Diskussion:Schloss Schleinitz
Löschkandidat: NPOV drastisch verletzt
BearbeitenDer Artikel enthält in mehreren Passagen ausgesprochen primitive antisowjetische bzw. antirussische Hetze, wie aus einer Propagandabroschüre der 1950er abgetippt. Derartige Hetze hat in einer Enzyklopädie nichts verloren. --SR-7v (Diskussion) 20:16, 16. Nov. 2014 (CET)
- Wenn meine Verwandten in den 1950er Jahren so etwas abgetippt hätten, wären sie entweder nach Bautzen oder gleich nach Sibirien gekommen. Du hast bestimmt nie mit Stalinismus zu tun gehabt ... --Kolya (Diskussion) 00:22, 18. Nov. 2014 (CET)
- @SR-7v: Da gibt es den Baustein Neutralität - so ist es Missbrauch der LD - das ist dir schon klar Also finde einen gültigen Löschgrund, das ist keiner. --K@rl 21:02, 16. Nov. 2014 (CET)
- @Karl Gruber: Danke für den Hinweis! War mir in dieser Deutlichkeit nicht klar, stelle AfD sohin nur als Eventualantrag und füge den Baustein Neutralität ein. --SR-7v (Diskussion) 21:10, 16. Nov. 2014 (CET)
- Dann mach ein LAZ (LA zurügezogen) und alles okay, den nBaustein habe ich in den Absatz eingetzt - aber ich weiß niocht wo du genau meinst. dass es POV ist. --K@rl 21:13, 16. Nov. 2014 (CET)
- wo ist "LAZ" zu finden? POV: zB «Eine vollständige Rückgabe des geraubten Eigentums oder eine Wiedergutmachung des Unrechts erfolgte nicht.» — Nun, seit dem Kohl-Gorbatschow-Übereinkommen erfüllen solche Aussagen einen Tatbestand. Sollte man sich wirklich nicht antun. (nicht signierter Beitrag von SR-7v (Diskussion | Beiträge) 21:20, 16. Nov. 2014 (CET))
- So ein Blödsinn. Was soll hier "antisowjetische Hetze" sein? --Matthiasb – Vandale am Werk™ (CallMyCenter) 02:18, 17. Nov. 2014 (CET)
- Die Tatsache, dass @Matthiasb: hier lediglich die völlig unsachliche Behauptung aufzustellen vermag, dass etwas "Blödsinn" sei, ist wohl nur noch als völlig unbrauchbar zu bezeichnen, und richten sich solch ein Kommentar und der Verfasser desselben schon von selbst. Aber keine Sorge, es ist hinlänglich bekannt, aus welcher finsteren Ecke "free speech" so gerne missbräuchlich bemüht wird. SR-7v (Diskussion) 09:20, 17. Nov. 2014 (CET)
- Herummeckern kannst du offenbar, aber kannst du die angebliche "antisowjetische Hetze" auch benennen? --Matthiasb – Vandale am Werk™ (CallMyCenter) 11:34, 17. Nov. 2014 (CET)
- @Matthiasb: vide supra, nun mit Hervorhebung. SR-7v (Diskussion) 12:05, 17. Nov. 2014 (CET)
- So ein Blödsinn. Was soll hier "antisowjetische Hetze" sein? --Matthiasb – Vandale am Werk™ (CallMyCenter) 02:18, 17. Nov. 2014 (CET)
- wo ist "LAZ" zu finden? POV: zB «Eine vollständige Rückgabe des geraubten Eigentums oder eine Wiedergutmachung des Unrechts erfolgte nicht.» — Nun, seit dem Kohl-Gorbatschow-Übereinkommen erfüllen solche Aussagen einen Tatbestand. Sollte man sich wirklich nicht antun. (nicht signierter Beitrag von SR-7v (Diskussion | Beiträge) 21:20, 16. Nov. 2014 (CET))
- Dann mach ein LAZ (LA zurügezogen) und alles okay, den nBaustein habe ich in den Absatz eingetzt - aber ich weiß niocht wo du genau meinst. dass es POV ist. --K@rl 21:13, 16. Nov. 2014 (CET)
- @Karl Gruber: Danke für den Hinweis! War mir in dieser Deutlichkeit nicht klar, stelle AfD sohin nur als Eventualantrag und füge den Baustein Neutralität ein. --SR-7v (Diskussion) 21:10, 16. Nov. 2014 (CET)
Da hast du ja was hervorgehoben. Du bist also der Meinung, dass Enteignungen, wie sie nach 1945 stattfanden, Rechtens sind? Du bist sicherlich geschichtlich so weit bewandert, dass dir klar ist, dass gerade 1945 Plünderung bei sowjetischen Soldaten hoch im Kurs stand. Hier könnte man für dne Raub nach einem Beleg suchen. Im Endeffekt steht da aber nichts, was als POV zu werten wäre. Außer deinen Aussagen. Wie heisst denn der Tatbestand, von dem du so großspurig gesprochen hast? Wahrheit schreiben? Die Enteignungen nach 1945 waren nämlich Unrecht. Das wird heute sogar in der Schule gelehrt. --Laforêt (Diskussion) 18:50, 17. Nov. 2014 (CET)
