Abschnitt Geschichte: Hochgericht 970

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Wenn der Ort(sname) erstmals 1128 urkundlich erwähnt wurde, kann die Aussage "Für das Jahr 970 ist ein Hochgericht am Ort bezeugt" kaum stimmen. Es könnte höchstens sein, dass eine heutige Flurbezeichnung auf dem Gemeindegebiet Rückschlüsse auf ein Hochgericht aus dem Jahr 970 erlauben. Dann muss das aber entsprechend beschrieben werden. Ich nehme den Satz heraus. --Update (Diskussion) 16:33, 20. Mär. 2014 (CET)Beantworten