Diskussion:Selbstrettungskonzept

Letzter Kommentar: vor 16 Jahren von 78.43.63.86 in Abschnitt Signalwörter

Ich hoffe, mich allgemeinverständlich ausgedrückt zu haben. Das ist bei diesem Thema leider nicht so einfach. Ist der eine oder andere Begriff noch nicht erklärt oder unverständlich, dann hinterlasst doch hier bitte eine Nachricht. Ich werden dann umgehendst versuchen, diesen Mangel zu beheben. Vielen Dank.

---Tabernaer 11:50, 16. Mai 2007 (CEST)Beantworten

Signalwörter

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Ein paar Beispiele zur Erläuterung wären vielleicht sinnvoll/nützlich...

---Mah2703 09:15, 03. November 2007 (CET)

Das ist sozusagen Betriebsgeheimnis der DB. Ein Satz, der allerdings schon recht bekannt ist, und auch schon an anderen Stellen in der Wikipedia aufgetaucht ist: "Achtung Zugbegleiter, bitte Schaltschrankanzeige beachten!" bzw. in neueren Triebwägen (ICEs und Konsorten) "Displayanzeige" statt "Schaltschrankanzeige". Das ist die Ansage, wenn die Notbremse gezogen wurde - im jeweiligen Waggon wird dann im Schaltschrank bzw. an einem Display eine Kontroll-Lampe aufleuchten. In diesem Waggon haben die Zugbegleiter dann die einzelnen Notbremsgriffe auf Auslösung zu prüfen und wieder zurückzustellen.
An dieser Stelle gleich noch der Hinweis: Die Notbremse "einfach mal so" auszulösen ist kein Spaß!
"Die vorsätzliche und nicht erforderliche Betätigung einer Notbremse ist in Deutschland ein Vergehen gemäß § 145 StGB (Missbrauch von Notrufen und Beeinträchtigung von Unfallverhütungs- und Nothilfemitteln). Aufgrund des abrupten Stopps von Verkehrsmitteln kann ferner ein Vergehen der Körperverletzung vorliegen. Die hierbei entstehenden Kosten (Ausfall von Verkehren, Körperverletzungen) können dem Verursacher in Rechnung gestellt werden." (Zitat aus Notbremse)
 
Bitte beachten Sie den Hinweis zu Rechtsthemen!
78.43.63.86 19:12, 16. Dez. 2008 (CET)Beantworten