Diskussion:Schulbegleiter

Letzter Kommentar: vor 6 Monaten von 109.42.112.2 in Abschnitt Schulassistent?

Schulassistent?

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Die Weiterleitung von Schulassistent hierher scheint mir falsch. Stattdessen kenne ich für "Schulassistent" eine Tätigkeit, wie sie z.B. unter [1] beschrieben ist. --Joerg 130 (Diskussion) 14:04, 7. Jun. 2019 (CEST)Beantworten

Die Quelle bezieht sich auf Verhältnisse in Niedersachsen. Dass mit einem Begriff in zwei Ländern zwei verschiedene Sachverhalte gemeint sein können, ist nichts Ungewöhnliches. So wäre z.B. eine „Lehrerkonferenz“ in Niedersachsen etwas, das es dort nicht geben kann, da an „Konferenzen“ per defintitionem immer auch Vertreter der Schüler und der Eltern teilnehmen. Versammlungen ohne diese heißen in Niedersachsen „Dienstbesprechung“. Den in NRW gebräuchlichen Begriff „Pflegschaft“ versteht, bezogen auf das Vertretungswesen in Schulen, in Niedersachsen so gut wie niemand.
Generell besteht ein gravierender Mangel dieses Artikels darin, dass Begrifflichkeiten und Regelungen aus verschiedenen Ländern bedenkenlos miteinander vermischt werden. --CorradoX (Diskussion) 17:59, 24. Nov. 2019 (CET)Beantworten
Das sollte trotzdem in den Artikel immerhin gibt es diese Mitarbeiter bis heute. Da haben sich die Schulbegleiter einen Begriff zu eigen gemacht, der schon seit den 70ern "belegt" war. Damals eine große Neuerung. Es gab sogar mal einen Berufsverband. Ist mir erst aufgefallen, als ich in Hannover Stellenausschreibungen für Schulassistenten sah und sehr entäuscht über die pädagogische Auarichtung war. Ulath, mal wieder am falschen Rechner --109.42.112.2 01:21, 9. Mai 2024 (CEST)Beantworten

Wer entscheidet?

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Nach einem Beschluss des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main vom 15. November 1995, dem der Fall eines körperlich und geistig behinderten Grundschülers zugrunde lag, muss der Sozialhilfeträger die Kosten für die Integrationshilfe übernehmen, soweit die zuständige Schulbehörde der Meinung ist, dass ein Schüler eine normale Schule besuchen kann und keinen Unterricht in einer Förderschule benötigt.

Ist dieses Urteil aus dem Jahr 1995 mit Art. 24 der UN-Behinderenrechtskonvention vereinbar, der Deutschland 2009 beigetreten ist? Eltern haben nämlich im Prinzip einen Rechtsanspruch auf die inklusive Beschulung ihres Kindes. --CorradoX (Diskussion) 17:52, 24. Nov. 2019 (CET)Beantworten

Sortierung

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Wer im Sinne des Eingangsbausteins die Verhältnisse in anderen Staaten Europas und der Welt darstellen kann, sollte das tun.
Vordringlicher ist IMHO die Sortierung der vorhandenen Aussagen.
Zu prüfen ist, welche Terminologien es in den sechzehn Bundsesländern Deutschlands gibt und wie dort der Einsatz von Integrationshelfern geregelt ist. Ich könnte mir vorstellen, dass man in Gelsenkirchen, der ärmsten Großstadt der alten Bundesrepublik, und in vielen Teilen Ostdeutschlands über die ein oder andere Aussage des Artikeltextes schmunzelt. Die kalte Dusche, die die Stadt Hamm dem Leser dieses Artikels in dem Zitat verpasst, ist hier nur ein kleiner Vorgeschmack.
Auch die möglichen Perspektiven werden nicht sauber getrennt. Da gibt es erstens Eltern und ihnen wohlwollende Wissenschaftler und Praktiker (siehe vor allem unter Inklusive Pädagogik), aber auch den Apparat der Schulen und Schulbehörden. Als drittes wären noch die Leistungsträger zu nennen, wobei zu berücksichtigen ist, dass Verteiler von Sozialhilfeleistungen dem Motto folgen: „Das Ausreichende ist Standard.“
Zu guter Letzt wirkt sich das Bundesteilhabegesetz auch auf den Schulbereich aus: Menschen mit Behinderung sollen nicht mehr wie vorübergehend in Not Geratene (die „klassischen“ Sozialhilfeempfänger) behandelt werden. Deshalb sollen auch Vorschriften für Menschen mit Behinderung aus dem SGB XII ausgegliedert werden, und dem SGB IX, in dem es um den Komlex „Behinderung“ geht, soll eine neue Logik unterlegt werden. Die Eingliederungshilfe soll dem Prinzip der Personenzentrierung folgen.
Was das für den inklusiven Unterricht bedeutet, müsste näher untersucht werden (allerdings vorrangig in dem Artikel „Inklusive Pädagogik“). --CorradoX (Diskussion) 10:48, 27. Nov. 2019 (CET)Beantworten

Ein weiterer Komplex ist der Widerstand gegen die inklusive Beschulung von (bestimmten) Schülern. Es gibt Eltern, die die Institution Förderschule der Regelschule vorziehen, und es gibt Regelschul-Lehrer, die es für eine Zumutung halten, Kinder mit Behinderung unterrichten zu sollen.
Immerhin ist der Philologenverband (die Interessenvertretung von Gymnasiallehrern) inzwischen so weit, dass er die Inklusion von behinderten Schülern im zielgleichen Unterricht befürwortet. Der Verband ist aber immer noch der Auffassung, dass Schüler, die auf zieldifferenten Unterricht angewiesen sind, nichts auf einem Gymnasium zu suchen hätten, da diese Schulform auf das Abitur vorbereite.
Abgesehen davon gibt es in den Klassenräumen nicht nur hauptamtliches Personal. Viele Aufgaben werden von ehrenamtlichen Kräften erledigt. Insbesondere hospitierende Eltern sind in Grundschulen keine Seltenheit. --91.97.57.134 11:04, 27. Nov. 2019 (CET)Beantworten

Formen von Teilhabeassistenz!

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Eher sind die Persönliche Assistenz und die Schulische Assistenz Formen von Teilhabeassistenz, als dass Schulische Assistenz eine Form von Persönlicher Assistenz wäre. Zur Teilhabeassistenz gehört auch Arbeits-, Ausbildungs- oder Studierendenassistenz.

Wie kann man den unteren Eintrag zum Begriff ändern? Gabriele Breder (Diskussion) 18:31, 16. Aug. 2021 (CEST)Beantworten

Hinzufügen ließe sich noch, dass es wahrscheinlich am treffendsten wäre, von Teilhabeassistenz in der jeweiligen Bedarfssituation zu sprechen, weil damit die Aufgabe - nämlich Teilhabe zu ermöglichen - und indirekt auch die Zielpersonen - nämlich diejenigen, die einen Rechtsanspruch auf Teilhabe besitzen - bezeichnet werden. Schließlich geht es wieder nur um Begleitung, noch wird der Schule assistiert.

 Gabriele Breder (Diskussion) 18:38, 16. Aug. 2021 (CEST)Beantworten

wieder=weder Ich kann leider nicht sehen, wo Bearbeiten möglich ist. Gabriele Breder (Diskussion) 18:40, 16. Aug. 2021 (CEST)Beantworten