Diskussion:Schrägaufzug
(ohne Betreff)
BearbeitenUnterschied Schrägaufzug - Standseilbahn?
--- das frage ich mich nach lesen des Textes auch ? ... was nun abgrenzung, eine kabine oder fliesend ? --- 02.06.06
Werbung ist m.E. nicht erwünscht - habe deshalb den link gelöscht. 6.4.2007 --schrägaufzug 10:30, 6. Apr. 2007 (CEST)schrägaufzug
Die Anlage in Guttannen (Gelmerbahn) ist nach offizieller Angabe eine Standseilbahn und kein Schrägaufzug. Gehört also nicht in die Tabelle. Sonst würde hier auch die Ritóm-Bahn im Tessin dazugehören. Diese jedoch fehlt. (nicht signierter Beitrag von 195.200.47.245 (Diskussion) 12:52, 14. Okt. 2020 (CEST))
Textänderung - Vorschlag
BearbeitenSchlage vor, folgende Textstelle zu streichen:
"Es gibt stationäre und mobile Schrägaufzüge. Die mobilen Aufzüge dienen vor allem im Frachtverkehr (z.B. Luftfracht), bei Bauarbeiten und beim Umzug für einen Transport von Gegenständen. Sie dienen zur Überwindung einer Höhendistanz."
Diese Definition ist weder in der Richtlinie noch in der Norm für Schrägaufzüge (EN 81-22) enthalten und führt m.E. nur zur Verwirrung. Bei den geschilderten Anlagen handelt es sich um keine Schrägaufzüge, sondern um Förderanlagen.
--schrägaufzug 15:18, 6. Apr. 2007 (CEST)schrägaufzug
Kuppelaufzug
BearbeitenDer Begriff "Kuppelaufzug" hat nichts mit Schrägaufzügen zu tun und ist wohl eher dem Rathaus in Hannover zuzuordnen. Der Kuppelaufzug des Rathauses ist bereits in der Liste der stationären Schrägaufzüge aufgeführt, mit 2 Fotos vertreten und mehrfach verlinkt. Damit ist dieser Aufzug in diesem Artikel überrepräsentiert. Schlage daher vor, den Link unter "Siehe auch", sowie das Foto "Schacht des Schrägaufzuges" zu entfernen. Im Übrigen wäre m.E. der Artikel "Kuppelaufzug" dringend zu überarbeiten, da er im Moment mehr Werbung als relevante und richtige Informationen enthält.
Ausserdem stelle ich zur Diskussion, ob die Liste der Schrägaufzüge nicht bereinigt werden sollte. Bei folgenden Anlagen handelt es sich um Standseilbahnen und nicht um Schrägaufzüge nach der EU-Richtlinie:
Standseilbahn Funiculere de Montmartre in Paris, Frankreich Standseilbahn Funambule in Neuenburg, Schweiz Standseilbahn Mühleggbahn in der Schweizer Stadt St. Gallen Lärchwand-Schrägaufzug in Österreich Lynton & Lynmouth Cliff Railway in England Easthill-Lift und Westhill-Lift in Hastings, England Gelmerbahn, Schweiz Schrägaufzug vom Parkplatz zum Hotel Koli, Finnland
Ich schlage daher vor, diese in den Artikel "Standseilbahn" zu verschieben. --schrägaufzug 10:30, 17. Jul. 2007 (CEST)
Es fehlt leider immer noch eine Beschreibung des Unterschieds. Zumindest die Bahn in St. Gallen ist nach meinem Verständnis tatsächlich ein Schrägaufzug, da sie nur eine Kabine hat. -- PaterMcFly Diskussion Beiträge 13:35, 14. Dez. 2008 (CET)
Schrägaufzüge in Bayern
BearbeitenGibt es nicht am U-Bahnhof Marienplatz in München (Ausgang Marienhof) auch einen Schrägaufzug oder täusche ich mich? -- 84.190.238.74 04:00, 12. Aug. 2008 (CEST)
- Jein, es gab ihn bis ca. 2005. --02:55, 23. Mai 2009 (CEST)
