Diskussion:Schwippschwager

Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von Coelestin2 in Abschnitt Erbrecht

Lemmaname

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Wäre es nicht besser, das Lemma Schwippschwager und das Lemma Schwippschwägerin unter dem Lemma Schwippschwägerschaft zusammenzufassen, anstatt das Lemma Schwippschwägerin und das Lemma Schwippschwägerschaft unter dem Lemma Schwippschwager? Erstens dürfte sich die eine oder andere Dame grämen, wenn sie sieht, dass der maskuline Begriff als Lemma gewählt wurde, zweitens ist es sicherlich sinnvoll, den einzig denkbaren Oberbegriff als gemeinsames Lemma zu wählen und nicht einen der beiden Unterbegriffe. Wäre jd. so nett, das entsprechend umzustellen? Ich bin gerade damit beschäftigt, Lemma Schwägerschaft und Lemma Schwager (Schwägerschaft) zu vereinen. --JotW 12:12, 28. Apr. 2007 (CEST)Beantworten


Schwippschwager ist die umgangssprachliche Bezeichnung für den Schwager des Ehepartners, bzw. des Bruders oder der Schwester.

Der zweite Teil dieses Einleitungssatzes macht so keinen Sinn, da die Relation zu "des" bzw. "der" unklar ist. Wenn es sich nämlich um Bruder und Schwester des Betrachters handelt, dann ist der so Beschriebene ein "richtiger" Schwager und nicht nur der Schwippschwager! Was also wollte der Autor ausdrücken ? "Bruder" und "Schwester" von wem? Henning-GM 22:03, 17. Jul 2004 (CEST)
Außerdem ist doch der "Schwager des Ehepartners" mein Bruder, oder? Ich versuch das mal zu ändern Ich war das nicht 01:19, 19. Jul 2004 (CEST)
Wenn
a) Schwippschwager = Ehepartner von Geschwistern des Ehepartners sind,
was sind dann
b) Geschwister von Ehepartnern der eigenen Geschwister? Beachte:
a) 2x Heirat, 1x Geschwister,
b) 2x Geschwister, 1x Heirat. Leonach 18:14, 24. Jul 2004 (CEST)
Falls ich angesprochen bin: ich habe keine Ahnung :) Wenn das stimmt, muss der Artikel aber ergänzt werden. Ich war das nicht 22:53, 3. Aug 2004 (CEST)
Habe ich die aktuelle Version des Artikels richtig verstanden, daß beide Versionen Schwippschwäger bezeichnen? Leonach 15:59, 7. Jun 2006 (CEST)
Welche "beide Versionen" und welche Versionen wovon meinst Du? --Exxu 16:51, 7. Jun 2006 (CEST)
Ich bezog mich auf meine Frage weiter oben. Version a) und b). Scheint beides mit "Schwippschwager" bezeichnet zu werden, oder? Leonach 00:11, 8. Jun 2006 (CEST)
Ja. --Exxu 06:39, 8. Jun 2006 (CEST)

Ich glaube, der Artikel stimmt so nicht. Ich bin mir ziemlich sicher, dass der Bruder eines Ehepartners der Schwippschwager der Schwester des anderen Ehepartners ist - als Beispiel.

Der Begriff Verwandtschaft hat hier nichts verloren. Schwägerschaft ist halt keine Verwandtschaft. --Eynre 09:46, 14. Dez 2005 (CET)
Wenn Du unter Verwandtschaft die Blutsverwandschaft verstehst, hast Du sicherlich recht. Allerdings gibt es mMn auch einen allgemeineren Verwandtschaftsbegriff. ZB. gilt ja auch für die Schwägerschaft, dass hiermit das Verhältnis des einen Ehegatten zu den Verwandten des andern Ehegatten bezeichnet wird. Und bei Schwippschwägerschaft geht es eben um das Verhältnis des Geschwisters des einen Ehegatten zu dem Geschwister des anderen Ehegatten. Somit wird hier also eine Beziehung zwischen Personen beschrieben, die daraus resultiert, dass zwei Partner verheiratet sind bzw. zusammenleben. --Exxu 12:19, 14. Dez 2005 (CET)

hierher kopiert von Eynres Diskussionsseite --Exxu 10:28, 15. Dez 2005 (CET)


