Diskussion:Selma Kunze
Letzter Kommentar: vor 3 Jahren von Fit in Abschnitt Instagram
@Johannnes89, Fit: Was haltet Ihr davon, den Instagram-Beleg wieder reinzunehmen, aber als "keine gültige Quelle im Sinne von Wikipedia:Belege" zu kennzeichnen und daher auch das Belege-Fehlen-Bapperl drinzulassen? Betrifft mehrere Artikel, können wir aber hier gesammelt diskutieren. Siehe auch Benutzer Diskussion:Gripweed#LD 10.01.. Grüße, Aspiriniks (Diskussion) 14:07, 18. Jan. 2021 (CET)
- Dieser Link? Wieso sollte er denn rein? Um zu demonstrieren, wie man offensiv WP:Belege ignorieren kann? Könnt ihr euch bitte auch die DS vom Artikel Kristin Bohm ansehen? --Fit (Diskussion) 14:53, 18. Jan. 2021 (CET)
- Dazu müßte man wissen ob der dortige Account schlosseinstein_news ein Fan ist oder die Produktionsfirma. Falls letzteres wäre es zwar kein gültiger Beleg, aber etwas, was aus meiner Sicht mit entsprechendem Warnhinweis verwender werden könnte. Fall es ein Fan ist, ist es natürlich überhaupt nicht zu gebrauchen (und danach sieht es glaube ich eher aus, ich kenne mich aber auf Instagram nicht wirklich gut aus). -- Aspiriniks (Diskussion) 17:31, 18. Jan. 2021 (CET)
- Kennst du Beispiele für die Verwendung von Warnhinweisen oder ist das deine Idee? Ich halte von solchen halb-enzyklopädischen Artikeln oder wie immer man die dann nennen möchte nichts. Wenn andere Nutzer die Verwendung von Twitter-Beiträgen von Journalisten als Beleg ablehnen, dann wüßte ich nicht, wieso man über solche Instagram-Posts wie den oben genannten überhaupt nachdenken sollte. Von daher: Kläre die Verwendung von institutionellen Instagram-Posts bzw. allgemeiner "reputablen" Social-Media-Beiträgen als Beleg am besten an zentraler Stelle, inkl. der Klärung was "reputabel" in solchen Fällen ungefähr heißt. Alles andere führt nur zu Durcheinander. --Fit (Diskussion) 23:31, 18. Jan. 2021 (CET)
- Da sich jetzt längere Zeit hier nichts mehr getan hat, die Diskussion also "eingeschlafen" ist, und aus meiner Sicht die Beleglage im Artikel vor allem durch die Weblinks soweit in Ordnung geht, habe ich den Baustein "Belege fehlen" rausgenommen. VG --Fit (Diskussion) 01:46, 6. Mär. 2021 (CET)
- Kennst du Beispiele für die Verwendung von Warnhinweisen oder ist das deine Idee? Ich halte von solchen halb-enzyklopädischen Artikeln oder wie immer man die dann nennen möchte nichts. Wenn andere Nutzer die Verwendung von Twitter-Beiträgen von Journalisten als Beleg ablehnen, dann wüßte ich nicht, wieso man über solche Instagram-Posts wie den oben genannten überhaupt nachdenken sollte. Von daher: Kläre die Verwendung von institutionellen Instagram-Posts bzw. allgemeiner "reputablen" Social-Media-Beiträgen als Beleg am besten an zentraler Stelle, inkl. der Klärung was "reputabel" in solchen Fällen ungefähr heißt. Alles andere führt nur zu Durcheinander. --Fit (Diskussion) 23:31, 18. Jan. 2021 (CET)
- Dazu müßte man wissen ob der dortige Account schlosseinstein_news ein Fan ist oder die Produktionsfirma. Falls letzteres wäre es zwar kein gültiger Beleg, aber etwas, was aus meiner Sicht mit entsprechendem Warnhinweis verwender werden könnte. Fall es ein Fan ist, ist es natürlich überhaupt nicht zu gebrauchen (und danach sieht es glaube ich eher aus, ich kenne mich aber auf Instagram nicht wirklich gut aus). -- Aspiriniks (Diskussion) 17:31, 18. Jan. 2021 (CET)