Diskussion:Schöffenbarfrei
Schöffenbarfreie im Rheinland?
BearbeitenDer Sachsenspiegel bezieht sich ursprünglich, wie der Name schon zu erkennen gibt, auf Sachsen.
Einen Bogen zu schlagen zu den rheinischen Halfenfamilien ist mehr als verwegen, zumal es hierfür nicht einen einzigen wissenschaftlich fundierten Anhaltspunkt gibt.
Intention der Autorin Borisch ist es offenkundig, die soziale Stellung der eigenen Vorfahren in einem besonderen Licht erscheinen zu lassen.
Mit einem seriösen Artikel hat das wenig zu tun.
Sollte die Autorin aber wissenschaftliche Quellen für ihre kühne Konstruktion vorlegen können, werde ich mich in aller Form entschuldigen.
Alycon (nicht signierter Beitrag von 91.12.203.37 (Diskussion | Beiträge) 17:34, 9. Dez. 2009 (CET))
- In der Tat: Für alle inhaltlichen Änderungen seit November 2008 hätte ich gerne einen Beleg. Ansonsten werte ich das als Privattheorie und entferne die seither hinzugefügten Passagen lt. WP:NOR. --WAH 17:40, 9. Dez. 2009 (CET)
2012: Seither sind keine Belege erbracht worden! bernd_jm (nicht signierter Beitrag von Bernd jm (Diskussion | Beiträge) 09:08, 21. Sep. 2012 (CEST))
- Schöffenbarfreie gab es tatsächlich im Rheinland.
- Die Familien Borisch, Zilliken, Rey und einige andere sind nachweisbar schöffenbare Familien gewesen und seit mehreren Jahrhunderten auf Höfen im Rheinland ansässig.
- Teilweise auch Bewirtschafter von Burgen, wie z.B. Burg Vettweis. Dies ist nachweisbar und Informationen dazu sind z.B. im Diozösanmuseum in Aachen zu finden (Archiv der Familie Rey - 15.-19. Jahrhundert).
- Mein 12-facher Urgrossvater (ein "Emmerich Rey" war z.B. Schöffe in Düren (im Jahre 1520). Das Schöffenamt zieht sich durch unsere Familie - über Jahrhunderte und ist in unserem Stammbaum bis ins 14 Jahrhundert mindestens nachweisbar. --Saborme (Diskussion) 14:25, 24. Okt. 2024 (CEST)
ritterbürtig ???
BearbeitenEs monumentaler Unsinn, zu erklären, es dürfe angenommen werden, Schöffenbarfreie seien sicherlich ritterbürtig gewesen! Der Begriff der Schöffenbarfreien ist deutlich älter als das (formalisierte) Rittertum! Ahistorische Rückwärtsanalyse, in meinen Augen.
Darf diskutiert werden!
"sie huldigten nur dem König" ???
BearbeitenHallo, Heerschildstufe 5! Also lediglich und ausschließlich der Heerschildstufe 4 verpflichtet, aber nie und nimmer der Stufe 1, dem König!
Baldmöglichst korrigieren, bitte!
Antwort: Die Schöffenbarfreien gehörten im mittelalterlichen Heerschildsystem des Heiligen Römischen Reiches zum 5. Heerschild. Das Heerschildsystem regelte die militärischen Pflichten und Lehensbeziehungen. Insgesamt gab es sechs Heerschilde, die die Hierarchie von Kaiser bis hin zu unfreien Bauern abbildeten.
Der 5. Heerschild umfasste freie Personen wie Schöffenbarfreie und freie Bauern, die Eigentum besaßen, aber nicht zum Adel gehörten. Sie standen in der gesellschaftlichen Ordnung unter den Rittern und Ministerialen des 4. Heerschilds, waren jedoch nicht direkt deren Lehnspflichtige. Stattdessen waren sie oft direkt dem König oder einem Fürsten unterstellt, was ihre Unabhängigkeit von militärischen Pflichten gegenüber den oberen Heerschilden unterstrich. Ihre Privilegien, insbesondere die Schöffenbarfreiheit, befreiten sie von vielen Verpflichtungen, die in der feudalen Hierarchie galten.
