Diskussion:Schutzgebühr
Fragen
Bearbeiten"Dennoch ist eine solche Gebühr unter Marketing-Gesichtspunkten juristisch unbedenklich." wie kann etwas unter Marketing-Gesichtspunkten juristisch unbedenklich sein?! (nicht signierter Beitrag von 84.136.130.141 (Diskussion) 16:21, 26. Aug. 2006 (CEST))
das bedeutet vermutlich: schutzgebühren verstossen nicbht gegen Werbe-gesetze. btw: sollte man da einen Kasten: Hinweis zu rechtsthemen stehen? (nicht signierter Beitrag von 80.135.129.16 (Diskussion) 21:19, 2. Jan. 2007 (CET))
Ist die Schutzgebühr nicht auch bei Handel mit Tieren / Tierheimen gebräuchlich? (nicht signierter Beitrag von 84.61.22.16 (Diskussion) 23:15, 15. Aug. 2007 (CEST))
Schutzgebühr - Copyright
BearbeitenHallo, gibt es eine Beziehung zu einem Copyright und einer Schutzgebühr? Ich habe zum Beispiel eine CD von einem Institut bezogen und 10€ Schutzgebühr gezahlt. Wenn ich dadurch nur den Wert dieser CD anerkenne, dann kann ich sie doch auch als so wertvoll erachten, dass ich diese einem Freund kopiere? Könnte man eine solche Beziehung hier einbringen?
19.8.2007, Joachim („falsch“ signierter Beitrag von 84.164.225.2 (Diskussion) 22:37, 19. Aug. 2007 (CEST))
- Nein, hier gibt es keinen Zusammenhang. --Finibus 15:24, 28. Feb. 2008 (CET)
Habe mir erlaubt, den Begriff umfassender, weniger einseitig und nicht wertend zu erläutern, Der Begriff wird auch noch von Tierheimen oder Tierzüchtern bei der Abgabe von Tieren, insbesondere Nachwuchs, verwendet, habe mich damit aber nicht näher auseinandergesetzt. JoeSachse (nicht signierter Beitrag von 91.89.139.237 (Diskussion) 22:11, 12. Feb. 2009 (CET))
Überarbeitungshinweise
BearbeitenIch finde der Artikel muss noch angereichert werden mit Wikilinks, Quellen bzw. sofern vorhanden Weblinks usw. Grüße s2cchstDiskVertraue mirBestätigen? 00:40, 23. Dez. 2010 (CET)
- ??? Das ist kaum möglich. Bei der Recherche danach wird man mit Einträgen zu Waren, die mit Schutzgebühr veräußert werden, zugeballert. Eventuell könnte man eine Liste mit Beispielen aufnehmen, bei denen Ware gegen Schutzgebühren abgegeben werden (steht allerdings schon viel im Text). Interessant wäre höchstens noch eine Abgrenzung zu "Schutzgeld" ("nicht zu verwechseln mit Schutzgeld!"), da in Texten, Quellen und Sprachgebrauch Schutzgeld und Schutzgebühr (im Sinne einer Schutzgelderpressung) immer mal wieder synonym verwendet werden. Dann evtl. sinnvoll: BKL "Schutzgebühr": 1x Link zu hier, 1x Link zu "Schutzgeld". Grüße --Kiens Erbe 19:26, 25. Dez. 2010 (CET)
höhe
BearbeitenIch nehme mal an, die höhe ist in deutschland nicht gesetzlich geregelt, aber macht es noch sinn bei 300EUR für einen ISO standard von schutzgebühr zu sprechen? (nicht signierter Beitrag von 213.61.9.75 (Diskussion) 14:01, 9. Sep. 2011 (CEST))
- Nein, das ist Abzocke. Aber die ISO hat eben das Monopol auf die umfangreichen Texte, und kann daher Mondpreise verlangen, wie sie wollen. --78.54.93.153 08:23, 2. Jan. 2015 (CET)
Die Erklärung des Unerklärlichen
BearbeitenVielleicht sollte man damit leben, dass der Begriff „Schutzgebühr" trotz allem eine Umschreibung für nichts anderes als einen Kaufpreis ist - und sich so jeder auch nur halbwegs brauchbaren allgemeingültigen Definition entzieht. (nicht signierter Beitrag von Abogado~dewiki (Diskussion | Beiträge) 17:26, 18. Dez. 2013 (CET))
Im Falle der Rückerstattung (bei dem Beispiel Kauf vom gekauften Katalog) ist die Schutzgebühr mit einer Kaution vergleichbar.
Weil nicht klar ist, was hier „Schutz“ bedeutet, sollte im ehrlichen Geschäftsverkehr dieser Begriff nicht mehr verwendet werden, stattdessen der Begriff „Gebühr“ bzw. „Kaution“. (nicht signierter Beitrag von 134.109.9.176 (Diskussion) 10:45, 24. Feb. 2015 (CET))