Diskussion:Schülersprecher
Heißt das in Deutschland jetzt allgemein "Schülersprecher"?
Zumindest in meiner Schulzeit, die 1986 endete, hieß es mit Sicherheit "Schulsprecher" (Hessen) Firmian 17:52, 23. Mär. 2008 (CET)
- Wollte dir gerade vehement widersprechen, denn in BW heißt das "Schülersprecher". Bin dabei aber über §122(3) des hessischen Schulgesetzes gestolpert, das dir für Hessen Recht gibt. Da heißt der Schülersprecher tatsächlich "Schulsprecher". --Wangen 19:14, 23. Mär. 2008 (CET)
- Auch in Baden-Württemberg hieß das früher Schulsprecher, zumindest noch 1988. Geggo 10:03, 17. Jun. 2009 (CEST)
- Nach §67 Schulgesetz BW heute def. "Schülersprecher". Da meine gesicherte Kenntnis des Schulgesetztes erst knapp nach 1988 einsetzt, meine Frage: Weißt du, warum das geändert wurde, hat das was mit der damals veränderten Rolle der SMV zu tun? Wäre vielleicht für den Artikel nicht uninteressant. --Wangen 19:54, 17. Jun. 2009 (CEST)
- Auch in Baden-Württemberg hieß das früher Schulsprecher, zumindest noch 1988. Geggo 10:03, 17. Jun. 2009 (CEST)
Naja, "Schülersprecher" trifft's ja auch besser, da er ja der Sprecher der Schülerschaft ist und nicht der kompletten Schule, die ja auch aus Lehrern besteht (und im weiteren Sinne den Eltern). Offenbar heißt's jetzt auch in Hessen "Schülersprecher". Fragt sich natürlich, warum's vorher anders hieß... aber ich denke mal, da war wohl die Analogie zu "Klassensprecher" - der Schulsprecher ist halt dasselbe für eine ganze Schule. Firmian (Diskussion) 15:58, 25. Okt. 2012 (CEST)
Einzelnachweis
BearbeitenIch würde gerne wissen, für welches Bundesland folgender Einzelnachweis ist: „Schulgesetz §74 (3) "Der Schülersprecher wird vom Schülerrat gewählt"“ Ich finde diesen Nachweis mangelhaft, da jedes Bundesland seine eigenen Schulgesetze hat. Ich denke das müsste man, genau wie die komplett fehlenden Quellen, nochmal editieren. LG --XXnickiXx (Diskussion) 22:22, 14. Nov. 2014 (CET)
- Der genannte § betrifft das deutsche Bundesland Nordrhein-Westfalen. Schulgesetz NRW § 74: Schülervertretung. --Ochrid (Diskussion) 22:32, 14. Nov. 2014 (CET)
- In Niedersachsen handelt es sich auch um § 74 Nds. Schulgesetz [1]. Die Formulierung ist etwas anders. --Ochrid (Diskussion) 22:37, 14. Nov. 2014 (CET)
- Ok, danke für die Information. LG --XXnickiXx (Diskussion) 23:01, 14. Nov. 2014 (CET)
Schulsprecher
BearbeitenDer Begriff ist in NRW zwar als Schülersprecher bekannt, jedoch wird Schulsprecher immer populärer zum Beispiel wurde ich schon unter dem Begriff Schulsprecher gewählt. Auf der letzten LDK der LSV NRW wurden die Schülersprecher meines Wissen nach auch mit Schulsprecher angesprochen. Also würde ich vorschlagen, das mit „verschiedenen deutschen Ländern“ einfach als Synonym umändern, da es mittlerweile eher von Schule zu Schule unterschiedlich ist. --XXnickiXx (Diskussion) 13:28, 3. Mär. 2015 (CET)
- Naja, es zählt die offizielle Bezeichnung, d.h. die Bezeichnung im Erlass. Die Bezeichnung „Schulsprecher“ ist bei Abweichung vom offiziellen Begriff, also zum Beispiel in NRW, umgangssprachlich, und so kann das auch im Artikel stehen. Hört man ja oft genug. --Vanellus (Diskussion) 14:28, 3. Mär. 2015 (CET)
- Ja aber zur Zeit steht es dort so, als würde es diese Bezeichnung nur in den speziellen Ländern geben und nicht als Umgangssprache bzw. Synonym für alle. LG --XXnickiXx (Diskussion) 17:35, 3. Mär. 2015 (CET)
- Genau, das sollte angepasst werden. Machst du’s? --Vanellus (Diskussion) 18:27, 3. Mär. 2015 (CET)
- Kann ich gerne machen. LG --XXnickiXx (Diskussion) 18:51, 3. Mär. 2015 (CET)
- Erstmal ist es okay so. Auf lange Sicht würde ich noch nach Bundesländern unterscheiden (offiziell/umgsngssprachlich), auch in der Schweiz wird es einen entsprechenden Begriff geben, der im Artikel noch fehlt. Wenn man ganz weit ausholt, kann man auch die Bezeichnung(en) in nicht-deutschsprachigen Ländern herausfinden und eventuelle Unterschiede herausarbeiten. Danke übrigens für deine Aktionen im Bereich „Schülervertretung“, die mir allesamt gut gefallen haben. Grüße, --Vanellus (Diskussion) 20:14, 3. Mär. 2015 (CET)
- Sehe ich genauso, denn der Artikel bezieht sich ja auch auf ein Amt, welches in sehr vielen Ländern vertreten ist und auch ähnlich gehandhabt wird, nur halt unter anderen Namen. Im Artikel fehlen sowieso noch gute Quellen für die unterschiedlichen Informationen. Vielen Dank für den Zuspruch. Ich versuche, gerade in dem Bereich Schulpolitik und alles rund um SV, Artikel zu bereichern und zu verbessern, da ich mich privat selbst sehr gerne im Jugendrat und als Schülersprecher/Schulsprecher in der SV und auch in der LandesschülerInnenvertretung NRW engagiere und auch sonst politisch aktiv bin. Liebe Grüße --XXnickiXx (Diskussion) 20:48, 3. Mär. 2015 (CET)
- Erstmal ist es okay so. Auf lange Sicht würde ich noch nach Bundesländern unterscheiden (offiziell/umgsngssprachlich), auch in der Schweiz wird es einen entsprechenden Begriff geben, der im Artikel noch fehlt. Wenn man ganz weit ausholt, kann man auch die Bezeichnung(en) in nicht-deutschsprachigen Ländern herausfinden und eventuelle Unterschiede herausarbeiten. Danke übrigens für deine Aktionen im Bereich „Schülervertretung“, die mir allesamt gut gefallen haben. Grüße, --Vanellus (Diskussion) 20:14, 3. Mär. 2015 (CET)
- Kann ich gerne machen. LG --XXnickiXx (Diskussion) 18:51, 3. Mär. 2015 (CET)
- Genau, das sollte angepasst werden. Machst du’s? --Vanellus (Diskussion) 18:27, 3. Mär. 2015 (CET)
- Ja aber zur Zeit steht es dort so, als würde es diese Bezeichnung nur in den speziellen Ländern geben und nicht als Umgangssprache bzw. Synonym für alle. LG --XXnickiXx (Diskussion) 17:35, 3. Mär. 2015 (CET)