Diskussion:Schaumparty
Muß ein Diskothekenbetreiber eine Genehmigung (bei welchen Behörden?) einholen, wenn er eine Schaumparty veranstalten will? Oder geht dies ohne Bürokratie?
ACHTUNG! Wer eine Schaumparty (insb. kommerziell) durchführen will, braucht - zumindest in Österreich - eine Veranstaltungsgenehmigung. Zuständig dafür sind die Verwaltungsbehörden, meistens die Gemeinde oder Bezirkshauptmannschaft.
Dieser Artikel sollte ueberarbeitet werden. Er kann gestrafft werden, wobei der Stil mehr dem einer Enzyklopaedie als dem einer Gebrauchsanweisung angepasst werden sollte. --Montauk 01:54, 10. Dez 2005 (CET)
Die Urteile im Schaumparty-Prozess sind noch nicht rechtskräftig. [24.7.2006]
Abgeschrieben !? www.nasse-klamotten.de --Hibodikus 11:18, 8. Nov. 2007 (CET)
Wie sieht es aus mit der Abschlussszene aus Der Partyschreck ? -- Olbertz 20:10, 26. Sep. 2008 (CEST)
Rücksetzung des Artikels durch Zinnmann.
BearbeitenDieser Artikel ist von zahlreichen Usern gesichtet und erarbeitet worden. Als Einzelner das Ergebnis dieser Bemühungen vollständig in Frage zu stellen und den Artikel komplett durch einen nichtssagenden Kurztext ohne nähere Begründung zu ersetzen ist m.E. der Debattenkultur von Wikipedia nicht angemessen. - Kapazitaet Schmidt 20:23, 26.05.2009 (CET)
Motivation?
BearbeitenDer Artikel lässt die Frage offen, warum eine Party im Schaum interessanter sein könnte als eine ohne Schaum. Was ist der Reiz bzw. der Sinn? Gibt es irgendwo Trockneranlagen, damit die Partygäste nicht in nassen Kleidern anschließend nach Hause laufen können?--Bhuck 14:27, 13. Aug. 2009 (CEST)
Defekter Weblink
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- http://www.burgenland.at/media/file/378_64PRO_1.pdf
- Vielleicht ist eine archivierte Version geeignet: archive.org