Diskussion:Servus, Euer Ehren – Endlich Richterin
Letzter Kommentar: vor 1 Monat von Heied in Abschnitt Links
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Bearbeiten--M2k~dewiki (Diskussion) 23:03, 3. Okt. 2024 (CEST)
- Juristisch kann das Prozessgeschehen im Zivilverfahren überhaupt nicht nachvollzogen werden. Bei übereinstimmenden Erklärungen der Prozessparteien über die außergerichtliche Einigung ist das Verfahren erledigt und vom Gericht über die Kosten zu entscheiden (Parteimaxime). Da gibt es keinen „Einstellungs“antrag der Parteien, nachzulesen u.a. hier: Jura individuell. ~~ (nicht signierter Beitrag von Heied (Diskussion | Beiträge) 21:59, 4. Okt. 2024 (CEST))