Hallo Hjanko! Super, dass du über dieses Schloss einen Artikel angelegt hast. Dies wollte ich schon vor Monaten machen, aber nie richtig dazu gekommen.
Aber eines ist nicht ganz richtig: 1765 wurde nicht das Schloss mit seinen ganzen Besitzungen vom Passauer Bischof erworben, sondern nur ein Teil der Besitzungen; das Gebiet der Sieben Künischen Dörfer, welches ein Teil der Herrschaft Rannriedl war. Der Rest der Besitzungen samt Schloss verblieb bei Österreich.
Vor langer Zeit hatte ich eine Kopie dieses Kaufvertrages gelesen, indem die Grenzziehungen und u.a. die zugehörigen Untertanen aufgelistet sind, wie die einzelnen Besitzungen zwischen Passau und Österreich aufgeteilt bzw. getauscht wurden. Leider habe ich diese Kopie nicht mehr. Aber ich kann dir aus dem Buch "Die Sieben Künischen Dörfer" aus diesem Vertrag etwas zitieren: "...Dem Hochstift Passau stand es frei, die Herrschafft Rannariedl mit ihren >>...Zughörungen...<< zu kaufen, aber dann >>...muss das Schloss mit denjenigen Untertanen, welche nicht von passauischem Gebiet umschlossen, eine österreichische Herrschaft mit österreichischer Landeshoheit bleiben, denn nur über die obengenannten Untertanen wird die Landesherrlichkeit an Passau abgetreten...<<..."
Was zwischen >>...<< steht, ist aus dem Staatsvertrag zitiert. Leider gibt es das genannte Buch nicht mehr und ich habe ein seltenes Exemplar, gedruckt 1963. Vielleicht finde ich etwas im Internet über diesen Kaufvertrag - eigentlich ein Staatvertrag zwischen Österreich und Passau - um noch mehr Quellen zu finden.
Leider wohne ich nicht mehr in Wollaberg, was damals zu Rannariedl gehörte und somit zu Oberösterreich, um besser recherchieren zu können, sondern lebe jetzt in Innsbruck, also weit weg von meiner alten Heimat.
Also nochmals zusammendfassend: Zum Schloss Rannariedl gehörte Grundbesitz und dieser wurde in vier Ämter aufgeteilt. Aber nur das Amt der Sieben Künischen Dörfer kam wieder an Passau zurück, der Rest verblieb bei Österreich. Vielleicht findest du diesbezüglich auch wo anders über diesen Rückkauf etwas, damit man das abändern kann. --Egger-wolpi 23:20, 14. Dez. 2008 (CET)
- Ich bin aus Freistadt und kenne die Geschichte des Oberen Mühlviertels nicht gut. Meine Quellen haben es nicht so detailliert enthalten, aber ich habe nun deine Anmerkung im Text eingebaut. Ähnliches steht auch unter Wollaberg. Ich müsste mal beim Landesarchiv OÖ nachfragen, ob die den Staatsvertrag haben. Ich wohne in Wien, auch ein Stück weit weg... lg, --Hjanko 09:18, 15. Dez. 2008 (CET)
- Hallo und danke für deine Kooperation - hat hier schon Seltenheitswert:-). Meine Nachforschungen haben ergeben, dass der Original-Vertrag in Staatsarchiv München liegt. Vielleicht kann ich mir da eine Kopie beschaffen. Aber sicher gibt es in Linz bzw. Wien Kopien davon. Denn die Autorin des Buches "Die sieben künischen Dörfer" (die ich vor 10 Jahren persönlich kennenlernen durfte) musste durch die wechselvolle und verworrene Geschichte Falkensteins und Rannariedls u.a. auch die Archive in Wien, Linz, München durchforschen. Ich habe dieses Buch jetzt mal digitalisiert, versteckt ins Netz gestellt und werde dir per Mail den Link schicken; hier diesen zu veröffentlichen kann ich nicht, da ich sonst gegen Urheberrechte verstoßen würde, und nur du hast Zugang zu diesem Buch. Weiters gibt es einen Link, in dem ein ebenso digitalisiertes Buch erscheint und in welchem u.a. auch Falkenstein, Rannariedl, die Sieben Künischen Dörfer und dieser Staatsvertrag oft Erwähnung finden: http://mdz.bib-bvb.de/digbib/bayern/hab/images/haar1_00_35/@Generic__BookTextView/1090;cs=default;ts=default;pt=1088;lang=de
- Was mir viel Kopfzerbrechen gemacht hat, ist die Erwähnung im Artikel, dass Rannariedl durch den Vertrag von Lunéville an Österreich gefallen sei. Ich kenne die Geschichte Rannariedls, aber nie ist mir bei meinen Nachforschungen so etwas aufgefallen. Denn Rannariedl gehört seit 1506 zu Österreich und im Vertrag von 1765 wurden diese Streitigkeiten zwischen Österrreich und Passau endgültig beigelegt. Und nur der Autor Oskar Hille behauptet dies. Also habe ich mir diesen Vertrag von Lunéville gesucht und in diesem Vetrag ist von Rannariedl überhaupt keine Rede. Ein gewisses Falkenstein ist erwähnt, aber damit wurde die Grafschaft Falkenstein (heute Rheinland-Pfalz) im ehemaligen Vorderösterreich gemeint, das Franz II (noch als Kaiser des HRRs) an Frankreich abtreten musste. Oskar Hille muss da etwas missverstanden haben (kommt ja nicht selten vor, dass in Geschichtsbüchern was verdreht, misstverstanden usw. dargestellt wird). Hier der Link zu diesem Vertrag auf deutsch: http://www.epoche-napoleon.net/quellen/1801/09/02/luneville.html LG --Egger-wolpi 01:19, 16. Dez. 2008 (CET)
- Hab 1801 gelöscht. Ich hab nur das Hille-Buch als Grundlage, daher hab's ich erwähnt. Im Hille-Buch habe ich bereits mehrere Unklarheiten bei den anderen Mühlviertler Schlösserartikeln gefunden. Danke für den Link (per Mail) lg, --Hjanko 10:24, 16. Dez. 2008 (CET)