Diskussion:Slowakische Grenzübergänge in die Nachbarstaaten

Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von GiftBot in Abschnitt Defekter Weblink

Grenzlänge zu Ungarn

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Wie zuverlässig sind die Zahlen? Die Grenzlänge der Slowakei zu Ungarn wird mit 677 km angegeben, auf der verlinkten wikipedia-Seite "Ungarische Grenzübergänge in die Nachbarstaaten" wird die ungarische Grenzlänge zur Slowakei mit 515 km angegeben. Der Unterschied ist doch sehr erheblich. Welche Zahl stimmt? Stimmt überhaupt eine der beiden Zahlen? Wer weiß Genaueres? (nicht signierter Beitrag von 79.210.236.207 (Diskussion) )

Nach dem Link http://www.welt-blick.de/staat/ungarn.html stimmen die 677 km. Allerdings ist derzeit schon die Frage, Wer hat von wem die Infos - ich werde aber versuchen es zu klären - aber danke für den HInweis.--K@rl (Verbessern ist besser als löschen) 20:26, 16. Jul. 2010 (CEST)Beantworten

Zusammenstellung der angeführten Grenzlängen

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Innerhalb Wiki:

--K@rl (Verbessern ist besser als löschen) 20:46, 16. Jul. 2010 (CEST)Beantworten

Ich war befragt, um die wirkliche Grenzlänge mit Ungarn zu aufklären. Hier einige Nachweise aus für mich vorhandenen Quellen:

Für mich die Angabe von 679 km scheint als die am meisten offizielle (zwei Belege: Akademie der Wissenschaften und deren Werk, und offizielle Tourismus-Website). MarkBA 21:23, 16. Jul. 2010 (CEST)Beantworten

Danke, da sollte man die anderen Sprachen evt. auch korrigieren. --K@rl (Verbessern ist besser als löschen) 21:50, 16. Jul. 2010 (CEST)Beantworten

Löschen der Einträge zwischen der Slowakei und den "Schengen-Staaten"

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Da seit dem Beitritt der Slowakei zu dem Schengener Abkommen im Prinzip jede Straße - einschließlich aller Feldwege und Wanderwege - zum Grenzübertritt genutzt werden kann, machen die Einträge in den Tabellen zu den Schengen-Nachbarländern wenig Sinn. Darüber hinaus können jetzt die meisten Straßen, die mit "nur Pkw" bezeichnet sind, auch von Fußgängern und Radfahrern benutzt werden und müssten korrigiert werden.

Es würden dann in dem Artikel nur alle Bahnübergänge und die Grenzübergänge zur Ukraine verbleiben. (nicht signierter Beitrag von Wanfried-Dublin (Diskussion | Beiträge) 14:12, 10. Jan. 2015 (CET))Beantworten

Da haben Sie zwar recht, das bedeutet aber nicht dass man am jedweden Punkt die Grenze zu anderen Schengen-Staaten überqueren kann. Als Fußgänger oder Radfahrer vielleicht ja, aber nicht jeder Feld-, Forst- oder sonstiger Weg ist auch für Kfz offen, egal ob aus praktischen oder rechtlichen Gründen. Komischerweise ist das Leitbild ein gutes Beispiel dafür: dort ist die Straße zwar befestigt, dort gilt aber ein Durchfahrtsverbot (ausgenommen Radfahrer). Daher sehe ich derzeit keinen Bedarf, bis auf die Ukraine alle andere Angaben zu löschen. MfG, MarkBA (Diskussion) 22:56, 10. Jan. 2015 (CET)Beantworten

Antwort auf MarkBA: Löschen der Einträge der Grenzübergänge

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Es stimmt zwar, dass nicht alle Wander- und Feldwege für den Autoverkehr zugelassen sind, und umgekehrt nicht alle Straßen für Fußgänger und Radfahrer. Aber das ist seit Schengen mehr eine Frage der jeweiligen Straßenverkehrsordnung, als dass es mit der Grenze zu tun hat. Ich vermute, dass es inzwischen viel mehr Straßen gibt, die zwischen den jeweiligen Ländern für alle geöffnet sind, und diese müssten dann nachgetragen werden. Darüber hinaus sind viele Einträge "nur PKW" im Bemerkungsfeld falsch. So zum Beispiel nach Tschechien bei Vrbovce - Velká nad Veličkou (Str. 499 - 71) oder nach Polen zwischen Suchá Hora - Chocholow (Str. 520 - 958) und auch zwischen Palota - Radoszyce (Str. 575). Damit die Seite einen Sinn macht, müsste neben dem Nachtrag der neu geöffneten Straßen besonders die Spalte mit den Bemerkungen gründlich überarbeitet werden. Ob dieser Aufwand einen Sinn macht, ist fraglich, da die dortigen Informationen auch auf jeder Straßenkarte des jeweiligen Gebietes zu finden sind. --Wanfried-Dublin (Diskussion) 13:16, 11. Jan. 2015 (CET)Beantworten

Sie haben mich wohl falsch verstanden: als Fußgänger kann man gleichwohl an fast jedem beliebigen Punkt eine Schengengrenze überqueren. Mit einem Laster hat man dagegen weniger Glück und mit Schengen hat's kaum geändert: man fährt zwar ohne Grenzkontrollen, darf aber (offiziell) nur bestimmte Übergänge benutzen. Nach Ihrer Argumentation sollen entsprechende Beiträge für Österreich oder Tschechien gar vollständig verschwinden, denn beide sind vollständig von Schengen-Grenzen umgeben. Wenn Sie dortige Mitarbeiter über eine Löschung überzeugen, bitte schon.
P. S.: Nächstes Mal antworten Sie bitte direkt im entsprechenden Abschnitt, da wir ohnehin zum gleichen Thema reden und damit wir keine unnötigen Abschnitte anlegen. Danke. MarkBA (Diskussion) 17:07, 18. Jan. 2015 (CET)Beantworten
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GiftBot (Diskussion) 03:33, 16. Jan. 2016 (CET)Beantworten