  • § 1589 Personen, deren eine von der anderen abstammt, sind in gerader Linie verwandt. Personen, die nicht in gerader Linie verwandt sind, aber von derselben dritten Person abstammen, sind in der Seitenlinie verwandt. Also Abstammung von einem gemeinsamen Vorfahren.
  • § 1590 Die Verwandten eines Ehegatten sind mit dem anderen Ehegatten verschwägert. Die Linie und der Grad der Schwägerschaft bestimmen sich nach der Linie und dem Grade der sie vermittelnden Verwandtschaft. Das bezieht sich auf den Verwandschaftsgrad innerhalb der verschwägerten Familie. Das hat Auswirkungen auf das Erbrecht, Zeugnisverweigerungsrecht etc. Adoptivkinder gelten als verwandt ( rechliche Gleichstellung mit leiblichen Kindern ). Genetisch sind sie natürlich nicht verwandt. Die Verwandschaft zum Adoptivkind ist auf das Kind beschränkt. Blutsverwandte des Adoptivkindes gelten nicht als Verwandte. Darüber hinaus endet rechtlich die Verwandschafstbeziehung des Adoptivkindes zu seinen leiblichen Verwandten, was erbrechtliche Ansprüche der leiblichen Verwandten des Adoptivkindes ausschließt. Der rechtliche Oberbegriff für Verwandte und Verschwägerte Personen ist Angehörige --Eynre 12:26, 14. Dez 2005 (CET)


Pappa Ante Portas

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Im Artikel wird die Erklärung des Schwippschwagers von Herr Lohse bereits erwähnt. Wie wäre es wenn sie auch jemand hier genauer ausführen könnte oder wäre dies zu lang und nicht nötig? (ps. kann mich an die erklärung erinnern (zugfahrt), allerdings nicht im detail. kann sie also nicht wiedergeben.) --SpencerHill 16:27, 15. Nov. 2006 (CET)Beantworten

Ich hab den Dialog mal aus der Buchfassung entnommen und eingefügt. Bin mir aber nicht sicher, ob das so nicht zu lang ist. Dann streicht das einfach wieder heraus. Zudem hab ich leider wenig Erfahrung mit Formatierungen in der Wikipedia. Im Original sind die Personennamen in Versalien. Die Leerzeichen zwischen den Punkten sind auch absichtlich so übernommen. Das Buch ist typographisch eher nicht ansprechend, daher weiß ich nicht, ob einfach Ellipsen falsch gesetzt wurden, oder tatsächlich ein gewolltes Mittel verwendet wurde. --Tigerpi 22:33, 3. Jan. 2008 (CET)Beantworten
So sehr ich Loriot schätze und seine Filme auch liebe, denke ich trotzdem, daß die Breite der Ausführung hier zu weit führt. Ich würde mich für eine Entfernung des Zitats aussprechen.--84.44.219.173 16:14, 27. Apr. 2008 (CEST)Beantworten
Done. Gehört hier schlichtweg nicht hin, ist urheberrechtlich auch nicht unproblematisch. --Scherben 16:50, 29. Mai 2008 (CEST)Beantworten

Zu dem erklärenden Eintrag, was ein Schwippschwager ist, nämlich

  der Bruder des Ehepartners des eigenen Bruders oder der eigenen Schwester
  der Ehemann der Schwester des eigenen Ehepartners

muss ich nachfragen, ob man dies nicht vereinfacht so beschreiben kann?

  • die Ehepartner der Geschwister des eigenen Ehepartners

Das wurde auch bereits disskutiert

--Hal-Croves 22:32, 27. Mai 2009 (CEST)Beantworten

Der Schwippschwager

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ist Schwagers Bruder... --79.197.28.136 00:02, 17. Jan. 2010 (CET)Beantworten

Nicht zwangsläufig; er kann auch der Ehemann der Schwägerin sein. --SchnitteUK (Diskussion) 19:25, 11. Sep. 2020 (CEST)Beantworten

Duden ;-)

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Nicht ernst gemeint sind folgende Rückschlüsse aus zwei Duden-Versionen:

  • Der große Duden, 16. Auflage, 1973, VEB Bibliographisches Institut Leipzig:
    Schwippschwager (umg für Bruder des Ehemanns der Schwägerin, Bruder der Ehefrau des Schwagers, auch entfernter Verwandter)
    → Also ich selbst!?!
  • Der großse Duden, Band 1, 14. Auflage, 1958, Bibliographisches Institut AG Mannheim:
    Schwippschwager (umgspr. für: Bruder des Schwagers oder der Schwägerin)
    → Also mein Frau, wenn ich analog die Schwippschwägerin als die "Schwester des Schwagers oder der Schwägerin" heranziehe.

