Diskussion:Selma Üsük

Letzter Kommentar: vor 13 Tagen von ChickSR in Abschnitt Vorfall im Vorgespräch einer TV-Sendung
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Klick!

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hier! --Wienerschmäh   Disk 08:22, 24. Jun. 2020 (CEST)Beantworten

Was sagt der Klick und was hat das mit dem Artikel zu tun?—Mit lieben Grüßen Kriddl Bitte schreib mir etwas. 16:11, 30. Jan. 2025 (CET)Beantworten
Der Klick führt hierhin. Ob das zur Relevanz beiträgt - keine Ahnung. --Khatschaturjan (Diskussion) 17:55, 30. Jan. 2025 (CET)Beantworten

Vorfall im Vorgespräch einer TV-Sendung

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Ist der Fall, der mittlerweile mit namentlichen Bezug auf Selma Üsük in mehreren reputablen, überregionalen Medien diskutiert wurde, nun relevant für den Artikel? Für diese Frage muss es auf der Artikeldiskussion einen Raum geben. Durch die breite Berichterstattung, sehe ich auch keinen Konflikt mit WP:BIO. Laut Spiegel wurde Üsük bei der Untersuchung durch eine Kanzlei entlastet [1]. Das spricht gegen Relevanz. Frau Schulmann widerspricht diesem entlastenden Gutachten. Darüber wurde auch sehr reputabel berichtet [2]. Insegsamt komme ich im Moment zu dem Schluss, den Vorfall bzw. die Vorwürfe nicht aufzunehmen. --Perfect Tommy (Diskussion) 12:29, 16. Feb. 2025 (CET)Beantworten

meiner Meinung nach ist das sehr wohl wichtig.
Also bitte schnellstens hinzufügen wie sich die Frau Üsük im öffentlich rechtlichen deutschen TV als mutmaßliche Antisemitin geoutet hat. --80.109.142.124 14:01, 16. Feb. 2025 (CET)Beantworten
Bitte erst lesen, dann schreiben. Weder war es im TV, noch hat sie sich geoutet. --Logo 14:07, 16. Feb. 2025 (CET)Beantworten
Aus meiner Sicht ein klares Nein. Mal abgesehen davon, dass die von IPs und Neunanmeldungen eingesetzten Beiträge immer bequellt waren mit Artikeln in denen der Name nicht vorkommt oder von der jeweiligen Zeitung im Nachhinein gelöscht worden war, kommt die vom HR eingesetzte Kanzlei zum klaren Ergebnis, dass es keinen antisemitischen Vorfall gab. Ich persönlich glaube nicht an einen Fall Ofarim II., für mich ist Schulman übe jeden Zweifle erhaben, ich vermute eher ein Missverständnis. Gan unabhängig davon greif hier das recht auf Vergessen. erst wenn es eine Verurteilung, eindeutige Beweise oder ein Schuldanerkenntnis gäbe, wäre das anders. Wenn man den Sachverhalt einfügen würde, dann müsste das sehr knapp geschehen, denn der Vorfall darf im Verhältnis zum Text über die Biografie nicht über die Gebühr lang werden. --Kurator71 (D) 14:55, 16. Feb. 2025 (CET)Beantworten
Schulmann hält nach dem HR-Verfahren an ihren Vorwürfen fest: [3] --ChickSR (Diskussion) 08:06, 18. Feb. 2025 (CET)Beantworten