Diskussion:Schlosskirche (Weilburg)

Letzter Kommentar: vor 12 Jahren von 84.166.62.212 in Abschnitt Wie ist folgende Aussage belegt?

Daten

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In dem Artikel [1] werden andere Fertigstellungsdaten genannt. Was ist denn nun richtig? --Manuel Funk 08:23, 26. Jul. 2011 (CEST)Beantworten

Danke für den Hinweis. Lt. Stadtlexikon Weilburg sind die Daten im Zeitungsartikel richtig. Die Angaben wurden deshalb berichtigt. --vigelius 20:55, 26. Jul. 2011 (CEST)

Wie ist folgende Aussage belegt?

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Wie ist folgende Aussage belegt? "Eine Besonderheit der Fürstengruft ist, dass sie territorial nicht zur Bundesrepublik Deutschland, sondern zum Großherzogtum Luxemburg gehört, also ausländisches Hoheitsgebiet ist." --84.166.37.217 04:58, 27. Feb. 2012 (CET)Beantworten

Zum Beispiel hier: http://www.hr-online.de/website/specials/glocken/index.jsp?rubrik=51787&key=standard_document_40372515 --87.153.6.242 13:27, 27. Feb. 2012 (CET)Beantworten

Ja, wenn aber jeder von jedem abschreibt, wird es nicht korrekter. Es muss diesbezüglich ja ein Staatsvertrag oder ähnliches existieren. Welcher? --178.254.126.74 13:56, 27. Feb. 2012 (CET)Beantworten

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Was allein die Frage des Belegs betrifft lautet die Antwort: Magistrat der Stadt Weilburg (Hg.) (2006): Weilburg Lexikon. Lexikon der Stadt Weilburg an der Lahn. Weilburg: Print. S. 157. Dort heißt es zur Gruft ".. die extraterritoriales Luxemburger Hoheitsgebiet ist."

Weitere gleichartige Aussagen sind in der Weilburg-Literatur und Zeitungsberichterstattung zu finden (eine Quellenangabe mit der die Richtigkeit belegt wurde ist mir noch nicht begegnet), in anderen Veröffentlichungen wird auf das besondere Eigentumsverhältnis der Gruft nicht eingegangen. (Vielleicht weil keine Einsicht in urkundliche Quellen erfolgte?)

Unzweifelhaft ist, dass sich die Fürstengruft in luxemburgischem Eigentum befindet. Das kann aber auch heißen, im privaten Besitz des Hauses Luxemburg.

Ob die Bezeichnung der Fürstengruft als "extraterritoriales Luxemburger Hoheitsgebiet" juristisch korrekt ist oder diese sich im privaten Eigentum des Hauses Luxemburg befindet, kann sicherlich nur durch Einsichtnahme in die Vertragsunterlagen zum Verkauf des Schlosskomplexes und/oder des Luxemburger Hausarchivs einwandfrei geklärt werden (wozu wohl kaum die erforderlichen Genehmigungen erhältlich sind). Eine Klärung bringen könnte evtl. eine Anfrage bei Herrn Pierre Even, Justitiar und Hofarchivar des Hauses Luxemburg. Vielleicht findet sich hier ja jemand dafür? Bis dahin wäre vielleicht im Lemma eine Formulierung ähnlich "Fürstengruft in luxemburgischem Eigentum" sinnvoll.

Übrigens: In einem Bericht von tagblatt.lu zum Besuch von Großherzog Henri und Gattin in Weilburg am 26.02. heißt es "... Besuch in der Krypta, die heute immer noch in Familienbesitz ist". http://www.tageblatt.lu/nachrichten/luxemburg/story/Auf-den-Spuren-der-Vergangenheit-13692399

--vigelius 14:07, 27. Feb. 2012 (CET)

Nebenbemerkung: Das Haus Luxemburg existiert nicht mehr. Es handelt sich hier um das Haus Nassau-Weilburg. Das Haus Luxemburg ist längst ausgestorben und hat mit dem Herzog zu Nassau und damit auch mit Henri I. (Heinrich I.) von Nassau-Weilburg überhaupt nichts zu tun. Er ist zwar Großherzog von Luxemburg aber nicht aus dem Hause Luxemburg sondern aus dem Hause Nassau-Weilburg. Er heißt und führt den Titel: Henri von Nassau-Weilburg, Großherzog von Luxemburg, Herzog zu Nassau.--178.254.126.74 16:24, 27. Feb. 2012 (CET)Beantworten


http://www.cosmiq.de/qa/show/2782529/Deutsche-Botschaft-Deutsche-Boden/

"Um das diplomatische Chaos zu komplettieren, noch ein kleines Schmankerl - mitten in Hessen (also eigentlich an der Lahn) liegt ein kleines Stückcken Königreich der Niederlande - die Fürstengruft im Weilburger Schloß ist niederländisches Staatsgebiet. Wobei die dort ruhenden Herrschaften vermutlich nur geringfügig lebloser sind, als die meisten Diplomaten." --78.48.113.68 18:58, 27. Feb. 2012 (CET)Beantworten

http://mhhmohr.cadae.de/nassau/nassau.html

"19.Das Schloss Weilburg. Die Stadt Weilburg (Landkreis Limburg-Weilburg, Regierungsbezirk Gießen) wurde mehrere Jahrhundert lang vom Haus Nassau-Weilburg geprägt. Sie war ab 1806 Regierungssitz des neu geschaffenen Herzogtums Nassau, bis 1816 die Residenz nach Biebrich verlegt wurde. Unterhalb des Altars der Weilburger Schlosskirche befindet sich die Fürsten- oder Ahnengruft der Nassauer. Die Fürstengruft gehört territorial nicht zu Deutschland, sondern ist Hoheitsgebiet des Großherzogtums Luxemburg." --78.141.151.36 19:03, 14. Mär. 2012 (CET)Beantworten

Aber auch hier fehlt wieder die Quellenangabe über z.B. den Staatsvertrag, Abkommen, o.ä. etc.

Außerdem: Was gilt nun: niederländisches Staatsgebiet oder Hoheitsgebiet des Großherzogtums Luxemburg? --84.166.62.212 21:23, 18. Mär. 2012 (CET)Beantworten