Diskussion:Sicherheitsüberprüfungsgesetz
Fehlende Informationen
BearbeitenDer Artikel besteht im wesentlichen aus dem Inhaltsverzeichnis und der Auflistung der Angaben einer Sicherheitsüberprüfung Badenserbub Briefkasten Bewerte mich! 14:11, 30. Mär. 2008 (CEST)
- Erledigt, da veraltet.--Vergänglichkeit (Diskussion) 16:55, 13. Sep. 2020 (CEST)
Ü4
BearbeitenStufe 4 wird nicht erwähnt, ist in der Realität (z.B. für Jobs bei den Geheimdiensten des Bundes BND, MAD und BfV) aber vorhanden. Hierzu zählt u.a. auch das Herantreten an Nachbarn und Lebensgefährten, als überprüfter zurückliegender Zeitraum werden statt 5 nun 10 Jahre rückwirkend unter die Lupe genommen. Weitere Details sind bisher nicht bekannt. (nicht signierter Beitrag von 2A02:908:F518:8D00:AC64:6B7:EA74:2237 (Diskussion | Beiträge) 20:53, 15. Apr. 2015 (CEST))
- Eine Stufe 4 oder Ü4 gibt es nicht. Jedoch gibt es bestimmte Besonderheiten bei den Nachrichtendienstes des Bundes. Diese habe ich im Artikel in einem Absatz ergänzt.--Asperatus (Diskussion) 10:10, 2. Mai 2021 (CEST)
In Auftrag geben
BearbeitenWer kann eine Sicherheitsüberprüfung in Autrag geben, nur gewisse Behörden, private Firmen oder auch Privatpersonen? (Der vorstehende, nicht signierte Beitrag – siehe dazu Hilfe:Signatur – stammt von 87.165.237.120 (Diskussion • Beiträge) 19:30, 26. Sep. 2008 (CET))
- Auszug aus der Zuständigkeitsliste:
§ 3 Zuständigkeit (1) 1Zuständig für die Sicherheitsüberprüfung ist
1. die Behörde oder sonstige öffentliche Stelle des Bundes, die einer Person eine sicherheitsempfindliche Tätigkeit zuweisen, übertragen oder sie dazu ermächtigen will, 2. bei deutschen Staatsangehörigen aus Anlaß ihrer Tätigkeit im sicherheitsempfindlichen Bereich bei der NATO oder anderen zwischenstaatlichen Einrichtungen und Stellen das Bundesministerium des Innern als Nationale Sicherheitsbehörde, soweit nichts anderes bestimmt ist, 3. bei politischen Parteien nach Artikel 21 des Grundgesetzes sowie deren Stiftungen die Parteien selbst, 4. im übrigen die Behörde oder sonstige öffentliche Stelle des Bundes, die eine Verschlußsache an eine nicht-öffentliche Stelle weitergeben will, 5. die Behörde oder sonstige öffentliche Stelle des Bundes, die auf Grund einer Rechtsverordnung gemäß § 34 Aufgaben nach § 1 Abs. 4 wahrnimmt und eine Person mit einer derartigen sicherheitsempfindlichen Tätigkeit betrauen will.
