Diskussion:Schladminger Bergbrief

Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von Privoksalnaja in Abschnitt Stellung des Bergbriefes

Quellenwunsch

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Wo findet man die Belege für die inhaltliche Aussage des Artikels? Der Bergbrief muß doch an kompetenter Stelle aufbewahrt sein!? Oder? --Fettbemme (Diskussion) 10:18, 2. Dez. 2013 (CET)Beantworten

Stellung des Bergbriefes

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Dieser Bergbrief wird von vielen hochstilisiert. Hier spielt aber eher der Lokalpatriotismus eine Rolle. 1404 war das Bergrecht in Europa schon weit verbreitet. Federführend waren hier die Bergstädte Iglau, Kuttenberg, Kremnitz, Schemnitz, Neusohl Und Freiberg. Es war üblich, das die jeweiligen Landesherren eine Bergordnung für ihr Territorium festlegten. Sie mussten allerdings nach 1300 nichts neu erfinden. Entscheidend war aus welcher Gegend die Bergleute kamen, meist aus dem Harz und dem sächsischen Raum. Dies brachten ihre Bergrechte (Gewohnheitsrechte) mit. Diese waren aber nach 1300 schon schriftlich fixiert. Man passte sie am neuen Bergbauort nur noch den geologischen und geographischen Bedingungen an. Das Schwazer Bergrecht, auch der Schladminger Bergbrief, haben eigentlich nur einen wesentlichen Unterschied zum uns bekannten Bergrecht. Hier wird nicht eine Fundgrube mit 7 Lehen Länge in ewige Tiefe verliehen, sondern wie eine Art Schubladensystem, in einer festgelegten Höhe und Breite auf ewige Länge in den Berg. Das hat einfach etwas mit der Topographie vor Ort zu tun. Der Schladminger Bergbrief ist nicht die erste Niederschrift geltenden Rechts, sondern eine unter vielen. Er hat auch keine größere Bedeutung für die Entwicklung des Europäischen Bergrechtes gehabt. Es ist auch kein Novum, das das Recht von "unten" kam und nicht verordnet wurde. Weiterhin muss stark bezweifelt werden, das dieser Brief tatsächlich die erste schriftliche Fassung des geltenden Rechtes in Schladming war. Bergbau gab es dort schon über 100 Jahre. 1404 wurden wahrscheinlich nur die schon schriftlich niedergelegten Rechte in kurzer Form zusammengefasst. Schon in der Kuttenberger Bergordnung von 1280 wird gefordert entschiedene Streitfälle in einem Buch nieder zu schreiben, um sie in späteren analogen Streitfällen als Grundlage nutzen zu können. In der Zusammenfassung muss man sagen, weder juristisch interessant, noch neu und auch nicht von größerer Bedeutung. Auch die angeblich 1500 Bergleute im Revier sind keine all zu große Zahl.--Privoksalnaja (Diskussion) 10:29, 10. Sep. 2016 (CEST)Beantworten