Diskussion:Schankverlust
Letzter Kommentar: vor 12 Jahren von NiTenIchiRyu in Abschnitt Verschütten
Verschütten
BearbeitenGewöhnliches Verschütten, bzw. Umstoßen von Gläsern müsste fas Finanzamt doch auch anerkennen - oder?--Symposiarch Bandeja de entrada 09:55, 7. Feb. 2012 (CET)
- Das Amt erkennt pauschal so oder so 3 bis 5 % an, wie die zustandekamen ist unerheblich. Sicherlich kann man Verschütten von Gläsern bzw. Flaschenbruch (vgl. z.B. hier) dort im Einzelfall mit geltend machen. --NiTen (Discworld) 12:11, 7. Feb. 2012 (CET)