Quellen: Karl Bosl: "Die Gesellschaft in der Geschichte des Mittelalters" – Dieses Werk beleuchtet die Struktur des mittelalterlichen Feudalismus und die Einordnung der Schöffenbarfreien im Heerschildsystem. Eike von Repgow: "Sachsenspiegel" – Der Sachsenspiegel als wichtigste mittelalterliche Rechtsquelle gibt Auskunft über die Hierarchie und das Lehnswesen, darunter auch die Schöffenbarfreien. Franz-Reiner Erkens: "Königtum und Adel in der Frühzeit des deutschen Mittelalters" – Eine Untersuchung des Lehnswesens und der militärischen Hierarchien, die die Stellung der Schöffenbarfreien im 5. Heerschild erläutert. Wilhelm Giesebrecht: "Geschichte der deutschen Kaiserzeit" – Dieses Werk bietet einen Einblick in das mittelalterliche Rechtssystem und die Heerschildordnung. (nicht signierter Beitrag von Saborme (Diskussion | Beiträge) 15:44, 24. Okt. 2024 (CEST))
Anbei Information zum Thema Schöffenbarfreie im Rheinland: Privilegierte Richter im mittelalterlichen Rechtssystem
Die Schöffenbarfreien waren eine besondere Gruppe freier Richter, die im Mittelalter durch königliche Privilegien eine herausgehobene Stellung im Rechtssystem des Heiligen Römischen Reiches genossen. Auch im Rheinland spielten sie eine wichtige Rolle in der Rechtsprechung, insbesondere in städtischen und ländlichen Hochgerichten. Ihr Status unterschied sie von der breiten Masse der freien Bauern und Bürger.
Die Schöffenbarfreien im Rheinland Im Rheinland, einer wichtigen Region des Heiligen Römischen Reiches, waren Schöffenbarfreie in verschiedenen Städten und ländlichen Gebieten anzutreffen. Besonders in den Städten Köln, Bonn und Aachen gab es eine lange Tradition des Schöffenwesens. Diese Schöffenbarfreien waren durch ihre Privilegien von den üblichen Abgaben und Fronleistungen befreit, die für viele andere Bürger und Bauern galten. Sie standen in direktem Bezug zur königlichen Gerichtsbarkeit und hatten somit eine Sonderstellung im sozialen Gefüge.
Gerichtliche Funktionen Die Schöffenbarfreien im Rheinland waren vor allem als Richter bei Hochgerichten tätig. Diese Gerichte befassten sich mit schwerwiegenden Verbrechen wie Mord und Raub und hatten das Recht, Todesurteile zu fällen. Ihre Rolle als Schöffen in diesen Gerichten verschaffte ihnen nicht nur eine rechtliche, sondern auch eine soziale Sonderstellung.
Besonders in den städtischen Gerichten von Köln spielten die Schöffenbarfreien eine zentrale Rolle. Sie waren Teil des Schöffenkollegiums, das die städtische Gerichtsbarkeit unterstützte, aber sie wirkten auch auf Reichsebene mit. In der Stadt Köln, die durch ihre wirtschaftliche und politische Bedeutung ein Zentrum des mittelalterlichen Rechtslebens war, genossen sie daher ein hohes Ansehen.
Soziale Stellung Die Schöffenbarfreien nahmen eine Position zwischen dem Adel und den freien Bauern ein. Ihre Freiheit sowie die Möglichkeit, in der Hochgerichtsbarkeit zu agieren, gaben ihnen eine gehobene Stellung, obwohl sie nicht zum Hochadel gehörten. Ihre Privilegien waren oft erblich, was bedeutete, dass ihre Rechte und Pflichten über Generationen hinweg in der Familie weitergegeben wurden.
Im ländlichen Rheinland, besonders in den dörflichen Gemeinden, waren Schöffenbarfreie ebenfalls aktiv. Sie traten hier als Vermittler zwischen den lokalen Herrschaften und der Bevölkerung auf und halfen, Recht zu sprechen. Ihre Unabhängigkeit von lokalen Grundherren und ihre direkte Unterstellung unter die königliche Gewalt machten sie zu wichtigen Akteuren im regionalen Rechtssystem.
Fazit Im Rheinland waren Schöffenbarfreie eine fest etablierte Gruppe innerhalb des mittelalterlichen Rechtssystems. Ihre herausragende Stellung in der Gerichtsbarkeit, besonders im Hochgerichtswesen, und ihre rechtlichen Privilegien verliehen ihnen eine wichtige Rolle in der Gesellschaft. Sowohl in städtischen als auch in ländlichen Gebieten des Rheinlands waren sie eine unverzichtbare Säule der Rechtsprechung und trugen zur Stabilität des mittelalterlichen Rechtssystems bei.
Quellen Karl Bosl: "Die Gesellschaft in der Geschichte des Mittelalters" – Ein umfassender Überblick über die sozialen Strukturen des Mittelalters, inklusive der Schöffenbarfreien. Wilhelm Giesebrecht: "Geschichte der deutschen Kaiserzeit" – Diese mehrbändige Darstellung behandelt die Entwicklung des deutschen Reiches und die Rolle der Schöffenbarfreien. Ferdinand Seibt: "Deutschland im Mittelalter" – Enthält detaillierte Informationen über die rechtliche Stellung und das Gerichtswesen des mittelalterlichen Deutschlands. Franz-Reiner Erkens: "Königtum und Adel in der Frühzeit des deutschen Mittelalters" – Eine Analyse des Verhältnisses von Adel, freien Bauern und königlichen Privilegien, mit Hinweisen auf die Schöffenbarfreien.