Bis mindestens Mitte der 1980er Jahre gab es auch noch einen standseilbahnartigen Schrägaufzug zum Schloß Hohenaschau im bayerischen Chiemgau, jedenfalls habe ich von damals noch einen unterbelichteten Urlaubsschnappschuß dieser Bahn zu Hause. Weiß jemand, ob die Anlage noch existiert und wenn ja, in wie weit sie der Öffentlichkeit zugänglich ist? -- 92.202.105.8 18:21, 12. Mai 2013 (CEST)
Treppenlift
Bearbeitenein Treppenlift für Ältere, Behinderte oder Schwergewichtige ist ja auch eine Art Schrägaufzug und doch eine ganz besondere Konstruktion. Ausserdem gibt es heute, besonders für Rollstuhlfahrer, schon große eine Vielfallt an Kleinliftanlagen, gerade, krumm oder schräg, manchmal überwidnen sie auch nur ganz wenige Zentimeter Höhe. 87.245.91.33 23:44, 22. Mai 2009 (CEST)
- Ich würde mal spontan vermuten, daß ein Auzug eine geschlossene Kabine haben muß und ein Lift nicht (von wegen Oberbegriff usw.)... --Carbenium 09:33, 23. Mai 2009 (CEST)
Abgrenzung
Bearbeitensiehe Diskussion:Standseilbahn#Seilbahnrichtlinie_vs._Aufzugsrichtline -- Gürbetaler 00:10, 3. Mär. 2010 (CET)
Größte Neigung
BearbeitenUnter Technik steht: „Die Neigung kann jeden beliebigen Winkel zwischen 15° und 75° aufweisen.“ Warum gerade diese Werte? Der Lärchwandschrägaufzug überwindet laut dieser Tafel als größte Neigung 81%. — Mjh 21:21, 26. Jun. 2010 (CEST)
- Die Antworten auf die zwei Fragen:
- Die Werte sind - wie im Artikel Schrägaufzug zu lesen - einerseits in der europäischen Aufzugsrichtlinie (dort nur die 15 %) und andererseits in der prEN, also der europäischen Norm (dort die Werte zwischen 15 und 75 %) festgeschrieben. Wie das europäische Normeninstitut CEN zu den Werten gekommen ist, wissen die Leute dort (hoffentlich) selbst. Wahrscheinlich ein willkürlich, halbwegs vernünftiges Wertepaar angesetzt.
- Soweit es den Lärchwandschrägaufzug betrifft: Der fällt sicherlich unter Bestandsschutz, da er ja noch (weit) vor den obigen Regelungen in Betrieb ging. Heutzutage würde er wohl Lärchwandstandseilbahn oder ähnl. genannt werden.
- HTH --Elisabeth 03:30, 27. Jun. 2010 (CEST)
- Grad und Prozent sind zwei gänzlich verschiedene Dinge! 81% ist gleich 39°. Von daher stellt sich die Frage nicht. Aber die Frage ist offen, ob eine Anlage, die aufgrund ihrer Nutzung (dient der öffentlichen Personenbeförderung) der Seilbahnrichtlinie untersteht, weiterhin als Schrägaufzug bezeichnet werden soll. Da hat das europäische Recht eine gewisse Verwirrung veranstaltet.-- Gürbetaler 17:15, 27. Jun. 2010 (CEST)
- Danke, der Unterschied ist mir doch tatsächlich entgangen. War wohl schon zu müde… — Mjh 10:37, 28. Jun. 2010 (CEST)
- Nachtrag: Der angegebenen Winkel ist gegen die Senkrechte zu messen. Dann entspricht eine Steigung von 81% einem Winkel gegen die Senkrechte von 51°.-- Gürbetaler 17:20, 27. Jun. 2010 (CEST)
- Grad und Prozent sind zwei gänzlich verschiedene Dinge! 81% ist gleich 39°. Von daher stellt sich die Frage nicht. Aber die Frage ist offen, ob eine Anlage, die aufgrund ihrer Nutzung (dient der öffentlichen Personenbeförderung) der Seilbahnrichtlinie untersteht, weiterhin als Schrägaufzug bezeichnet werden soll. Da hat das europäische Recht eine gewisse Verwirrung veranstaltet.-- Gürbetaler 17:15, 27. Jun. 2010 (CEST)
- Oh, hoppla. Das mit den Grad/Prozent ist natürlich richtig, da hab ich nicht gut genug hingeschaut und mich in die Irre führen lassen.
