Diskussion:Sankenbach-Wasserfälle

Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von Sitacuisses in Abschnitt Naturdenkmal?

Naturdenkmal?

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Im Jahr 2000 wurde der Wasserfall von der LUBW noch als Naturdenkmal geführt: Landesanstalt für Umweltschutz Baden-Württemberg (Hrsg.): Geologische Naturdenkmale im Regierungsbezirk Karlsruhe. Karlsruhe, 2000. Seite 132 (PDF, 5,6 MB). Im aktuellen Schutzgebietsverzeichnis und bei den Naturdenkmalen im Kartendienst fehlt er. Gab es da eine Rückstufung oder sind die aktuellen Datenbanken eher lückenhaft? --Sitacuisses (Diskussion) 13:24, 25. Apr. 2016 (CEST)Beantworten

Der Landkreis Freudenstadt kennt das Naturdenkmal Sankenbacher Wasserfälle noch: Liste, Karte von 2012. --Sitacuisses (Diskussion) 23:05, 25. Apr. 2016 (CEST)Beantworten
Laut Auskunft der LUBW von heute hat der Landkreis Freudenstadt den Naturdenkmal-Status einstweilen außer Kraft gesetzt, da der Schutz aus den 1930er-Jahren stammt und kein Verordnungsdokument vorliegt, womit die Rechtslage unklar ist. --Sitacuisses (Diskussion) 13:27, 26. Apr. 2016 (CEST)Beantworten
Neue Nachricht aus den Behörden: Die Kopie einer Verordnung aus dem Jahr 1937 sei gefunden worden, das Naturdenkmal "Sankenbacher Wasserfälle" wird wieder angezeigt. --Sitacuisses (Diskussion) 09:38, 15. Jun. 2016 (CEST)Beantworten