- Vorrausetzung ist ide sicherheitsempfindliche Tätigkeit - und die gibt es in der Regel nur in bestimmten Bereichen... --Badenserbub Briefkasten Bewerte mich! 10:18, 28. Sep. 2008 (CEST)
Staaten mit besonderen Sicherheitsrisiken
BearbeitenWo kann ich diese Liste finden? --HAH 09:19, 7. Dez. 2008 (CET)
- Rechtsgrundlage ist § 32 SÜG, leider steht dort nur etwas von bestimmten Staate und nicht welche es konkret sind, deswegen nur von mir nur der Hinweis: Für Fragen, die nicht direkt etwas mit Wikipedia zu tun haben, gibt es die Wikipedia:Auskunft.Badenserbub Briefkasten Bewerte mich! 17:02, 13. Dez. 2008 (CET)
- Die Liste mit den SmbS gibt der BMI heraus. --Dahan bn 20:47, 24. Jul. 2009 (CEST)
- Hier ist die Liste (laut BMI im Sinne von § 13 Abs. 1 Nr. 17 SÜG)
- 1. Afghanistan (Islamische Republik Afghanistan),
- 2. Algerien (Demokratische Volksrepublik Algerien),
- 3. Armenien (Republik Armenien),
- 4. Aserbaidschan (Republik Aserbaidschan),
- 5. Bosnien und Herzegowina,
- 6. China (Volksrepublik China),
- ab 01.07.1997 einschl. Sonderverwaltungsregion (SVR) Hongkong,
- ab 20.12.1999 einschl. Sonderverwaltungsregion (SVR) Macau,
- 7. Georgien,
- 8. Irak (Republik Irak),
- 9. Iran (Islamische Republik Iran),
- 10. Kasachstan (Republik Kasachstan),
- 11. Kirgisistan (Kirgisische Republik),
- 12. Korea (Demokratische Volksrepublik Korea),
- 13. Kosovo (Republik Kosovo)
- 14. Kuba (Republik Kuba),
- 15. Laos (Demokratische Volksrepublik Laos),
- 16. Libanon (Libanesische Republik),
- 17. Libysch-Arabische Dschamahirija (Sozialistische Libysch-Arabische Volks-Dschamahirija),
- 18. Moldau (Republik Moldau),
- 19. Russische Föderation,
- 20. Serbien (Republik Serbien),
- 21. Sudan (Republik Sudan),
- 22. Syrien (Arabische Republik Syrien),
- 23. Tadschikistan (Republik Tadschikistan),
- 24. Turkmenistan,
- 25. Ukraine,
- 26. Usbekistan (Republik Usbekistan),
- 27. Vietnam (Sozialistische Republik Vietnam),
- 28. Weißrussland (Republik Weißrussland).
- --Agatha Bauer (Diskussion) 08:39, 2. Mai 2012 (CEST)
- Hier ist die Liste (laut BMI im Sinne von § 13 Abs. 1 Nr. 17 SÜG)
Ich finde die sogenannte Staatenliste (welche ihren Ursprung übrigens richtigerweise in § 13 Absatz 1 Nummer 17 SÜG und nicht in § 32 SÜG hat) sollte wegen ihrer Bedeutung für die Sicherheitsüberprüfung und ihre Auswirkungen in den Artikel eingebaut werden. --Redonebird (Diskussion) 10:31, 13. Sep. 2017 (CEST)
- Mittlerweile ist sie im Artikel.--Asperatus (Diskussion) 10:11, 2. Mai 2021 (CEST)
Frage
BearbeitenGibt es irgendwo eine gesetzliche Regelung, dass man nach Beantragung einer Sicherheitsüberprüfung sogar beim Augenarztbesuch mit seinen Kindern mit einer 3 Mann starken Truppe überwacht werden darf? --109.193.145.79 08:54, 19. Mär. 2012 (CET)
- Die Stärke der Truppe ist im Gesetz nicht festgelegt.--Asperatus (Diskussion) 10:14, 2. Mai 2021 (CEST)
Sicherheitsüberprüfungsgesetz
BearbeitenKann ich als Privatperson selber über mich eine Sicherheitsprüfung beantragen und wenn ja,wo ?? (nicht signierter Beitrag von 77.20.202.212 (Diskussion) 09:14, 18. Jan. 2013 (CET))
- Die Frage ist, was die Privatperson damit bezwecken möchte? Voraussetzung für eine Sicherheitsüberprüfung ist eine vorgesehene sicherheitsempfindliche Tätigkeit. Die Einleitung erfolgt von Amts wegen. Ist eine solche Tätigkeit angestrebt, evtl. mit der zuständigen Stelle Rücksprache halten, ob und wann die Sicherheitsüberprüfung (ggf. frühzeitig) eingeleitet werden kann.--Asperatus (Diskussion) 10:16, 2. Mai 2021 (CEST)
Einbeziehung des Ehe/Lebenspartners
BearbeitenFür mich wurde letztens Ü1 beantragt, und da wird bereits der Partner mit einbezogen. Der Wikipedia-Artikel behauptet, dies sei erst bei Ü2 der Fall! (nicht signierter Beitrag von 193.197.148.126 (Diskussion) 13:40, 3. Apr. 2014 (CEST))
Der Ehe- / Lebenpartner wird abgefragt, meines Wissens nach aber bei Ü1 nicht selber überprüft.