- WOW, da bin ich aber beeindruckt, @Laforêt: das heisst, an deutschen Schulen kennen sich die Lehrerinnen und Lehrer im Fach Geschichte, Studienrätinnen und -räte, neuerdings in hochkomplizierten Fragen des zwischenstaatlichen Rechts besser aus als das deutsche Bundesverfassungsgericht? Sapperlot! Vielleicht mag sich Laforêt mal ein bisschen unterrichten, zB: "Nach der Ansicht, die sich in den wesentlichen Verfassungsgerichtsverfahren durchsetzte, war die Beibehaltung der Bodenreformergebnisse Bedingung für die Wiedererlangung der vollen Souveränität Deutschlands in den sogenannten 2+4-Verhandlungen." hier: https://de.wikipedia.org/wiki/Bodenreform_in_Deutschland#Umgang_mit_der_Bodenreform_von_1945.2F48_bis_zur_Wiedervereinigung mwN — Schauen Sie, Laforêt, ich besitze nicht die Unverfrorenheit, mich für schlauer zu halten als die Richterinnen und Richter eines deutschen Höchstgerichts; Sie hingegen schon, oder? SR-7v (Diskussion) 20:18, 17. Nov. 2014 (CET)
- Erstens sind wir in keinster Weise dem BVerG verpflichtet und außerdem geht es im Artikel gar nicht um die Bodenreform. --Matthiasb – Vandale am Werk™ (CallMyCenter) 00:21, 18. Nov. 2014 (CET)
- @Matthiasb: a) Das pathetische "Enteignet"-Gesuder irgendwelcher abgehauster Provinz-Geschlechter hat schon grundsätzlich KEINE ENZYKLOPÄDISCHE RELEVANZ, und b) schon gar nicht im Rahmen eines Artikels über ein Gebäude. c) Nachdem Sie noch nicht einmal zu erkennen bereit sind, dass Begriffe wie "rauben", "missbrauchen" etc. eine exakte rechtswissenschaftliche Definition haben, und schon von daher im Kontext des gegenständlichen Artikels nichts zu suchen haben, lasse ich es einfach. — Aber ich gratuliere Ihnen, Sie machen Ihrem schmucken Beinamen "Vandale am Werk" alle Ehre. SR-7v (Diskussion) 00:42, 18. Nov. 2014 (CET)
- Noch was? --Matthiasb – Vandale am Werk™ (CallMyCenter) 01:05, 18. Nov. 2014 (CET)
- @Matthiasb: Wie meinen Sie? Warum sollte ich mich hier denn noch äußern; Matthew 7:6 SR-7v (Diskussion) 01:11, 18. Nov. 2014 (CET)
- Ah, eines wüsste man doch zu gerne, @Matthiasb: Was hat man sich unter "BVerG" (vide supra, 00:21, 18. Nov. 2014 (CET)) vorzustellen? SR-7v (Diskussion) 01:27, 18. Nov. 2014 (CET)
@SR-7v In dem von Ihnen zitierten Abschnitt steht nirgendwo, dass es sich bei den Enteignungen nicht um Unrecht handelte, sondern dass die Ergebnisse beibehalten wurden. Letzteres hatte übrigens in einigen Fällen Nullwert, wenn man daran denkt, wie viele Westdeutsche sich nach 1990 ihre damals enteigneten Grundstücke etc. von den späteren Besitzern zurückgeholt haben. Was sehe ich also falsch? Das Sie nicht in der Lage sind Unrecht auch als solches zu benennen, wenn Sie es vor sich stehen haben? Also erzählen Sie mir nicht, ich würde mich als klüger empfinden, als die Richter und Richterinnen des BVerG. Soviel zum Thema Unverfrorenheit. Mir das vorzuwerfen ist eine Frechheit. Das nur am Rande. --Laforêt (Diskussion) 06:44, 18. Nov. 2014 (CET)
- @Laforêt: Auch Sie muss ich fragen, was man sich unter "BVerG" vorzustellen habe (diese Abkürzung von Ihnen 06:44, 18. Nov. 2014 (CET), aber bereits 00:21, 18. Nov. 2014 (CET); ich rieche, rieche Menschenfleisch-Püppchen?). Weiters bleibt es freilich dabei, pathetische Jammergeschichten von Angehörigen abgehauster Junkergeschlechter haben keinerlei enzyklopädische Relevanz, sondern langweilen das Publikum bestenfalls. --SR-7v (Diskussion) 23:15, 20. Nov. 2014 (CET)
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