Diskussion:Schübling

Letzter Kommentar: vor 6 Jahren von Wagner67 in Abschnitt Zu den Einträgen

Zu den Einträgen

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  1. Schübling ist kein neuer Begriff für abzuschiebende Personen.[1]. [2]
  2. Wurst-Schüblinge sind nicht auf Cervelat beschränkt siehe Duden und auch Lebensmittelbuch_Leitsätze_Fleisch.pdf. --Wagner67 (Diskussion) 11:19, 28. Jan. 2018 (CET)Beantworten
Nur sollten diese Infos halt in die verlinkten Artikel eingebaut werden, auf der BKS sind sie am falschen Ort. Sonst macht man besser eine WL auf Schüblig: dort ist wenigstens der "Schübling" erwähnt. --Bosta (Diskussion) 20:34, 12. Sep. 2018 (CEST)Beantworten
Ja, stimmt, ich überlege aber, ob der Verhaftete besser auf Häftling verlinkt sein soll (wo er auch nicht erwähnt ist)? Und was die Wurst anbelangt, wo ist "Schübling" auf Schüblig erwähnt? ich kann nichts finden. --Wagner67 (Diskussion) 20:54, 13. Sep. 2018 (CEST)Beantworten
Ich meinte "schubling" im Abschnitt Geschichte... In Süddeutschland und Vorarlberg ist der Schübling offenbar allgemein verbreitet, ähnlich wie der Schweizer Cervelat. Wieso hat er denn keinen eigenen Artikel? --Bosta (Diskussion) 22:52, 13. Sep. 2018 (CEST)Beantworten
Ah, ich habs gefunden. Ich denke im Artikel Schüblig kann man einen Abschnitt "Wortherkunft" einbauen und dann hinverlinken, da Schüblig eine verwandte Form von Schübling ist. Wenn jemand später mal einen separaten Artikel schreibt, ist die "Wortherkunft" dennoch nicht verkehrt. --Wagner67 (Diskussion) 21:23, 14. Sep. 2018 (CEST) Heute umgesetzt.--Wagner67 (Diskussion) 16:46, 27. Sep. 2018 (CEST)Beantworten

Der "Schübling" ist im Artikel Schutzhäftling immer noch nicht erwähnt. Bitte gelegentlich nachholen. --Bosta (Diskussion) 18:44, 14. Nov. 2018 (CET)Beantworten

Heute Schübling eingefügt in Abschiebehaft. --Wagner67 (Diskussion) 21:36, 14. Nov. 2018 (CET)Beantworten