Diskussion:Seefahrtbuch

Letzter Kommentar: vor 11 Jahren von Buonasera in Abschnitt Gibt es die Bücher noch?

DDR - Seefahrbücher

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wo sind die alten ddr seefahrtsbücher die wir ,die seeleute ,abgeben mussten geblieben? r.w- 0381-681643


Visafreiheit?

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Mir hat mal ein pensionierter Seemann erzählt, dass er sich mit seinem Seefahrtbuch überall auf der Welt niederlassen könnte. Es verhalte sich wohl so, dass pensionierte Seeleute sich weltweit überall niederlassen dürften, dieses Recht würden sie als Dank für die lange Zeit auf See erhalten.

Mich interessiert, ob das wirklich stimmt oder nur Seemannslatein war.--89.182.3.19 07:32, 27. Mai 2010 (CEST)Beantworten

Wenn schon dann Seemannsgarn ~ das Wort Seemannslatein gibt es zwar wird aber in den Kreisen selten benutzt. - In den USA beispielsweise gab (und gibt es wahrscheinlich heute noch) die sog. "Alien Crewman Landing Permit and identification Card" diese Karte hatte jedes Besatzungsmitglied bei Landgang mit zu führen und stichprobenhaft wurde man an Land von der sog. Immigration police kontrolliert. - Diese Karte war ab Schiffsankunft 29 Tage gültig. Danach galt man als illegal eingereist und wurde ins Gefängnis verbracht. - Ähnliche Dokumente gab es auch in anderen Ländern, wenn auch nicht immer so konsequent. - Heute sind die großen Häfen fast überall "closed areas" d.h. man kommt als Besatzungsmitglied nur mit Ausweis raus und rein; was auch für den Kapitän und Ldt.Ing. gilt. - Also das mit "Überall niederlassen" war sicher Anfang vorigen Jahrhunderts ~ und natürlich früher ~ in Süd- und Mittelamerika, in Ostasien, Australien .... und sonstwo möglich, mehr aber auch nicht. -- Buonasera 21:39, 5. Nov. 2011 (CET)Beantworten

Leistung der Maschinenanlage

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Seefahrtbuch - Anmusterungsseite (jeweils links) - Der im Beitrag gemachte Vermerk/Eintrag: "Leistung der Maschinenanlage" ist mir unbekannt, obgleich ich schon einige Seefahrtbücher gesehen habe. - Könnte es sich dabei um einen Irrtum handeln ? - Es ist natürlich durchaus möglich dass nur ich hierüber nichts weiß; d.h. ich lasse mich gerne belehren. -- Buonasera 23:20, 12. Nov. 2011 (CET)Beantworten

Die Sache hat sich erledigt, der Eintrag ist korrekt. - Ich habe mich inzwischen informiert; in neueren Seefahrtbücher, wahrscheinlich nach 1970 hat es diesen Eintrag gegeben. - Bis ca. 1960 wurde auf der Anmusterungsseite noch der Name des Kapitäns "geführt von" genannt. -- Buonasera 22:27, 14. Nov. 2011 (CET)Beantworten
Tut mir Leid dass ich mich revidieren muß. - Der Vermerk/Eintrag: "Leistung der Maschinenanlage" ist so nicht korrekt, denn die Maschinenanlage eines Seeschiffes besteht ja wie allgemein bekannt nicht nur aus der Hauptmaschine. - Bei der entsprechenden PSe-Angabe (mehr als PSe:....... steht (stand?) im Seefahrtbuch ja nicht!) ist eindeutig die effektive Leistung des Schiffsantriebes (Hauptmaschine) gemeint und eben nicht die "Leistung der Maschinenanlage". - Besonders in früheren Jahren konnte die installierte Hilfsdieselleistung durchaus 25% der Hauptmaschinenleistung betragen, wobei heute bei den ps-starken Hauptmaschinen das prozentuale Verhältniss natürlich nicht mehr so hoch ist. - Bei der Beschreibung der im Seefahrtbuch einzutragenden Leistung müsste hier also "Leistung der Antriebsanlage" oder etwas Vergleichbares stehen. - Ich bitte um rege Diskussion aus berufenem Munde, wobei die Einstellung einer Seite aus dem Seefahrtbuch mit einem entsprchenden Eintrag zuzüglich Kommentar hilfreich wäre.
-- Buonasera 19:47, 18. Nov. 2011 (CET)Beantworten
Leider hat sich in den letzten 11 Tagen niemand zu obigem Thema geäußert, der Eintrag wurde daher von mir eben in "Leistung der Antriebsanlage" geändert. -- Buonasera 19:55, 29. Nov. 2011 (CET)Beantworten

Gibt es die Bücher noch?

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Laut Zeit Nr. 43/2013 Seite 75 wurden sie (zumindest in Deutschland) am 01.08.2013 abgeschafft. --MiLuZi (Diskussion) 21:27, 18. Okt. 2013 (CEST)Beantworten

  • Den Artikel aus der Zeit kenne ich nicht. - Im Internet läuft zur Zeit noch eine Petition zur Erhaltung des Seefahrtbuchs. - Zitat: Nach dem neuen Seearbeitsgesetz sollen die Seefahrtbücher, welche die Dienstzeiten amtlich beglaubigt dokumentieren, durch Dienstbescheinigungen des Reeders ersetzt werden. Mit dieser Petition fordern wir den Deutschen Bundestag auf, den Paragraph §33 im SeeArbG zu ändern, um das Seefahrtbuch zu erhalten. - 50.000 unterstützende Stimmen wären nötig; z.Zt. sind es 2.184; die Pedition läuft noch 55 Tage d.h. es sieht nicht gut aus für das bisherige Seefahrtbuch. -- Buonasera (Diskussion) 21:59, 18. Okt. 2013 (CEST)Beantworten