Wer verheiratet ist (auch getrennt lebend) und diese Angaben nicht macht, stoppt die Bearbeitung des Antrags.
Bei getrennt lebenden Eheleuten kann - sofern keine enge persönliche Bindung mehr besteht - die Nennung unterbleiben. Ein entsprechender Hinweis ist im Antrag aufzunehmen, s. Ausfüllanleitung. (nicht signierter Beitrag von 80.152.223.167 (Diskussion) 23:33, 12. Mär. 2016 (CET))
- Die Angaben zum Ehepartner, Lebenspartner oder Lebensgefährten sind bei allen Überprüfungsarten in der Sicherheitserklärung zu tätigen. Grundsätzlich unterbleiben jedoch entsprechende Einholungen von Registerauskünften und von öffentlichen Stellen. Soweit es eine sicherheitserhebliche Erkenntnis erfordert, können die betroffene und die mitbetroffene Person selbst befragt werden. Reicht diese Befragung nicht aus, stehen ihr schutzwürdige Interessen entgegen oder erfordert es die Prüfung der Identität, kann die mitwirkende Behörde neben den Maßnahmen nach den Absätzen 1 bis 3 weitere geeignete Auskunftspersonen oder andere geeignete Stellen befragen oder Einzelmaßnahmen der nächsthöheren Art der Sicherheitsüberprüfung durchführen.--Asperatus (Diskussion) 10:27, 2. Mai 2021 (CEST)
Dopplung
BearbeitenDie Punkte 9 und 23 im Abschnitt "Die Sicherheitserklärung" widersprechen sich. Freundliche Grüße,--Vergänglichkeit (Diskussion) 16:55, 13. Sep. 2020 (CEST)
- Die Angaben wurden aktualisiert entsprechend des aktuellen Standes des Gesetzes.--Asperatus (Diskussion) 10:40, 2. Mai 2021 (CEST)
Verwandschaften
BearbeitenGeschichte aus einem Vorstellungsgespräch, Luftfahrtbereich, ich wurde hingewiesen das dafür eine Sicherheitsüberprüfung (nie davon gehört vorher) erforderlich sei und gefragt ob das ein Problem sei bei mir. Ich musste lächeln, sagte dass ich nie bei der NPD war und meine chinesische Schwägerin doch wohl auch kein Hindernis sein kann. Die Frau wurde dann ganz ernst, meinte dass das so was schon sehr kritisch sei. Weit hergeholt war es wohl nicht, unser Artikel Sicherheitsüberprüfungsgesetz schreibt auch das nahe Angehörige in "Staaten mit besonderen Sicherheitsrisiken" nicht unproblematisch sind. Frage: Angenommen, ich wäre ein Moslem (gut, trifft nicht pauschal jeden, manche Staaten die gute US-Verbündete sind stehen nicht auf der Liste), oder auch nur ein Russlanddeutscher, hätte ich überhaupt eine Chance, so eine SÜP zu bestehen?--Antemister (Diskussion) 23:48, 1. Mai 2021 (CEST)
- Die Sicherheitsüberprüfung ist immer eine Einzelfallbetrachtung. Die bloße Religionszugehörigkeit sehe ich unkritisch. Auch bei einer Herkunft aus einem Staat mit besonderen Sicherheitsrisiken kann nicht pauschal vorab gesagt werden, das überhaupt keine Chance bestünde. Da es hier um den Luftfahrtbereich geht: Sicher, dass es sich hier um eine Sicherheitsüberprüfung nach dem Sicherheitsüberprüfungsgesetz und nicht um eine Zuverlässigkeitsüberprüfung nach dem Luftsicherheitsgesetz handelt?--Asperatus (Diskussion) 09:44, 2. Mai 2021 (CEST)
- War schon die SÜP (Luftfahrtbereich etwas vage, es war Luftfahrtindustrie, vulgo EADS).--Antemister (Diskussion) 10:55, 2. Mai 2021 (CEST)