Diskussion:Selbstbehalt (Unterhalt)
Unverständlich
BearbeitenIch kann erahnen, worum es geht. Der jurische Laie wohl eher nicht. --Bubo 容 20:56, 30. Aug 2005 (CEST)
privilegiertes Kind
BearbeitenDer Text und die Tabelle widersprechen sich imho in der Definition bzw der Bedeutung eines "privilegierten Kindes". In der Tabelle ist gegenüber einem privilegierten Kind der Selbstbehalt kleiner, laut Text ist bei einem privilegierten Kind der Selbstbehalt jedoch größer (großer Selbstbehalt, angemessener Selbstbehalt). Bitte um Klärung! (nicht signierter Beitrag von 82.198.197.99 (Diskussion) 12:56, 17. Okt. 2012 (CEST))
Kaputter Link
BearbeitenIm Satz "Der große Selbstbehalt (auch angemessener Selbstbehalt) kann gegenüber privilegierten volljährigen Kindern gewährt werden." ist "große Selbstbehalt" verlinkt. Der Link geht aber auf den Artikel selbst zurück mit einem Redirect. (nicht signierter Beitrag von 89.12.244.212 (Diskussion) 15:44, 12. Sep. 2014 (CEST))
Defekte Weblinks
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- http://www.bafoeg-aktuell.de/News/2009/03/19/unterhalt-auch-hartz-iv-empfaenger-muessen-zahlen/
- Vielleicht ist eine archivierte Version geeignet: archive.org
- http://www.famrz.de/tabellen/Duesseldorf/duessel_tab_text_2002_euro.htm
- Im Jahr 2012 bereits defekt gewesen.
- http://www.famrz.de/tabellen/Duesseldorf/duessel_tab_text_2001_07.htm
- Vielleicht ist eine archivierte Version geeignet: archive.org
- Im Jahr 2012 bereits defekt gewesen.
- http://www.famrz.de/tabellen/Duesseldorf/duessel_tab_text_1999_07.htm
- Vielleicht ist eine archivierte Version geeignet: archive.org
- Im Jahr 2012 bereits defekt gewesen.
nicht erwerbstätiger / erwerbstätiger Unterhaltspflichtiger
BearbeitenWann gilt man als Erwerbstätig? Kann ein voll erwerbsunfähiger, nicht auch erwerbstätig sein? (nicht signierter Beitrag von 93.129.195.230 (Diskussion) 16:56, 7. Jun. 2016 (CEST))