- Was die andere Sache betrifft: Was führt dich zu der Annahme, dass der Lärchwandschrägaufzug (nunmehr?) der Seilbahnrichtlinie unterliegen soll? Hast du dafür Belege, die wir in den LWSchA-Artikel einbauen können? (Tante G. spuckt nichts dergleichen aus.) Den Artikeln Standseilbahn und Schienenseilbahn#Standseilbahn entsprechend fehlt der Anlage auch ein entscheidendes Merkmal um eine Standseilbahn zu sein, nämlich die zweite Plattform, die über ein Seil über eine obere Umlenkrolle geführt, mit der vorhandenen Plattform verbunden wäre.
- Zu deiner Einfügung in diesem Artikel:
- »… (entsprechend einer Steigung zwischen 27% und 373%, …«
- Mir kommt vor, dass die Umrechnung in eine Steigung in Prozent nicht nur zur weiteren Verwirrung beiträgt, sondern obendrein (zumindest so) in diesem Artikel auch falsch ist: Wenn ich deine Einfügung nach dem allgemeinen Verständnis richtig verstehe (und was mit den 81 % vom LWSchA zur Verwirrung führte), meinst du mit Steigung die schiefe Ebene zur Waagrechten. Damit ist das für den Artikel falsch, weil das ja offenbar genau den Unterschied darstellt zwischen den Definitionen zwischen (Schräg-)Aufzug (vertikal bzw. mit Abweichung zur Senkrechten geführt) und Standseilbahn (auf einer schiefen Ebene geführt). Wenn dann müsste das entsprechend umformuliert sein, ungefähr so:
- »… (dies würde einer Steigung einer Standseilbahn zwischen 373 % maximal und 27 % minimal entsprechen), …«
- --Elisabeth 21:28, 27. Jun. 2010 (CEST)
- Einverstanden, dass man die Steigungsangaben in die gleiche Richtung angeben sollte, ist im Artikel korrigiert. Hingegen ist Steigung (betrachtet als schiefe Ebene zur Waagrechten) ein allgemeingültiges Mass, das nicht nur für Standseilbahnen anwendbar ist. Daher braucht es auch keinen Konjunktiv.
- Was mich zur Annahme führt, der Lärchwandschrägaufzug unterstehe der Seilbahnrichtlinie, ist die Angabe im Wiki-Artikel, dass er der Personenbeförderung diene und die Definition der Seilbahnrichtlinie, dass alle seilbetriebenen Einrichtungen, die der Personenbeförderung dienen, der Seilbahnrichtlinie unterstehen. Aber es ist, wie du richtig sagst, eine Annahme, die auf der Faktenlage basiert.
- Schliesslich die Abgrenzung Schrägaufzug/Standseilbahn: Siehe dazu die Diskussion:Standseilbahn mit folgender Schlussfolgerung: Hefti bezeichnet generell jede Standseilbahn mit nur einem Wagen als Schrägaufzug (S. 34), verwendet dieses Wort aber als Unterbegriff zu Standseilbahn (vgl. Seite 36, wo er von der Standseilbahn Handegg–Gelmer spricht). Eine solche Definition der Begriffe wäre denkbar, sie entspricht aber m.E. nicht dem heutigen Wortgebrauch. Als Schrägaufzüge gelten heute jene Anlagen, die man als "Kleinstandseilbahnen mit nur einer Kabine und mit Liftsteuerung" bezeichnen könnte. Eine verbindliche Definition des Begriffs existiert aber nicht. Die Diskussion ist weiter offen!-- Gürbetaler 21:55, 27. Jun. 2010 (CEST)
Qualität Allgemein
Bearbeiten- In der Einleitung fehlt die Quelle der "offiziellen Bezeichnung" - ich denke nicht, dass sie sich für den ganzen deutschsprachigen Raum finden lässt.
- Früher wurde ... weshalb ist das nun "früher", ist doch immer noch so ?
- Bei der Definition wird nur der juristische Standpunkt angeführt, obwohl der einen eigenen Abschnitt hat.
- Bei der Technik wird Winkel zwischen 15° und 75° angegeben. Woher kommen die 75° ?
