Diskussion:Schleppflugzeug
Doppelung mit Flugzeugschlepp?
BearbeitenIch glaube, wir müssen hier aufpassen, daß wir nicht den Artikel Flugzeugschlepp doppeln. --HoHun 01:47, 28. Mär 2006 (CEST)
- Interessant, der Hinweis stimmt nach über 6½ Jahren noch genauso. Deshalb im Abschnitt "Segelflug" auf den o.g. Artikel verweisen. Auszubauen lohnt sich wohl nur der Teil des militärischen Zielschlepps.
Abschnitt "Segelflug"
Bearbeiten"Nach §9 LuftVO bedarf das Schleppen von Segelflugzeugen keiner explizierten Erlaubnis der Behörde. Es genügt die eingetragene Schleppberechtigung "SB(A)"."
Oh je, sehr missverständlich. Klingt im Zusammenhang mit dem Folgesatz so, als brauche der Schlepp-Pilot keine gesonderte Berechtigung in seiner Lizenz - im Gegensatz zum Geschleppten.
Mit "Erlaubnis nach Absatz 1" ist in § 9 LuftVO aber gemeint, dass für jeden einzelnen Flug bzw. Flugserie eine Genehmigung der jeweiligen örtlichen Behörde nötig ist, für die auch hinsichtlich Flugzeugausrüstung, Formationsflug und Versicherung Forderungen zu erfüllen sind.
Im für die Berechtigung allein massgeblichen § 84 der LuftPersV wird dann aber auch noch mal zwischen dem Schleppen von Gegenständen ohne oder mit Fangschlepp unterschieden. Auch hierfür braucht man jeweils eine gesonderte Berechtigung. (nicht signierter Beitrag von Uli Elch (Diskussion | Beiträge) 23:07, 19. Jun. 2013 (CEST))
Doppelung mit Flugzeugschlepp?
BearbeitenAuch ich denke, man könnte es im vorliegenden Artikel unter "Segelflug" bei einem KURZEN Verweis / Link auf den Artikel Flugzeugschlepp belassen. In Letzteren sollten allerdings auch noch Hinweise auf die notwendigen Berechtigungen beider beteiligter Piloten eingeführt werden. Beim Schlepper ist dies die Schleppberechtigung (siehe oben, § 84 der LuftPersV), beim Segelflieger der § 40.
Insgesamt würde ich den Artikel aber beibehalten, denn:
- das Thema Bannerschlepp ist ein bißchen ausbaufähig (z.B. Fangschlepp oder nicht)
- das Thema Militär (besser vielleicht: Zielschlepp) ist sehr ausbaufähig. In der WP englisch gibt es dazu doch so Einiges zu finden. Wenn es gewünscht wird, könnte ich den irgendwann mal übersetzen (weiß aber als Neuling überhaupt nicht, wie das mit dem "Importieren" funktioniert).
Noch eine kleine, völlig unenzyklopädische Anekdote ganz am Rande:
Nachdem ich auf der Wasserkuppe mit dem Schulgleiter SG-38 die Bedingungen für die Berechtigung "Gummiseilstart" erfüllt hatte, bekam ich vom Regierungspräsidium meine neue Lizenz mit den Einträgen zurück:
Windenstart / Winch launching ***
Flugzeugschleppstart / Aerotow ***
Gummiseilstart / --- ***
Auf meinen Anruf bezüglich der --- teilte man mir in kläglichem Ton mit: "Ja, wir wußten nicht, wie das auf Englisch heißt.
Ein Kollege meinte "Rubber rope towing", aber das klang irgendwie doch komisch. Deshalb haben wir's lieber offen gelassen."
(Weitere Anfänger-Frage: Ist eine leicht humoristische Einlage in den Diskussions-Seiten überhaupt zulässig?)