Diskussion:Senado (Spanien)
Änderung vom 18. November 2018
BearbeitenEs mag zwar als Kümmelspalterei angesehen werden, aber so ist es richtiger.
Als Oberhaus bezeichnet man in einem Zweikammersystem zumeist jene Kammer eines Parlamentes, die keine allgemeine Volksvertretung darstellt. Der Senat wir weitgehend direkt gewählt.
Die Bezeichnung "Oberhaus" mag unpräzise sein, wird aber in den spanischen Medien häufig verwendet ("cámara alta").--Horst3789H9253H9166H4472 (Diskussion) 12:59, 21. Dez. 2019 (CET)
Große Inseln – Kleine Inseln: Fuerteventura ist größer, wenn auch nicht bevölkerungsreicher, als Gran Canaria!
Die verfassungsrechtliche Stellung der „Enklaven“ sollte genannt werden.
Mit der Kategorie:Gegründet 1837 habe ich so meine Schwierigkeiten. Der Senat von 1837 war eine „Adelskammer“ auf die sich der heutige Senat als „Länderkammer“ kaum beruft.--Christian Köppchen (Diskussion) 14:44, 18. Nov. 2018 (CET)
Regionalparteien
BearbeitenIm Moment steht da: Bei der Mehrzahl der vertretenen Parteien handelt es sich um Gruppierungen, die nur in einer Region existieren.
Ist im Prinzip richtig. Bei - je nach Sichtweise - 13 bis 16 Parteien handelt es sich um Regionalparteien. Bei Adelante Andalucía und Catalunya en Comú (an beiden ist die landesweite Podemos nicht unerheblich beteiligt) sowie Más País (der Senator wurde vom Regionalparlament Madrid noch als Mitglied von Más Madrid gewählt, die aber später zu Más País umfirmierte und den Wirkungskreis auf landesweit ausweitete) kann man darüber diskutieren.
Dem stehen nur vier landesweit tätige Parteien gegenüber (PSOE, PP, VOX, Ciudadanos).
Allerdings stellen die landesweit tätigen Parteien (wieder je nach Sichtweise) 222-225 Senatoren, die Regionalparteien nur 40-43.
So wie es jetzt da steht könnte es den Eindruck erwecken, als würden die Regionalparteien den Senat "beherrschen". Das ist angesichts der Senatoren-Zahlen nicht der Fall.
Außerdem ist das keine Besonderheit des Senats, im Abgeordnetenhaus sieht es nicht wesentlich anders aus (9-11 Regionalparteien, 5-7 nationale Parteien).--Marnal (Diskussion) 17:10, 29. Jan. 2020 (CET)
Kategorie:Vertretung der Gliedstaaten
BearbeitenDas Königreich Spanien hat keine „Gliedstaaten“.--Christian Köppchen (Diskussion) 10:01, 10. Jul. 2022 (CEST)
- Formal richtig. Jedoch hat das spanische Staatswesen ausgeprägte föderative Komponenten, die es mit Staaten wie Deutschland oder der Schweiz vergleichbar machen, etwa dadurch, dass die Autonomen Regionen und Autonomen Städte erhebliche legislative Kompetenzen besitzen, dass sie (über den Senat) an der Gesetzgebung des Gesamtstaats mitwirken und dass die Zentralregierung keinen Einfluss auf die Berufung von Amtsträgern der CCAA ("Gliedstaaten") hat. Der Umstand, dass die Kompetenzbereiche der CCAA nicht überall gleich sind, erscheint mir in dieser Hinsicht unerheblich. --Horst3789H9253H9166H4472 (Diskussion) 12:31, 21. Dez. 2022 (CET)
- Der bedeutendste Unterschied zwischen Gliedstaaten und den Autonomen Gemeinschaften Spaniens besteht darin, dass die „Verfassungen“ der Autonomen Gemeinschaften die „Estatutos de autonomía“ vom Zentralparlament in Madrid auch gegen den Willen der Autonomen Gemeinschaften beschlossen werden.--Christian Köppchen (Diskussion) 14:43, 21. Dez. 2022 (CET)