- Es fehlt die Einarbeitung der Schrägaufzugsdikussion
--Pechristener 13:01, 9. Feb. 2012 (CET)
Dieser Artikel könnte m.E. zu einer deutlicheren Abgrenzung der verschiedensten Transportsysteme und -technologien beitragen. So gesehen ist die juristische Unterscheidung eine eindeutige Hilfe bei der Zuordung der verschiedenen Systeme. Selbstverständlich bestehen auch technologisch signifikane Unterschiede zwischen einem Schrägaufzug nach prEN 81-22 und einer Standseilbahn (z.B. sind beim Schrägaufzug mindestens 2 Tragmittel - Seile oder Ketten - vorgeschrieben). Eine detaillierte Auflistung würde m.E. den Rahmen dieses Artikels sprengen. Die verwendete Definition enspricht der Beschreibung in der prEN 81-22 (Diese Norm legt die Sicherheitsregeln für die Konstruktion und den Einbau von dauerhaft errichteten,neuen, elektrisch betriebenen Schrägaufzügen fest, die einen Treibscheiben-, Trommel- oder Kettenantrieb haben, festgelegte Ebenen bedienen und einen Laufwagen besitzen, der, an Seilen oder Ketten aufgehängt,für den Transport von Personen oder Personen und Lasten bestimmt ist und sich auf einer geraden Strecke zwischen Führungen, die zwischen 15° und 75° gegen die Waagerechte geneigt sind, bewegt.). Leider werden im Artikel jedoch immer noch Schrägaufzüge und Standseilbahnen, denen ja ein eigener Artikel gewidmet ist, "durcheinandergewürfelt". So handelt es sich bei nachstehenden Anlage definitiv um Standseilbahnen: Hotzenwald, Hotzenwaldaufzug Ludwigsburg-Hoheneck Schrägaufzug zum Heilbad Hoheneck Stuttgart Schrägaufzug zur S-Bahn-Station «Stadtmitte», Schrägaufzug Sperrmauer West am Edersee Schrägaufzug Talsperre Wendefurth Lärchwandschrägaufzug im Bundesland Salzburg England, Lynton & Lynmouth Cliff Railway England, Easthill-Lift und Westhill-Lift in Hastings Finnland, Schrägaufzug vom Parkplatz zum Hotel Koli, Frankreich, Paris, Standseilbahn Funiculaire de Montmartre Tschechien, Hotel Mövenpick Prag Tschechien, Thermal-Hotel, Karlsbad Australien, Katoomba Scenic Railway --schrägaufzug (Diskussion) 18:04, 7. Aug. 2012 (CEST)
Schrägaufzug vs. Standseilbahn
BearbeitenWenn, wie beschrieben, der Unterschied nur in der öffentlichen oder geschlossenen Nutzung liegt, sollte man die Artikel meines Erachtens zusammenführen, da dies eine eher lokale Definition ist. Als wesentlichen Unterschied sehe ich noch die Existenz einer oder zweier Wagen und im zweiten Fall einer Abtschen Weiche. --Siehe-auch-Löscher (Diskussion) 13:39, 2. Sep. 2013 (CEST)
Schiffshebewerk Saint Louis-Arzviller?
BearbeitenGehört das wirklich hier rein? --LokleitungRN (Diskussion) 11:07, 20. Jan. 2020 (CET)
- Warum soll das Schiffshebewerk Saint-Louis/Arzviller nicht hier aufgeführt werden? Schließlich handelt es sich um einen Schrägaufzug für Schiffe auf dem Rhein, die schräg nach oben geführt werden. --der Pingsjong Glückauf! 11:58, 20. Jan. 2020 (CET)
Umbau von Schrägaufzügen in Standseilbahnen (und umgekehrt)
BearbeitenWurden eigentlich Schrägaufzüge in Standseilbahnen (und umgekehrt) umgebaut? Wenn ja, welche? (nicht signierter Beitrag von 2003:DF:1F3C:4369:5C:A363:988:2435 (Diskussion) 20:07, 30. Aug. 2020 (CEST))
Eine Standseilbahn mit Winde ist kein Schrägaufzug
BearbeitenSchrägaufzüge unterliegen einer anderen technischen Gesetzgebung im Vergleich zu Standseilbahnen (andere Bremssysteme, andere Sicherheitsvorschriften). Im Artikel wird eine Winden(stand)seilbahn in denselben Topf wie ein Schrägaufzug geworfen – was unzutreffend ist. --ProloSozz (Diskussion) 23:32, 17. Apr. 2024 (CEST)