Wie gesagt: kein erntshafter Diskussionsbeitrag über den Inhalt des eigentlichen Artikels, nur finde ich die Duden-Erklärungen in ihrer Kürze zwar verständlich, aber bei wörtlicher Auslegung auch zweideutig und deswegen lustig, was ich einfach nicht für mich behalten kann... -- Takakkaw 17:21, 16. Apr. 2010 (CEST)Beantworten

Schwippcousin und Schwippcousine

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Das könnte man doch hier auch in einem kurzen Absatz abhandeln und eine Weiterleitung von Schwippcousin nach hier anlegen. 91.97.178.122 (09:19, 2. Feb. 2013 (CET), Datum/Uhrzeit nachträglich eingefügt, siehe Hilfe:Signatur)Beantworten

Schwappschwager

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In meiner Kindheit war zuweilen nicht nur von Schwipp-, sondern auch von Schwappschwagern die Rede; diese sollten sozusagen noch um eine Ecke mehr verschwägert sein, was mir allerdings niemand so genau zu erklären vermochte. Dieser ist auch zumindest in der ZEIT belegt [1]; dort wird im Zusammenhang mit der griechisch-römischen Mythologie geschrieben:

Manchmal hat man ja schon Mühe, sich die eigenen Verwandten zu merken, die Tanten, Onkels, Schwipp- und Schwappschwager und wie erst die bizarre, von keinem Standesamt je verzeichnete, geschweige denn gebilligte Götterwelt.

Weiß jemand Näheres? -- Schneelocke (Diskussion) 17:07, 14. Feb. 2016 (CET)Beantworten

Eine knifflige Aufgabe, die aber am ehesten hier reinpasst

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Die Schwester des Ehemanns der Tochter meiner Frau (nicht meine Tochter) hat heute eine kleine Emma zur Welt gebracht (alles Gute der Kleinen!). Meine Frau ist wahrscheinlich Schwiegeroma. Bin ich jetzt der Schwippschwiegeropa?

Emma Wäre dann Ihre Stief-Schwager-Enkelin(In Unserer Ausdrucksweise). Den Rest Überlasse ich weiteren Personen. RaftaReads (Diskussion) 20:36, 28. Sep. 2020 (CEST)Beantworten

Falsche Definition

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Die Definition "miteinander nicht blutsverwandte Personen, die als Angehörige von Ehe- oder Lebenspartnern in einem über mehrere Grade hinweg vermittelten verwandtschaftsähnlichen Familienverhältnis stehen." träfe auch auf Schwager und Schwägerin zu. Die sind auch nicht Blutsverwandte.

Schwippschwägerinnen sind die Partnerinnen von Brüdern ZUEINANDER. --91.141.63.72 17:41, 18. Feb. 2023 (CET)Beantworten

Die Definition im Artikel ist korrekt. Entscheidend ist u. a. „über mehrere Grade hinweg“, also mind. über zwei Grade, was auf gewöhnliche Schwager und Schwägerinnen nicht zutrifft. --Winof (Diskussion) 16:20, 13. Jul. 2023 (CEST)Beantworten

Erbrecht

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Der Satz "Anders als beim Schwager oder der Schwägerin besteht auch kein Erbrecht für Schwippverschwägerte, es sei denn, die verstorbene Person hat dies in einer letztwilligen Verfügung ausdrücklich anders bestimmt." ist falsch. Soweit in der dazu angegebenen Quelle auf § 1925 BGB verwiesen wird, ergibt sich aus dessen Abs. 3 Satz 3 gerade kein Erbfolge zugunsten eines Schwagers, sondern zugunsten von Geschwistern. Das damit Verschwägerte gemeinsam Miterben sein können, heißt nicht, daß es ein Erbrecht für Schwager oder der Schwägerin gibt. Ich habe den entsprechenden Absatz deshalb gelöscht. --Coelestin2 (Diskussion) 18:39, 12. Dez. 2023 (CET)Beantworten