötigt. Z. B. Losentscheid oder "wie war es beim letzten mal? Machen wir es heute also umgekehrt" oder aus einer Entscheidungswahl o. Ä.. Bitte die Antwort abstrahiert von allen konkreten Fällen verstehen! Man muß sich also was "Zusätzliches" einfallen lassen. Viele Grüße! GS63 (Diskussion) 14:54, 2. Dez. 2024 (CET)
(Keine) Anwendung für den Bundestag
BearbeitenZu "Der Bundestag folgte der Empfehlung und übernahm das Sainte-Laguë-Verfahren in das Bundeswahlgesetz.": Wenn das Verfahren in seiner Reinform für den Bundestag angewendet werden würde, gäbe es dort keine Ausgleichs- und Überhangsmandate und keine Notwendigkeit für die kürzlich beschlossene Reform. Es sollte im Artikel geklärt werden wie genau das Verfahren derzeit angewendet wird (oder früher angewendet wurde).
Außerdem ist die Gesetzesänderung die im Einzelnachweis 6 verlinkt wird, nicht das was derzeit im Bundeswahlgesetz steht, mindestens mal für den §6 dort (siehe https://www.gesetze-im-internet.de/bwahlg/__6.html). Dort wird das Sainte-Laguë-Verfahren derzeit gar nicht mehr erwähnt (in der Gesetzesänderung war es mit Hilfe des Zuteilungsdivisors beschrieben, und diese Beschreibung kommt jetzt nicht mehr vor). Diesen Paragraphen finde ich übrigens ausgesprochen schwer verdaulich, aber das muss ja nicht in diesem Artikel erklärt werden. Gandalf44 (Diskussion) 12:10, 7. Sep. 2024 (CEST)
- Die "Berechnung der Sitzverteilung" ist derzeit in § 5 BWahlG definiert, der zuletzt 2023 geändert wurde. Ich denke, man könnte für das ganze Verfahren der Sitzverteilung im Artikel hier auf den Artikel/Abschnitt Bundestagswahlrecht#Wahlsystem verweisen (beispielsweise mit Vorlage:Siehe auch). --Pistazienfresser (Diskussion) 13:08, 7. Sep. 2024 (CEST)
Aussprache des Namens
BearbeitenWarum wird das ue als Diphtong gesprochen, wo doch über dem e zwei Punkte sind? Gibt es dafür eine Quelle oder ist die Lautschrift im Artikel einfach nur ein Fehler? Es heißt beispielsweise ja auch Citroën, nicht Zitrön. --Laufe42 (Diskussion) 20:44, 7. Sep. 2024 (CEST)
- Siehe Trema#Verwendung in verschiedenen Sprachen und Schriften. Wörter mit gleichlautender Endung sind z.Bsp. aiguë, ambiguë, ciguë. Siehe auch https://fr.wikipedia.org/wiki/Discussion:Andr%C3%A9_Sainte-Lagu%C3%AB --Repp2 (Diskussion) 07:40, 9. Sep. 2024 (CEST)