Diskussion:Schnellfahrstrecke Stuttgart–Wendlingen

Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von 93.132.33.112 in Abschnitt Betriebszeiten?

Abweichungen vom Regelwerk

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Ich halte es für nicht sinnvoll, jede Abweichung vom Regelwerk haarklein im Artikel darzustellen. Die Abweichung vom Regelwert der maximalen Längsneigung nach EBO scheint für ein nicht bahnspezifische Enzyklopädie für nicht relevant. Der Hintergrund (26,55 Promille maximale Längsneigung) und die daraus erwachsende wesentliche Auswirkung (Nichteignung für schweren Güterverkehr) ist ohnehin bereits erwähnt. --bigbug21 16:25, 22. Okt. 2010 (CEST) Du bestimmst über Relevanz von etwas. Erst diskutieren, dann revertieren.--Wiguläus 16:29, 22. Okt. 2010 (CEST)Beantworten

Ich sehe den Sinn detaillierter Ergänzungen der rechtlichen Grundlagen nicht. Was habe ich übersehen? --bigbug21 16:41, 22. Okt. 2010 (CEST)Beantworten
Und ich seh den sinn nicht deiner Aussage. Hättest Du die Studie von Holzhey gelesen, spricht er von einem "kritischen Schwellenwert von 12,5 Promille", die exakt dieser Regelung für Hauptbahnen entspricht. Und Schwellenwertsregulungen werden auch nicht willkürlich festgelegt. Darin fließen Verkehrsflußtauglickeit, Gefährlickeit der Strecke etc ein.--Wiguläus 19:11, 22. Okt. 2010 (CEST) Und der PFB begründet es ausführlich, warum es von diesem Schwellenwert abweicht--Wiguläus 19:14, 22. Okt. 2010 (CEST)Beantworten

Wird hinsichtlich der Längsneigung > 12,5 %o wirklich eine Ausnahmegenehmigung benötigt? Die EBO spricht hier von "bei Neubauten soll die Längsneigung 12,5 %o nicht überschreiten". Dies stellt keine Mussbestimmung, sondern eine Sollbestimmung dar! Eine Ausnahmegenehmigung wird m.E. nicht benötigt! Bitte Quellen angeben oder entsprechenden Absatz ändern! -- 89.247.94.202 18:21, 6. Dez. 2011 (CET)Beantworten

Guter Punkt. Da diese Aussage tatsächlich sachlich unzutreffend ist (eine Ausnahmegenehmigung wird, wie du richtig darstellst, dafür nicht benötigt), habe ich die Passage entfernt. --bigbug21 17:06, 7. Dez. 2011 (CET)Beantworten

Neckarbrücke Wendlingen

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An Der Übergangsstelle zur Neubaustrecke Ulm fehlt mir die Brücke zur Neckarquerung... gibt es unterlagen dazu? In der Kilometrierung scheint mir da auch eine Lücke (nicht signierter Beitrag von 87.180.25.80 (Diskussion) 02:01, 16. Jun. 2011 (CEST)) Beantworten

Guter Punkt! Die Neckarbrücke ist bereits Teil der anschließenden NBS nach Ulm und gehört dort entsprechend dokumentiert. Nachdem auch einige weitere Punkte nicht stimmen, nehme ich mich der Sache gleich mal an. --bigbug21 22:29, 16. Jun. 2011 (CEST)Beantworten

Teil von Stuttgart 21? (erledigt)

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Hallo, ist die NBS „ein Teil von Stuttgart 21“? Wurde gestern über die NBS mit abgestimmt (wie man aus der Wahlwerbung der S21-Befürworter entnehmen kann) oder war sie nicht Teil der Abstimmung (wie die S21-(Tiefbahnhofs-)Gegner es immer wieder betont haben)? In Stuttgart 21 steht die geniale Aussage, sie sei „Teil des Projekts“, mit einer 4 Jahre alten Presseerklärung als Quelle, wobei im nächsten Abschnitt steht, dass beides zusammen als „Bahnprojekt Stuttgart–Ulm“ bezeichnet wird. --androl ☖☗ 22:24, 28. Nov. 2011 (CET)Beantworten

Nein, im Plan S21 gibt es einen Titel zur Finanzierung der Zufahrt zur NBS - mehr nicht. --SonniWP✍ 22:33, 28. Nov. 2011 (CET)Beantworten
Die Neubaustrecke von Stuttgart nach Wendlingen ist Teil des Projekts Stuttgart 21. Die Planfeststellungsabschnitte 1.2, 1.3 und 1.4 von Stuttgart 21 haben sie zum Gegenstand.
Der Bund beteiligt sich wiederum an der Finanzierung zu Stuttgart 21 im Umfang der "Sowieso-Kosten" von rund 500 Millionen Euro. Dieser Betrag ist für die Anbindung des Stuttgarter Hauptbahnhofs an die in Wendlingen endende Neubaustrecke Wendlingen–Ulm bestimmt. --bigbug21 08:52, 29. Nov. 2011 (CET)Beantworten

Sorry, vor lauter "Neubaustrecke" verwechsle ich schon Stuttgart-Wendlingen mit Wendlingen-Ulm. Ich muss Tomaten vor den Augen gehabt haben... --androl ☖☗ 11:39, 29. Nov. 2011 (CET)Beantworten

Projektgesamtkosten korrigiert

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Aus Dem Genehmigungsbescheid der TEN-Mittel geht hervor wie die 968 Millionen, die hier fälschlicherweise als Gesamtkosten genannt wurden zu verstehen sind (Seite 30) [1]:

"Die veranschlagten zuschussfähigen Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich auf 986.200.000 (in Worten: neunhundertsechsundachtzig Millionen zweihunderttausend) Euro." (nicht signierter Beitrag von 37.209.71.126 (Diskussion) 02:24, 5. Feb. 2013 (CET))Beantworten

Danke für den Hinweis! Ich kümmere mich gleich um die Einarbeitung dieser interessanten Quelle! --bigbug21 (Diskussion) 11:27, 7. Feb. 2013 (CET)Beantworten

Betriebszeiten?

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Kann jemand etwas zu den Betriebszeiten schreiben. Das ist ein sehr interessanter Punkt. Fahren Züge auch in der Nacht? (nicht signierter Beitrag von 93.132.33.112 (Diskussion) 03:29, 24. Jan. 2016 (CET))Beantworten