Diskussion:Sichtdreieck

Letzter Kommentar: vor 9 Jahren von 87.79.201.71 in Abschnitt Artikel Allgemein

Artikel Allgemein

Bearbeiten

Ist die Vorfahrtsberechtigung bei einem Sichtdreieck relevant? Sicherlich hat der bevorrechtigte Verkehrsteilnehmer den Vorrang, aber er muss z. B. mit spielenden Kindern rechnen. Also gilt das Sichtdreieck für beide Straßen, Zuwegungen etc. Es geht um Unfallprävention, die im Falle schlechter Einsicht von keinem Verkehrsteilnehmer sichergestellt werden kann. Wo und inwiefern Sichtdreiecke geregelt sind, wäre noch interessant. Bei uns ist es in der Gemeindesatzung fixiert, also Kommunalebene. Die max. Höhe von Hecken ist ebenfalls angegeben. Kann das von anderer Seite bestätigt werden?--Olli72 00:39, 26. Aug. 2008 (CEST)Beantworten

Siehe Meckenheimer Stadtordnung §11 (2). Hier muss das Sichtdreieck mindestens 6 x 6 Meter betragen. Geregelt ist das in den Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen - RAST 06. Wer die hat, könnte den Text ggf. um eine anschauliche Beschreibung und Skizze bereichern.--87.79.201.71 16:49, 12. Mai 2015 (CEST)Beantworten

asymetrisch

Bearbeiten

zudem müsste das sichtdreieck asymetrisch sein. Wenn ich auf eine querlaufende vorfahrtstraße einbiegen will, ist mir der von links kommende vorfahrtsberechtigte wesentlich näher als der von rechts kommende, der ja seinerseits auf den von mir aus betrachteten gegenüberliegenden fahrstreifen fährt. Also müsste ich nach links weiter sehen können.--213.164.146.196 08:30, 28. Okt. 2011 (CEST)Beantworten

Sichtfelder in den Richtlinien

Bearbeiten

Die Vorfahrtregelung ist interessant, weil davon ausgegangen wird, dass der Verkehr auf der Vorfahrtstraße ja ohnehin durchfährt und das Sichtfeld hauptsächlich für den wichtig ist, der aus der untergeordneten Straße einfährt. Die Größe des Sichtfeldes hängt von der Geschwindigkeit auf der Straße ab, in die man einbiegen möchte. Beim Abbiegen aus der Vorfahrtstraße muß man ja ohnehin die Geschwindigkeit drosseln Die Sichtfelder sind tatsächlich asymmetrisch. Wer es ganz genau wissen will, schaut mal in die RAST 06 (Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen, S. 124 ff, Herausgeber: FGSV)

karline92 (17:23, 9. Jan. 2013 (CET), Datum/Uhrzeit nachträglich eingefügt, siehe Hilfe:Signatur)